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Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenke ich alles das, was in
Manninheim (Mannheim) mein anerkanntes Eigentum war, nämlich Felder, Wiesen,
Weiden, Weingüter, Weg und Steg, Wasserstellen und Wasserläufe. Ausgenommen bleibt
das, was ich meiner Ehefrau als Morgengabe zugeteilt habe. Alles andere übergebe und
übertrage ich in unberührter Gesamtheit mit dem gegenwärtigen Tage aus meinem Be-
sitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des heiligen N(azarius), damit er es im Namen
Gottes auf ewig besitze. Von heute an möge alles jener heiligen Stätte jederzeit zum
Nutzen gereichen. In diesem Sinne erfolgt feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster
Lorsch am 8. Juli in dem oben geannten Jahre (775). Handzeichen des Stifters Bernoin.
Handzeichen der (Zeugen)
Eggibert, Erpho,
Gerold, Balduin und
Ruothard, Diether.
Walthelm war Schreiber.
URKUNDE 568 (2. August 776 — Reg. 1298)
Schenkung des Eberhard im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 2. August im 8. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmrei-
chen Königs Karl, mache ich, Eberhard, eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Gottes
Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das unter der Leitung des
ehrwürdigen Herrn Abtes Gundeland steht. Ich bestimme, daß meine Vergabung auf ewig
gelte. Ich schenke mein Eigentum in pago lobodunensi (im Ladengau) und zwar in
Manninheim (Mannheim), nämlich zwei Joch Ackerland. Von heute an diene dieses,
gestützt auf vorliegende vertragliche Übereinkunft, jener heiligen Stätte jederzeit als Er-
werbszuwachs. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen des Eberhard, der diese Schen-
kung gemacht und gebeten hat, daß sie schriftlich bestätigt werde. Handzeichen von
Sigehard, seinem Sohn, von Heio,
Gerold, Lambert und
Giselwin, Beinhard.
Schreiber war Samuel.
URKUNDE 569
(in der Zeit zwischen dem 9. Oktober 775 und dem 8. Oktober 776 — Reg. 1308)
Schenkung des Amalo im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl
und Abt Gundeland
Im gleichen Jahre machen wir, Amalo und Mginsuint, zum Seelenheile des Alban eine
Vergabung. Wir übereignen sie dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in
dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster
Lauresham (Lorsch) ruht, beziehungsweise jenen Knechten Gottes, welche ebendort ihren
Dienst verrichten. Nach unserem Willen gelangt ein Joch Ackerland in
Manninheim (Mannheim) zur Schenkung. Wir übergeben und übertragen es in unge-
schmälertem Zustand vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Besitz- in das Eigentums-
und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er es im Namen Gottes auf ewig besitze. Von
Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenke ich alles das, was in
Manninheim (Mannheim) mein anerkanntes Eigentum war, nämlich Felder, Wiesen,
Weiden, Weingüter, Weg und Steg, Wasserstellen und Wasserläufe. Ausgenommen bleibt
das, was ich meiner Ehefrau als Morgengabe zugeteilt habe. Alles andere übergebe und
übertrage ich in unberührter Gesamtheit mit dem gegenwärtigen Tage aus meinem Be-
sitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des heiligen N(azarius), damit er es im Namen
Gottes auf ewig besitze. Von heute an möge alles jener heiligen Stätte jederzeit zum
Nutzen gereichen. In diesem Sinne erfolgt feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster
Lorsch am 8. Juli in dem oben geannten Jahre (775). Handzeichen des Stifters Bernoin.
Handzeichen der (Zeugen)
Eggibert, Erpho,
Gerold, Balduin und
Ruothard, Diether.
Walthelm war Schreiber.
URKUNDE 568 (2. August 776 — Reg. 1298)
Schenkung des Eberhard im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 2. August im 8. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmrei-
chen Königs Karl, mache ich, Eberhard, eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Gottes
Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das unter der Leitung des
ehrwürdigen Herrn Abtes Gundeland steht. Ich bestimme, daß meine Vergabung auf ewig
gelte. Ich schenke mein Eigentum in pago lobodunensi (im Ladengau) und zwar in
Manninheim (Mannheim), nämlich zwei Joch Ackerland. Von heute an diene dieses,
gestützt auf vorliegende vertragliche Übereinkunft, jener heiligen Stätte jederzeit als Er-
werbszuwachs. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen des Eberhard, der diese Schen-
kung gemacht und gebeten hat, daß sie schriftlich bestätigt werde. Handzeichen von
Sigehard, seinem Sohn, von Heio,
Gerold, Lambert und
Giselwin, Beinhard.
Schreiber war Samuel.
URKUNDE 569
(in der Zeit zwischen dem 9. Oktober 775 und dem 8. Oktober 776 — Reg. 1308)
Schenkung des Amalo im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl
und Abt Gundeland
Im gleichen Jahre machen wir, Amalo und Mginsuint, zum Seelenheile des Alban eine
Vergabung. Wir übereignen sie dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in
dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster
Lauresham (Lorsch) ruht, beziehungsweise jenen Knechten Gottes, welche ebendort ihren
Dienst verrichten. Nach unserem Willen gelangt ein Joch Ackerland in
Manninheim (Mannheim) zur Schenkung. Wir übergeben und übertragen es in unge-
schmälertem Zustand vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Besitz- in das Eigentums-
und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er es im Namen Gottes auf ewig besitze. Von