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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0167
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165

Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr
Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine heutige Gabe, nämlich drei Joch
Ackerland, gelegen zwischen

Walahastath (Mannheim-Wallstadt) und

Dornheim (Wüstung sö. Mannheim/R.) von ewiger Dauer sei. Der Vertrag ist damit
gültig geworden. Handzeichen des Alman, auf dessen Bitte diese Schenkungsurkunde
ausgestellt und gefertigt wurde. Handzeichen von

Laidolf, Ruothard,
Engilman, Madalher
Uodo, und
Erkanfrid, Willo.

Ich, Samuel, habe den Vertragstext schriftlich niedergelegt.

URKUNDE 484 (in der Zeit zwischen 765 und 768 — Reg. 350)

Verkauf des Gautso im gleichen Dorf unter König Pippin (gest. 768) und

Abt Gundeland (seit 765)

Der Priester Gautso, als Verkäufer, an seinen Herrn und Bruder, den Abt Gundeland,
als Käufer. Es ist abgemacht, daß ich einen Verkauf an dich durchgeführt habe. Ich habe
dir nämlich mir gehöriges Land in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in der
Ortschaft

Walhestat (Mannheim-Wallstadt) verkauft, nämlich alles, was sowohl ich selbst als
auch meine Brüder Rooh und Sigewin in jener Gemarkung besitzen. Unseren ganzen An-
teil übertrage ich in unverändertem Zustand und vom gegenwärtigen Tage an im Namen
Gottes in euer ewiges Eigentum. Als geschätzten Gegenwert für unsere Güter erhielt ich
von euch zwei Pfund Silber. Damit ist der Vertrag endgültig rechtswirksam geworden.
Namenszeichen des Gautso, welcher diesen Schenkungs- (Kauf-) Vertrag ausstellen und
fertigen ließ. Handzeichen von

Dudo, Grao und

Balduin, Rambert.
Ich, der Amtsschreiber Wiglar, habe, darum gebeten, diesen Verkaufsvertrag geschrieben
und unterschrieben.

URKUNDE 485 (28. Juli 767 — Reg. 198)

Schenkung der Reginlind im nämlichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland

Im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, mache ich, Regilint, aus gött-
lichen Antrieb, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen durch
diese Schenkungsurkunde eine Vergabung. Mit dem Wunsche ihrer ewigen Dauerhaftigkeit
wende ich sie dem heiligen Märtyrer Gottes ~N(azarius) zu, dessen Leib im Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich übergebe als ewiges
Besitztum in

Walahastat (Mannheim-Wallstadt) drei Morgen Land. Die Fertigung wurde durchge-
führt. Geschehen in der Volksgemeinschaft des Ortes Lorsch am 28. Juli (767). Handzei-
chen der Reginlint, auf deren Ersuchen diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt
wurde. Handzeichen des Hariland, der diesen Übergabevertrag geschrieben hat.
 
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