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URKUNDE 610 (29. Oktober 771 — Reg. 716)
Schenkung des Wakger im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland
Wenn wir einen Teil unserer Habe für die Stätten der Heiligen oder den Unterhalt
der Armen aufwenden, so wird uns dies, wie wir zuversichtlich glauben, in der ewigen
Seligkeit ohne Zweifel vom Herrn vergolten werden. In dieser Überzeugung machen wir,
Waltger und meine Gattin Ruotsuind, im Namen Gottes gemeinsam eine Schenkung an
den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß
diese Schenkung für ewige Zeiten gültig bleibe. Wir übergeben in
Clophheim (Wüstung Kloppenheim in Mannheim-Seckenheim) und in
Hillinbach (Wüstung Höllenbach n. Heidelberg-Handschuhsheim) die Hälfte von all
unserem Eigentum, nämlich Hofreiten, Felder, Äcker, Weingüter, Wiesen, Weiden, Wege,
Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Leibeigene, stehende und fließende Gewässer,
Bauland und Brachland. Wir übergeben vom gegenwärtigen Tage an dies alles aus unserem
Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius) und übertragen es im
Namen Gottes als Eigengut. Wenn aber jemand — und so weiter — bis: Vertragsabschluß.
Geschehen im Kloster Lorsch, am 29. Oktober im 4. Regierungsjahre (771) unseres Herrn,
des Königs Karl. Handzeichen von Waltger und Ruotsuind, welche diese Schenkung
machten. Handzeichen der (Zeugen)
URKUNDE 611 (17. Juni 775 — Reg. 1193)
Schenkung des Stahal im nämlichen Dorf unter Kaiser (richtig: König)
Karl und Abt Gundeland
Im 7. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Stahal, zu meinem
Seelenheile eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im
Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vor-
steht. Ich schenke zwei Morgen Land in
Clopheim (Wüstung Kloppenheim in Mannheim-Seckenheim) mit der Bestimmung,
daß sie auf ewige Zeiten hingegeben seien. Sie mögen jederzeit jener Stätte zu Nutz und
Frommen gereichen. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im
Kloster Lorsch am 17. Juni (755). Handzeichen des Stahal, der diese Schenkung durch-
geführt und deren schriftliche Festlegung verlangt hat.
Schenkung des Bubo in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland
Im Namen Gottes richte ich, Bubo, eine Stiftung aus. Sie ist bestimmt für den heiligen
Märtyrer Christi (Nazarius), der im Kloster Lorsch ruht, in dem der ehrwürdige Herr
Gundeland als Abt waltet. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewige Dauer beschieden
sei, schenke ich einen Hofreitenanteil, auf dem ich eine Scheune erbaut habe, gelegen in
Dancrad,
Brunicho,
Cilward,
Ruotbert,
Riphwin,
Giselhelm
und
Walafrid.
Samuel war der Schreiber.
URKUNDE 612 (27. August 778 — Reg. 1453)
URKUNDE 610 (29. Oktober 771 — Reg. 716)
Schenkung des Wakger im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland
Wenn wir einen Teil unserer Habe für die Stätten der Heiligen oder den Unterhalt
der Armen aufwenden, so wird uns dies, wie wir zuversichtlich glauben, in der ewigen
Seligkeit ohne Zweifel vom Herrn vergolten werden. In dieser Überzeugung machen wir,
Waltger und meine Gattin Ruotsuind, im Namen Gottes gemeinsam eine Schenkung an
den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß
diese Schenkung für ewige Zeiten gültig bleibe. Wir übergeben in
Clophheim (Wüstung Kloppenheim in Mannheim-Seckenheim) und in
Hillinbach (Wüstung Höllenbach n. Heidelberg-Handschuhsheim) die Hälfte von all
unserem Eigentum, nämlich Hofreiten, Felder, Äcker, Weingüter, Wiesen, Weiden, Wege,
Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Leibeigene, stehende und fließende Gewässer,
Bauland und Brachland. Wir übergeben vom gegenwärtigen Tage an dies alles aus unserem
Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius) und übertragen es im
Namen Gottes als Eigengut. Wenn aber jemand — und so weiter — bis: Vertragsabschluß.
Geschehen im Kloster Lorsch, am 29. Oktober im 4. Regierungsjahre (771) unseres Herrn,
des Königs Karl. Handzeichen von Waltger und Ruotsuind, welche diese Schenkung
machten. Handzeichen der (Zeugen)
URKUNDE 611 (17. Juni 775 — Reg. 1193)
Schenkung des Stahal im nämlichen Dorf unter Kaiser (richtig: König)
Karl und Abt Gundeland
Im 7. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Stahal, zu meinem
Seelenheile eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im
Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vor-
steht. Ich schenke zwei Morgen Land in
Clopheim (Wüstung Kloppenheim in Mannheim-Seckenheim) mit der Bestimmung,
daß sie auf ewige Zeiten hingegeben seien. Sie mögen jederzeit jener Stätte zu Nutz und
Frommen gereichen. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im
Kloster Lorsch am 17. Juni (755). Handzeichen des Stahal, der diese Schenkung durch-
geführt und deren schriftliche Festlegung verlangt hat.
Schenkung des Bubo in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland
Im Namen Gottes richte ich, Bubo, eine Stiftung aus. Sie ist bestimmt für den heiligen
Märtyrer Christi (Nazarius), der im Kloster Lorsch ruht, in dem der ehrwürdige Herr
Gundeland als Abt waltet. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewige Dauer beschieden
sei, schenke ich einen Hofreitenanteil, auf dem ich eine Scheune erbaut habe, gelegen in
Dancrad,
Brunicho,
Cilward,
Ruotbert,
Riphwin,
Giselhelm
und
Walafrid.
Samuel war der Schreiber.
URKUNDE 612 (27. August 778 — Reg. 1453)