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Willen auf ewig geschenkt sein, und wir bestätigen, daß aus vollkommen freiem Willen
unsere Gabe erfolgte, nämlich eine Wiese in
Walahastat (Mannheim-Wallstadt). Von diesem Tage an soll sie auf Grund dieses
Vertrages jener heiligen Stätte jederzeit zum Nutzen gereichen. Geschehen im Kloster
Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Egisbert, welcher ersucht hat, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von
Baltduin, Graman
Reginbodo, und
Priester Roholf, Alaman.
Ich, Grimar, war der Schreiber.
URKUNDE 500 (12. Juni 780 — Reg. 1580)
Schenkung des Sigebert in demselben Dorf unter König Karl und Abt Helmerich
Wir, Sigibert und meine Gattin Eberhilt, machen aus göttlichem Antrieb und zum
Heil unserer Seelen durch diese Schenkungsurkunde beziehungsweise Willenserklärung
gemeinsam eine nach unserem Willen für ewig bestimmte Vergabung. Sie gilt dem heiligen
Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr
Helmerich als Abt vorsteht. Wir schenken unseren Besitz in
Walahastat (Mannheim-Wallstadt), nämlich alles das, was wir bisher dort besessen
haben: Felder, Wiesen, Weiden, Wälder und Wege. Vom gegenwärtigen Tage an schen-
ken, übergeben und übertragen wir dies alles in unveränderter Gesamtheit aus unserem
Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. "N(azarius). Im Namen Gottes möge
er es, gestützt auf vorliegenden Vertrag, auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch,
am 12. Juni (780) im 12. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl.
Handzeichen von Sigebert und seiner Ehefrau Eberhild, auf deren Veranlassung diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde. Handzeichen von
Egisbert, Egilbert und
Engilbert, Wigbert.
Ich, Rudolf, habe (diese Urkunde) geschrieben und unterschrieben.
URKUNDE 501 (13. Dezember 780 — Reg. 1600)
Schenkung der Cristiana im gleichen Dorf unter König Karl und
Abt Gundeland (richtig: Helmerich)
In Gottes Namen mache ich, Cristiana, zu meinem und meines Gatten Baldolf Seelen-
heil, um Ablaß unserer Sünden zu verdienen, durch diese Schenkungsurkunde eine Ver-
gabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Sein Leib ruht im Oberrheingauer
Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Indem ich meiner
Spende ewige Dauer wünsche, schenke ich alles das, was ich in den beiden Dörfern
Walahastat (Ober- und Nieder-Wallstadt; östl. Mannheimer Stadtteil) bisher besessen
habe, und zwar Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Teiche und Bäche.
Alles und in allen seinen Teilen übergebe und übertrage ich vom gegenwärtigen Tage an
aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarius). Möge es in
Gottes Namen auf ewig sein eigen sein. Wenn aber jemand, wovon ich allerdings nicht
Willen auf ewig geschenkt sein, und wir bestätigen, daß aus vollkommen freiem Willen
unsere Gabe erfolgte, nämlich eine Wiese in
Walahastat (Mannheim-Wallstadt). Von diesem Tage an soll sie auf Grund dieses
Vertrages jener heiligen Stätte jederzeit zum Nutzen gereichen. Geschehen im Kloster
Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Egisbert, welcher ersucht hat, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von
Baltduin, Graman
Reginbodo, und
Priester Roholf, Alaman.
Ich, Grimar, war der Schreiber.
URKUNDE 500 (12. Juni 780 — Reg. 1580)
Schenkung des Sigebert in demselben Dorf unter König Karl und Abt Helmerich
Wir, Sigibert und meine Gattin Eberhilt, machen aus göttlichem Antrieb und zum
Heil unserer Seelen durch diese Schenkungsurkunde beziehungsweise Willenserklärung
gemeinsam eine nach unserem Willen für ewig bestimmte Vergabung. Sie gilt dem heiligen
Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr
Helmerich als Abt vorsteht. Wir schenken unseren Besitz in
Walahastat (Mannheim-Wallstadt), nämlich alles das, was wir bisher dort besessen
haben: Felder, Wiesen, Weiden, Wälder und Wege. Vom gegenwärtigen Tage an schen-
ken, übergeben und übertragen wir dies alles in unveränderter Gesamtheit aus unserem
Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. "N(azarius). Im Namen Gottes möge
er es, gestützt auf vorliegenden Vertrag, auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch,
am 12. Juni (780) im 12. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl.
Handzeichen von Sigebert und seiner Ehefrau Eberhild, auf deren Veranlassung diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde. Handzeichen von
Egisbert, Egilbert und
Engilbert, Wigbert.
Ich, Rudolf, habe (diese Urkunde) geschrieben und unterschrieben.
URKUNDE 501 (13. Dezember 780 — Reg. 1600)
Schenkung der Cristiana im gleichen Dorf unter König Karl und
Abt Gundeland (richtig: Helmerich)
In Gottes Namen mache ich, Cristiana, zu meinem und meines Gatten Baldolf Seelen-
heil, um Ablaß unserer Sünden zu verdienen, durch diese Schenkungsurkunde eine Ver-
gabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Sein Leib ruht im Oberrheingauer
Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Indem ich meiner
Spende ewige Dauer wünsche, schenke ich alles das, was ich in den beiden Dörfern
Walahastat (Ober- und Nieder-Wallstadt; östl. Mannheimer Stadtteil) bisher besessen
habe, und zwar Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Teiche und Bäche.
Alles und in allen seinen Teilen übergebe und übertrage ich vom gegenwärtigen Tage an
aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarius). Möge es in
Gottes Namen auf ewig sein eigen sein. Wenn aber jemand, wovon ich allerdings nicht