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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0089
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87

Eberhard, Hildibald,
Ruothoh, Willibert
Suaring, und
Hucbert, Hildibert-

Ich, Samuel, war der Schreiber.

URKUNDE 316 (13. Juni 773 — Reg. 898)

Schenkung des Waccho in Handschuhsheim im 5. Regierungsjahr unseres Herrn,

des Königs Karl L, unter Abt Gundeland

Ich, Waccho, übertrage zu meinem Seelenheil an den heiligen Märtyrer Gottes Naza-
rius eine fromme Gabe. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse
Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Ls.ur(esham = Lorsch). Meine Stiftung gelte ebenso
jener heiligen Gemeinschaft von Mönchen, welche sich ebendort dem Gottesdienst widmen,
und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine
Vergabung ewige Dauer habe und ich erkläre, daß sie aus vollkommen freiem Willen er-
folgt. Zur Schenkung gelangt in pago lobodonfensi = im Ladengau), in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) gelegener Weinberg. Ich übergebe und
übertrage ihn am gegenwärtigen Tag im Namen Gottes aus meinem Besitzrecht in das
Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit er ihm auf ewig gehöre.
Von heute an möge er auf Grund dieses Vertrages jener heiligen Stätte und ihren Hand-
lungsbevollmächtigten jederzeit zu Nutzen und Vermögensmehrung dienen. Geschehen
im Kloster Lorsch am 13. Juni (773). Handzeichen des Waccho, welcher gebeten hat, daß
diese Schenkung durchgeführt und bekräftigt werde. Handzeichen der (Zeugen)
Theubert, Alman,
Hildibald, Burgman
Uogo, und
Bodo, Lambert.
Auf Ersuchen von Waccho hat Samuel diese Schenkungsurkunde niedergeschrieben und
unterschrieben.

URKUNDE 317 (11. Juli 773 — Reg. 927)

Schenkung des Gunther in Handschuhsheim im 5. Regierungsjahre unseres Herrn,

des Königs Karl I., unter Abt Gundeland

In Christi Namen mache ich, Gunther, zu meinem Seelenheile dem heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius, der leibhaftig in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiss-
coz (Weschnitz) gelegenen Kloster ~La.vLr(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr
Gundeland als Abt vorsteht, eine Vergabung. Ich wünsche, daß sie für die Ewigkeit be-
stimmt sei, und erkläre sie als Ergebnis einer vollkommen freien Willensäußerung. Ich
schenke mein Besitztum in pago \obodon( ensi = im Ladengau), in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich alles, was mir meine Mutter
hinterlassen hat und überhaupt alles das, was ich in jenem Dorf und in jener Gemarkung
besessen habe. Die Übergabe erfolgt in der Absicht, daß ihr von diesem Tage an und
später die freie Vollmacht haben sollt, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber jemand
 
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