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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0078
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ist rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 11. Juni (767). Handzeichen
der Emehilt, welche gebeten hat, daß diese Schenkung bewerkstelligt und bestätigt werde.
Handzeichen des (Zeugen) Gunther. Ich, Samuel, war der Schreiber.

Schenkung des Ascherich im nämlichen Dorf, unter König Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen übergebe ich, Ascherich, am 12. Juni im 15. Regierungsjahre unse-
res Herrn, des ruhmreichen Frankenkönigs Pippin, zu meinem Seelenheile dem heiligen
Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am
Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht, dem der ehrwür-
dige Gundeland als Abt vorsteht, einen mir gehörigen Weinberg. Diesen, in pago lobo-
don (ensi = im Ladengau), in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) gelegenen Weinberg übergebe und
übertrage ich vom gegenwärtigen Tage an in der Absicht, daß er jederzeit jenem heiligen
Kloster zur Einkommensmehrung diene. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster
Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Emehilt, auf deren Wunsch diese
Schenkung bewerkstelligt und beglaubigt wurde. Handzeichen der (Zeugen)

URKUNDE 294 (12. April 767 — Reg. 128)

Schenkung des Walther im gleichen Dorf im 15. Jahre des Königs Pippin,

unter Abt Gundeland

Ich, Walther, übergebe auf göttlichen Antrieb, zu meinem Seelenheil und um der
Vergeltung in der Ewigkeit willen, damit ich gewürdigt werde, Nachlaß meiner Verge-
hungen vor dem Herrn zu erlangen, durch diese Schenkungsurkunde und Willenserklärung
unter dem heutigen Tag eine milde Gabe. Sie sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Christi
Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Abt
Gundeland vorsteht. Ich wünsche, daß meine Zuwendung von ewiger Dauer sei. Ich
schenke mein Eigentum in pago lobodfonensi = im Ladengau), in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), und zwar einen Weinberg, ganz und
ungeteilt, damit ihr die Möglichkeit habet, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber je-
mand, ich glaube allerdings, daß das keinesfalls eintreten werde — und das übrige (wie
oben) — bis: erzwungen durch die ordentliche Gerichtsbarkeit drei Goldunzen und zwei
Pfund Silber als Buße erlege ... Urkund dessen die nachstehende Fertigung. Geschehen in
öffentlicher Versammlung am 12. April (767), im 15. Regierungsjähre des Königs Pippin,
unseres Herrn. Handzeichen des Walther, welcher gebeten hat, daß diese Schenkung fest-
gestellt und bekräftigt werde. Handzeichen des Dedo. Ich, Wiglar, habe auf Bitten diese
Schenkungsurkunde geschrieben.

URKUNDE 293 (12. Juni 767 — Reg. 175)

Snaring,
Eginold,
Ruotbert,

ein anderer Ruotbert,
Hiltdibald und
Helmger.

Ich, Samuel, war der Schreiber.
 
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