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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0069
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unsere Schenkung ewige Dauer habe und bekräftigen, daß sie vollkommen freiwillig
gemacht wurde. Wir schenken das am Neckar-Fluß, in

Nüwenhofen (Heidelberg-Neuenheim), im Gebiete von Hantscuhesheim (Heidelberg-
Handschuhsheim) gelegene Gut, das er (Giselbald) selbst uns übergeben hat, nämlich einen
Weingarten, an den sich zwei uns gehörige Grundstücke (auf der zweiten und vierten
Seite) anschließen. Der Weingarten ist auf der vorderen Seite von der Liegenschaft der
Frideburg, auf der dritten Seite vom obengenannten Fluß begrenzt. Wir übergeben und
übertragen (diesen Weingarten) vom gegenwärtigen Tage an in Gottes Namen als ewiges
Eigentum. Von heute ab und späterhin soll er kraft untenstehender Vollmacht jener
heiligen Stätte beziehungsweise deren Sachwaltern jederzeit zum Nutzen und als Ertrags-
mehrung dienen. Geschehen im Kloster Lorsch am 28. Februar (782). Handzeichen von
Ruotpert und Hado, welche gebeten haben, daß diese Schenkung aufgestellt und be-
stätigt werde. Handzeichen von

Waldrich, Wacho,
Albrich, Ruotpert und

Herphold, Germund.

Ich. Grimar, habe dies geschrieben.

URKUNDE 276 (15. März in der Zeit zwischen 769 und 782 — Reg. 1727)

Schenkung des Richold im gleichen Dorf (Neuenheim), im 14. Regierungsjahre
Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers (richtig: Königs),

unter Abt Gundeland

In Christi Namen mache ich, Richold, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen
Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen
Kloster, welches Lorsch geannt wird, ruht, eine Vergabung. Ich schenke mein Besitztum
in lobdunensi (im Ladengau), im Dorf

Nüwenheim (Heidelberg-Neuenheim), und zwar einen Weinberg-Anteil, welchen
meine Erben (Verwandten) bereits übergeben haben. Vom gegenwärtigen Tage an über-
gebe ich beziehungsweise übertragen wir ihn in Gottes Namen als ewiges Besitztum.
Von heute an und für später möge er jener heiligen Stätte und ihren Handlungsbevoll-
mächtigten jederzeit Zuwachs ihres Nutzens bringen. Urkund dessen nachstehende Fer-
tigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 15. März. Handzeichen des Richolt, der ge-
beten hat, daß diese Schenkung aufgestellt und bekräftigt werde. Handzeichen von
Morold und Babo. Ich, Rudolf, habe das geschrieben.

URKUNDE 277 (28. Februar 848 — Reg. 3337)

Schenkung des Helmbaid in demselben Dorf (Neuenheim), im 8. Jahre
des Königs Ludwig (des Deutschen), unter Abt Samuel

Ich, Helmbald, mache in Gottes Namen und um Gottes willen, zum Heile meiner
Seele und um dessentwillen, daß ich es verdiene, Verzeihung meiner Sünden bei Gott zu
erlangen, eine Stiftung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Kloster
Lorsch ruht. Zur Schenkung gelangen meine Güter in pago lubdunensi (Ladengau), und
zwar im Dorfe
 
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