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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0240
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Clophheimer marca (abgegangene Gemarkung Kloppenheim) acht Joch Ackerland und
überhaupt alles, was ich bisher dort besessen habe und allenthalben als mein Besitztum
bekannt ist, sei es nun Wirtschaflsbetrieb oder Vermögen. Mit heutigem Tage übergebe
und übertrage ich dies alles aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des
Hl. ~N(azarius). Im Namen Gottes möge er es auf ewig besitzen. Von diesem Tage an und
in Zukunft möge es jener heiligen Stätte Nutzen und Vorteil bringen. Und damit diese
Schenkung jederzeit fest und unverbrüchlich in Kraft bleibe, wurde dieser Vertrag abge-
schlossen. Geschehen im Kloster Lorsch, am 6. März im 33. Regierungsjahr (801) unseres
Herrn Karl, des ruhmreichen Königs. Handzeichen des Ado, welcher veranlaßt hat,
daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Eberuin,
Manegold und Erkanbert. Reginbert war Schreiber.

URKUNDE 650 (3. Februar 805 — Reg. 2909)
Schenkung des David im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Adalung

Im Namen Gottes wollen wir, David und Ratdat, zum Seelenheil unseres Bruders
Egilbert gemeinsam ein gutes Werk vollbringen. Wir machen eine nach unserem Willen für
ewige Zeiten bestimmte Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen
Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der verehrungswürdige Herr Adalung als Abt vor-
steht. Wir schenken auf Grund dieses Vertrages in

Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) zehn Joch Ackerland. Geschehen im Kloster
Lorsch, am 3. Februar im 37. Regierungsjahre (805) unseres Herrn, des ruhmreichen
Kaisers Karl. Handzeichen von David und Ratdad, welche veranlaßt haben, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Rather,
Waltdolf und Nanthard.

URKUNDE 651 (17. Januar 811 — Reg. 3002)
Schenkung des Ratdad im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Adalung

Im Namen Gottes entrichten wir, Ratdad und meine Gattin Engiltrud, zu unserem
Seelenheil ein Almosen. Wir machen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Na-
zarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer
Kloster Lorsch ruht, und damit auch an jene in Heiligkeit lebende Mönchsgemeinschaft,
welche ebendort unter dem verehrungswürdigen Herrn und Abt Adalung Gott dient. Wir
wünschen, daß unsere Gabe für ewige Zeiten bestimmt sei, und bestätigen, daß sie voll-
kommen freiwillig gereicht wurde. Wir schenken unseren Besitz in pago lubodonense
(im Ladengau), und zwar in

Sickenheim (Mannheim-Seckenheim), nämlich eine Hof reite mit Hube und zwei Leib-
eigene namens (?) und Albwalahana, und überhaupt alles, was wir in jener Gemarkung
bisher besessen haben, ausgenommen einen Leibeigenen namens Albhard und einen Morgen
Land. Alles andere schenken, übergeben und übertragen wir zur Gänze unter dem heutigen
Tage aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im
Namen Gottes sei es auf ewig sein Eigentum. Ihr sollt die freie und unumschränkteste
Vollmacht haben, damit zu machen, was ihr zum Nutzen des Klosters beschließen werdet.
Wenn aber künftig jemand, was ich zwar nicht glaube — und alles übrige (wie oben) —
bis: Geschehen im Kloster Lorsch, am 17. Januar im 43. Regierungsjähre (811) unseres
 
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