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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0298
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URKUNDE 800 (21. November 823 — Reg. 3177)

Schenkung von Wichbodo und Heinrich unter Kaiser Ludwig

Wir, Wiebodo und Heimrich, schenken zum Seelenheile des Suberenzo eine Hofreite
mit Hube, gelegen in

Lemheim (Leimen s. Heidelberg), und die beiden Leibeigenen Sigrid und Erkenhild.
Geschehen im Kloster Lorsch auf Grund dieses Vertrages vom 21. November im 10. Re-
gierungsjahr (823) des Kaisers Ludwig. Handzeichen von Witbodo und Heimrich, welche
diese Schenkung machten und deren Fertigung beantragten. Handzeichen der (Zeugen)
Burgolf, Uodo und Wenibert.

URKUNDE 801 (2. April 767 — Reg. 121)
Schenkung des Warnher unter König Pippin und Abt Gundeland

Im 15. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Pippin, führe ich, Warnher, eine
Schenkung durch. Sie erfolgt durch göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheile und um
der ewigen Wiedervergeltung willen. Möge ich dadurch für würdig befunden werden,
Nachlaß meiner Sünden zu erlangen. Durch diese Schenkungsurkunde und Willenserklä-
rung übergebe ich eine Spende an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib
in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wischoz (Weschnitz) gelegenen
Kloster La.uv(esham = Lorsch) ruht, und ebenso auch an jene fromme Gemeinschaft der
Mönche, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen und gottergebe-
nen Herrn Gundeland, dem Gottesdienst obliegen. Ich bestimme, daß meine Zuwendung
für immer gelten soll, und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Zur Über-
gabe gelangen meine Liegenschaften in pago lobodonensi (im Ladengau), am Flusse Suar-
zaha (Schwarzbach) in

Diwelenheim (Dielheim ö. Wiesloch s. Heidelberg), und zwar alles, was ich besitze,
nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Wälder, stehende und fließende Gewässer, alles und in
allen seinen Teilen, welche mir durch meinen Vater Nanther auf gesetzliche Weise zu-
gefallen sind. Unter dem heutigen Tage übergebe und übertrage ich dies alles aus meinem
Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarius). Möge er alles auf
ewig innehaben. Wenn aber künftig jemand, was ich allerdings durchaus nicht glaube,
diese von mir gemachte Schenkung brechen oder verfälschen wollte, so entrichte er eine
Buße an das Kloster und damit an dessen hochheiligen Kirchenschatz in der Höhe von
einem Pfund Gold und zwei Rohpfund Silber, und seine Einwendungen sollen den Urteils-
spruch in keiner Weise beeinflussen. Vorliegende Vergabung aber soll jederzeit beständig
und unumstößlich bleiben. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses. Ge-
schehen im Kloster Lorsch am 2. April (767). Handzeichen des Stifters Warnher. Schreiber
war Wiglar.

URKUNDE 802 (26. Februar 860 — Reg. 3436)

Schenkung des Franco in Dielheim unter Abt Eigiibert

Ich, Franko, mache eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen
Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Eigiibert als Abt vorsteht. Meine
 
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