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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0165
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ewigen Wiedervergeltung von Nutzen sein. Aus diesem Grunde gebe auch ich, Nanther,
zu meinem Seelenheil und in Erwartung der ewigen Belohnung ein Almosen. Es sei be-
stimmt für den heiligen Märtyrer Gottes N(azarius), dessen Leib in dem in pago rinensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laur( esham = Lorsch)
ruht, und in gleicher Weise für jene fromme Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter
der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Bischofs Samuel Tag und Nacht dem Herrgott
dient. Ich will, daß meine Gabe für alle Zeit Gültigkeit habe und erkläre, daß sie aus einer
vollkommen freien Willensäußerung meinerseits erfolgte. Ich schenke mein Eigentum in
pago lobodunensi (im Ladengau), und zwar in Dorf beziehungsweise Gemarkung

Ulvinisheim (Ilvesheim am Neckar, ö. Mannheim), nämlich eine Hofstätte, an Acker-
land 64 Joch, eine Wiese und alles das, was von Rechts wegen zu den genannten Gütern
gehört: Ländereien, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Scheunen, Wege, Wälder, stehende
und fließende Gewässer, Felder, Weiden, Wiesen, bewegliche und unbewegliche Güter,
verbundene oder anliegende Raine, alles, was überhaupt mit Namen genannt oder sonst-
wie bezeichnet werden kann, zur Gänze und in unvermindertem Zustand. Alles das
schenke, übergebe und übertrage ich aus meinem Eigentums- in das Besitz- und Herrenrecht
des Hl. Nazarius und der Leiter jenes Klosters. Mögen sie es im Namen Gottes auf ewig
besitzen. Sie sollen die unbeschränkte Vollmacht haben, damit zum Vorteil jener Basilika
zu machen, was sie wollen. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen
im Kloster Lorsch, im Jahre 850 nach Christi Fleischwerdung, im 10. Regierungsjahr unse-
res Herrn, des Königs Ludwig, am 15. März. Handzeichen des Nanthar, welcher veran-
laßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von
Sigibert, Bubo, Nord,

Ruotbert, Wegenlenzo, Nagalhard

Gisalhelm, Rutwin, und

Werinbald, Rubo, Eberhelm.

Ich, Tietroh, habe die Urkunde geschrieben.

URKUNDE 481 (1. Dezember 829 — Reg. 3241)
Schenkung von Buobo und Egisher, unter Kaiser Ludwig und Abt Adalung

Wir, Bubo und Egisher, die Brüder des Geistlichen Wolfher, ferner Sigiwin und Roolf,
machen eine Vergabung an den Hl. ~N(azarius), der im Kloster Lorsch ruht, dem der ehr-
würdige Herr Adalung als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Schenkung für
ewig gelte. Sie besteht in neun Joch Ackerland, gelegen zwischen

Ulvinisheim (Ilvesheim/N. ö. Mannheim) und

Walahastat (Mannheim-Wallstadt), und in einem Weinberg und einer Leibeigenen
namens Ruothild in

Dossenheim (a. d. Bergstr. n. Heidelberg/N.). Die Übergabe erfolgt, gestützt auf diese
vertragliche Übereinkunft, am gegenwärtigen Tage. Geschehen in der oben erwähnten
Ortschaft am 1. Dezember (829), im 16. Jahre des Kaisers Ludwig. Handzeichen von Bubo,
Egisher, Sigiwin und Roholf. Altwin hat dies geschrieben.
 
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