Schluß zu bringen. Denn von ihm wäre eine erschöpfende Behandlung, die auf die
letzten Quellen zurückgeht, — demnach also ein sowohl mühseliges wie kost-
spieliges Werk, — zu verlangen, und wer weiß, ob dazu nach dem Krieg sobald
Rat wird.
Nun habe ich aber sehr viel Zeit und Mühe an das Thema verwendet. Wenn
ich leider auch nicht in der Lage bin, eine endgültige Aufklärung zu bieten, so
kann ich doch außerordentlich viel mehr geben, als man irgendwo anders in der
bisher erschienenen Literatur finden kann. Es wäre vielleicht schade, wenn die
ganze Arbeit umsonst getan wäre, bloß weil das letzte fehlt. Schließlich ist ein
Bau auch ohne den krönenden Turm zu gebrauchen, und ich bin es zufrieden,
meine Arbeit in den Monatsheften für Kunstwissenschaft als Grundstein für einen
Nachfolger, der in einer glücklicheren Lage ist, zu bieten. Gerade dazu sind ja
Kunstzeitschriften berufen, — Material zu bringen, aus dem später endgültige Mono-
graphien entstehen können.
Möglichst kurz werde ich, was ich vom Leben der Künstler zusammengetragen
habe, geben und darauf das Oeuvre -Verzeichnis, soweit ich es habe zusammen-
stellen können.
DIE FAMILIE GAUTIER
Der Stammvater signiert zuerst immer J. Gautier; nur Gautier signieren auch die
älteren Söhne. Später tritt Gauthier- D'Agoty auf, zuletzt Dagoty. Vuaflart sagt,
Gauthier wäre der Vatersname und D'Agoty der Name der Frau des alten Gautier.
Dann muß er zweimal verheiratet gewesen sein, denn im Arret du Conseil vom
5. September 1741 wird seine Frau Marie-Anne-Moreau genannt.
Jacques (Fabien) Gautier
scheint 1716 zu Marseille geboren zu sein. Er sagt1), er sei zwanzigjährig nach
Paris gekommen, zur Zeit als Leblon dort eingetroffen war. (In Larousse, Grand
Dictionnaire . . steht 1710, in Bellier u. Auvray 1717 als Geburtsjahr.) Er habe
schon in Marseille Farbendruck-Versuche angestellt, ehe er überhaupt von Leblon
je gehört hatte2). Er war hauptsächlich Maler gewesen und hatte zarte Bande
gelöst, um nach Paris zu gelangen, wo allein er seine Pläne hätte verwirklichen
können.
Auf Rat des Pere Castel schuf er im Jahr 1736, noch ehe er Leblon kennen
gelernt hatte, einen Farbendruck einer Muschel — eines einfachen Gegenstandes,
der mit dem Dreiplatten-System zu bewältigen war. Castel hatte ihm die Vorlage
durch Herrn Mortin von Pont Notre Dame geschickt: mehrere Drucke wurden
abgezogen.
Am 12. November 1737 erhielt Leblon sein Privileg, das durch Arret du Conseil
vom i. April 1738 bestätigt wurde und ihm auf zwanzig Jahre das alleinige Recht
auf den Dreifarbendruck verlieh3). Am 24. April 1738 wurde J. Gautier berufen,
Leblon zu helfen, unter Zusicherung eines Teils des Gewinns und einer täglichen
Entschädigung von sechs livres. Seine Ansichten und die Leblons gingen bald aus-
einander. An jenem ersten April hatte Leblon vor Dufay, Duhamel, Gautier de
Montdorge und Dlle Basseporte seine Geheimnisse erklären müssen und das Arret
setzte zugleich diese vier amtlich als seine "adjoints" ein1). Gautier blieb bloß
18 Tage bei Leblon und erhielt 108 livres. Am 8. Juni 1738 verließ er ihn, weil
er sein Versprechen nicht einhielt. Zwei Jahre darauf starb Leblon, „ohne etwas
geleistet zu haben".
178
letzten Quellen zurückgeht, — demnach also ein sowohl mühseliges wie kost-
spieliges Werk, — zu verlangen, und wer weiß, ob dazu nach dem Krieg sobald
Rat wird.
Nun habe ich aber sehr viel Zeit und Mühe an das Thema verwendet. Wenn
ich leider auch nicht in der Lage bin, eine endgültige Aufklärung zu bieten, so
kann ich doch außerordentlich viel mehr geben, als man irgendwo anders in der
bisher erschienenen Literatur finden kann. Es wäre vielleicht schade, wenn die
ganze Arbeit umsonst getan wäre, bloß weil das letzte fehlt. Schließlich ist ein
Bau auch ohne den krönenden Turm zu gebrauchen, und ich bin es zufrieden,
meine Arbeit in den Monatsheften für Kunstwissenschaft als Grundstein für einen
Nachfolger, der in einer glücklicheren Lage ist, zu bieten. Gerade dazu sind ja
Kunstzeitschriften berufen, — Material zu bringen, aus dem später endgültige Mono-
graphien entstehen können.
Möglichst kurz werde ich, was ich vom Leben der Künstler zusammengetragen
habe, geben und darauf das Oeuvre -Verzeichnis, soweit ich es habe zusammen-
stellen können.
DIE FAMILIE GAUTIER
Der Stammvater signiert zuerst immer J. Gautier; nur Gautier signieren auch die
älteren Söhne. Später tritt Gauthier- D'Agoty auf, zuletzt Dagoty. Vuaflart sagt,
Gauthier wäre der Vatersname und D'Agoty der Name der Frau des alten Gautier.
Dann muß er zweimal verheiratet gewesen sein, denn im Arret du Conseil vom
5. September 1741 wird seine Frau Marie-Anne-Moreau genannt.
Jacques (Fabien) Gautier
scheint 1716 zu Marseille geboren zu sein. Er sagt1), er sei zwanzigjährig nach
Paris gekommen, zur Zeit als Leblon dort eingetroffen war. (In Larousse, Grand
Dictionnaire . . steht 1710, in Bellier u. Auvray 1717 als Geburtsjahr.) Er habe
schon in Marseille Farbendruck-Versuche angestellt, ehe er überhaupt von Leblon
je gehört hatte2). Er war hauptsächlich Maler gewesen und hatte zarte Bande
gelöst, um nach Paris zu gelangen, wo allein er seine Pläne hätte verwirklichen
können.
Auf Rat des Pere Castel schuf er im Jahr 1736, noch ehe er Leblon kennen
gelernt hatte, einen Farbendruck einer Muschel — eines einfachen Gegenstandes,
der mit dem Dreiplatten-System zu bewältigen war. Castel hatte ihm die Vorlage
durch Herrn Mortin von Pont Notre Dame geschickt: mehrere Drucke wurden
abgezogen.
Am 12. November 1737 erhielt Leblon sein Privileg, das durch Arret du Conseil
vom i. April 1738 bestätigt wurde und ihm auf zwanzig Jahre das alleinige Recht
auf den Dreifarbendruck verlieh3). Am 24. April 1738 wurde J. Gautier berufen,
Leblon zu helfen, unter Zusicherung eines Teils des Gewinns und einer täglichen
Entschädigung von sechs livres. Seine Ansichten und die Leblons gingen bald aus-
einander. An jenem ersten April hatte Leblon vor Dufay, Duhamel, Gautier de
Montdorge und Dlle Basseporte seine Geheimnisse erklären müssen und das Arret
setzte zugleich diese vier amtlich als seine "adjoints" ein1). Gautier blieb bloß
18 Tage bei Leblon und erhielt 108 livres. Am 8. Juni 1738 verließ er ihn, weil
er sein Versprechen nicht einhielt. Zwei Jahre darauf starb Leblon, „ohne etwas
geleistet zu haben".
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