B Kunstbibliothek
Staatliche Museen
zu Berlin
Archiv Nr. 1658 (Abb. 2)
berger Zinnmarken um 1760/1780 gestempelte, jedoch unverkennbar
von derselben Hand gravierte Schüssel (mit später angesetzten
Ohrhenkeln) der „KRAMER-INNVNG ZV STVITGART“,
datiert „anno 1789‘, angeboten, die das gleiche Gedicht in auf
Stuttgart bzw. Württemberg abgewandelter Form enthält (Abb. 2).
Die Gravierung ist in beiden Fällen ohne Zweifel nachträglich.
Denn sie durchschneidet in der Tiefung häufig von vorherigem
Gebrauch zeugende Messerschnittspuren; zudem weist die „Stutt-
garter‘‘ Schüssel auf der Rückseite am Rande ein sicher älteres
graviertes Besitzerzeichen ‚„M. L. G. v. S.‘‘ auf. Die Gravierung
der „Augsburger‘‘ Schüssel wird ohne weiteres durch die Starre des
Schmuckwerks, der Randborte und der Abschlußlinie unter dem
Gedichttext, als Fälschung verdächtig; es sind gewiß nicht zu-
fällig jene Zutaten, auf die für die flüssiger, also später gravierte
47
Staatliche Museen
zu Berlin
Archiv Nr. 1658 (Abb. 2)
berger Zinnmarken um 1760/1780 gestempelte, jedoch unverkennbar
von derselben Hand gravierte Schüssel (mit später angesetzten
Ohrhenkeln) der „KRAMER-INNVNG ZV STVITGART“,
datiert „anno 1789‘, angeboten, die das gleiche Gedicht in auf
Stuttgart bzw. Württemberg abgewandelter Form enthält (Abb. 2).
Die Gravierung ist in beiden Fällen ohne Zweifel nachträglich.
Denn sie durchschneidet in der Tiefung häufig von vorherigem
Gebrauch zeugende Messerschnittspuren; zudem weist die „Stutt-
garter‘‘ Schüssel auf der Rückseite am Rande ein sicher älteres
graviertes Besitzerzeichen ‚„M. L. G. v. S.‘‘ auf. Die Gravierung
der „Augsburger‘‘ Schüssel wird ohne weiteres durch die Starre des
Schmuckwerks, der Randborte und der Abschlußlinie unter dem
Gedichttext, als Fälschung verdächtig; es sind gewiß nicht zu-
fällig jene Zutaten, auf die für die flüssiger, also später gravierte
47