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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0021
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URKUNDE 182 (1. Oktober 776 — Reg. 1305)

Schenkung der Herrin Eufemia, der Gottgeweihten, in Bobstadt bei Bürstadt im
8. Regierungsjahre unseres Großherrn, des ruhmreichen Kaisers
(richtig: Königs) Karl, unter Abt Gundeland

Ich, Eufemia, mit dem Beinamen der „Gottgeweihten", dessen ich zwar nicht würdig
bin, mache zum Heile meiner Seele beziehungsweise um der ewigen Vergeltung willen,
durch diese Schenkungsurkunde eine Stiftung. Sie gilt dem heiligen Märtyrer Gottes
Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz
(Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht, und in gleicher Weise auch jener
heiligen Vereinigung von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung des verehrungs-
würdigen Abtes Gundeland ihren Dienst verrichten. Es ist mein Wille, daß meine Ver-
gabung von ewiger Dauer sei. Ich bekräftige, daß sie aus vollkommen freiem Willen
erfolgt. Schenkgegenstand ist alles, was mir meine Eltern (Gaugraf Kankor und Angila)
nach ihrem Hinscheiden im Oberrheingau, in Gemarkung und Dorf

Babestat (Bobstadt w. Lorsch) hinterlassen haben und ich daher in diesem Dorfe offen-
kundig zu Recht besitze. Zur Schenkung gelangen Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, We-
ge, Wälder, Teiche und Bäche, bestellter und unbestellter Boden und die leibeigenen
(Frauen) Teuthilt und Tzeila mit ihren Kindern, Wohnhäusern und landwirtschaftlichen
Bauten. Alles und in allen seinen Einzelheiten, in unverminderter Gesamtheit, (auch)
alles das, was ich in dem schon genannten Dorf von meinem Bruder (Heimerich) und mei-
ner Schwester (Rachildis) erhalten habe, übergebe und übertrage ich am gegenwärtigen
Tage aus meinem Eigentumsrecht in das Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes
soll er es auf ewig besitzen — und so weiter das übrige alles — bis: so entrichte er, auch
von der königlichen Kammer dazu gezwungen, als Buße zwei Unzen Gold und vier
Pfund Silber. Was er aber einwendet — und so weiter — bis: Geschehen im Kloster
Lorsch am 1. Oktober (776). Handzeichen der Eufemia, welche diese Schenkung gemacht
hat. Handzeichen des Heimrich, ihres Bruders. Hornung hat (diese Urkunde) geschrieben.

URKUNDE 183 (18. Februar 791 — Reg. 2290)

Schenkung des Ruodolf in Groß-Rohrheim im 23. Regierungsjahre unseres Herrn Karl,
des großen und ruhmreichsten Kaisers( richtig: Königs), unter Abt Richbod

Ich, Rudolf, schenke im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius,
dessen Leib im Kloster Lauresham (Lorsch) in pago rinensi (im Oberrheingau) ruht —
und das übrige wie oben — bis: meinen Besitz, nämlich eine Hof reite in

Rohrheim (Groß-Rohrheim nw. Lorsch), die auf der einen Seite vom Grundbesitz des
Hl. Nazarius, auf der anderen Seite von dem des Erlolf und auf der dritten Seite von dem
des Racholf begrenzt wird. Meine Übergabe und Übertragung erfolgt am gegenwärtigen
Tage, damit sie künftig jener Stätte Nutzen und Vermögensmehrung bringe. Sie stützt
sich auf vertragliche Übereinkunft. Geschehen im Kloster Lorsch am 18. Februar (791).
Handzeichen des Rudolf, der diese Schenkung gemacht hat. Handzeichen von
Reginold, Engelmar und

Bubo, Herimund.
Ich, Ruodolf, habe (den Text der Urkunde) aufgesetzt und auf Wunsch niedergeschrieben.
 
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