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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0175
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glaube, daß dieser Fall künftig eintreten werde — (und alles übrige wie oben) — bis: so
entrichte er eine Buße von zwei Goldunzen und vier Pfund Silber. Diese Schenkung
aber soll jederzeit fest und beständig verbleiben. Der Vertrag ist damit gültig geworden.
Geschehen im Kloster Lorsch, am 13. Dezember (780) im 13. Regierungsjahr unseres
Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Cristiana, welche diese Schenkungsurkunde aus-
stellen und fertigen ließ. Ich, Grimar, habe sie geschrieben.

URKUNDE 502 (6. März 782 — Reg. 1699)
Schenkung des Richgoz in demselben Dorf unter König Karl und Abt Helmerich

Zu meinem Seelenheil, um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen und damit ich
Nachlaß meiner Sünden verdiene, tue ich, Richgauz, ein gutes Werk. Durch diese Stiftungs-
urkunde mache ich mit dem Wunsche, daß sie ewigen Bestand habe, eine Vergabung an den
heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der
ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Ich schenke in

Walahastat (Mannheim-Wallstadt) ein Hofgut, sechs Joch Ackerland und überhaupt
alles das, was ich dort bisher besessen habe, in gleicher Weise auch in

Sigirihesheim (Mannheim-Seckenheim) Hofreiten, Felder, Wiesen, Wege, Wälder,
Weinberge, Wohnhäuser und Wirtschaftsbauten, Beisaßen und Hörige, Bauland und Brach-
land, alles und in allen seinen Teilen, sei es nun väterliches oder mütterliches Erbe oder
sonstiger Erwerb und jegliches Zubehör. Ich übergebe und übertrage dies alles vom gegen-
wärtigen Tage an aus meinem Eigentums- in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. ~N(aza-
rius). Möge er es im Namen Gottes auf ewig sein eigen nennen. Der Vertrag ist damit
rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 6. März (782), im 14. Regie-
rungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen des Richgoz, der ge-
beten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von
Gerold, Gislin, Alaman und

Regilo, Richger, Angilman.

Ich, Grimar, habe die Niederschrift besorgt.

URKUNDE 503 (1. März 782 — Reg. 1687)

Schenkung des Ruodolf im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Helmerich

Im Namen Gottes übergebe ich, Ruodolf, zum Seelenheil des Rinold jene Güter, welche
mir der Priester Rinold selbst und sein Bruder Sikko als rechtmäßige Eigentümer übergeben
haben, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrhein-
gauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich, wie allgemein bekannt, als
Abt vorsteht. Ich will, daß meine Schenkung für alle Ewigkeit gültig bleibe. Ich schenke in
Walahastat (Mannheim-Wallstadt) sieben Joch Ackerland als dauerndes Besitztum. Die
Fertigung wurde durchgeführt. Geschehen im Kloster Lorsch, am 1. März (782) im 14. Re-
gierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen des Ruodolf, der
diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließ. Handzeichen von

Hiltiger, Egilbert, Hesting und

Wigbert, Egisbert, Egolf.

Ich, Grimar, habe als Schreiber gedient.
 
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