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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0184
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heiligen Stätte gehören und für alle Zeiten ihrem Vermögenszuwachs dienen. Urkund
dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch, im Monat August des
6. Regierungsjahres des großen Königs Karl, unseres Herrn. Handzeichen des Walmar,
der diese Schenkung machte. Handzeichen von

Engilbert, Hardrad,
Willibert, Erkanfrid
Bubo, und
Bernuin, Gerold.

Ich, Samuel, war der Schreiber.

URKUNDE 520 (9. November 774 — Reg. 1123)
Schenkung von Dudo und Wenibert unter König Karl und Abt Gundeland

Im siebten Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, machen wir,
Duto und Wenibert, eine Stiftung zum Seelenheile des Eberhard. Die Stiftung werde dem
heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zuteil, dessen Leib im oberrheingauischen Kloster
Lorsch ruht. Als Abt steht dem Kloster bekanntlich der ehrwürdige Gundeland vor. Unsere
Vergabung soll von ewiger Dauer sein und bezieht sich auf zwei Joch Ackerland und eine
Wiese, gelegen in

Vitenheim (Mannheim-Feudenheim). Laut untenstehender Fertigung diene unsere
Gabe vom heutigen Tage an und für alle künftige Zeit jener heiligen Stätte zu Nutz und
Frommen. Geschehen im Kloster Lorsch, am 9. November, zur oben erwähnten Zeit.
Handzeichen von Duto und Wenibert, welche verlangt haben, daß diese Schenkung festge-
stellt und bestätigt werde. Handzeichen von

Ruodvin, Ebervin,

Hucbert, Erkanfrid und einem

Gerold, weiteren Ruodvin.

Ich, Herirad, habe dies geschrieben.

URKUNDE 521 (24. Februar 776 — Reg. 1260)

Schenkung von Garoman und Ruothard im gleichen Dorf (Feudenheim)
unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen machen wir, Garoman und mein Bruder Ruothard, zu gleichen An-
teilen eine Stiftung. Sie gereiche zum Seelenheil unseres Vaters Heriman und sei geweiht
dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dessen Abt
der ehrwürdige Herr Gundeland ist. Wir wollen, daß unsere Vergabung auf ewige Zeiten
gelte. Die Schenkgegenstände, welche uns unser Vater selbst aus seiner eigenen Besitzerhand
übergeben hat, sind: eine Hof reite und drei Joch Ackerland in

Vitenheim (Mannheim-Feudenheim) und drei Joch Ackerland in
Dornheim (abgegangene Ortschaft sö. Mannheim), ferner alle Güter, welche dazuge-
hören, als Felder, Wiesen, Weiden, durchgehende Wege, stehende und fließende Gewässer.
Vom heutigen Tage an übergeben und übertragen wir euch das alles in der Weise, daß ihr
unumschränkte Vollmacht haben sollt, damit zu machen, wie es euch zum Nutzen eueres
Klosters gefällt. Wenn aber einer, obschon ich glaube, daß das in der Zukunft nicht der
Fall sein werde — und alles übrige wie oben — bis: Fertigung. Geschehen im Kloster
 
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