der Begründung ist wohl jedes Wort unnötig; be-
züglich des ersteren hat H. gerade bei mir lesen
können, daß die Güntherschen Fresken ebenfalls
in die 40er Jahre gehören. Aber gerade an
dieser für ihn entscheidenden Stelle ist
H. auf meine Gründe für eine frühere Da-
tierung nicht mit einem Worte einge-
gangen, was doch wohl eine absichtliche Igno-
rierung meiner Ergebnisse zeigt. Ich brauche jene
Gründe hier nicht mehr zu verteidigen; sie haben
von einem anderen, sehr berufenen Rezensenten
inzwischen volle Zustimmung erfahren1). Aber
auch die Datierung der Deckengemälde in St. Ulrich
ist sehr anfechtbar. Für sie hat gerade H. zuerst
einen wertvollen urkundlichen Haltpunkt im Kon-
sens des Chiemseer Bischofs zur Ausmalung, da-
tiert v. 30. Jänner 1749, gefunden: er nimmt diese
nun aber nicht etwa für den Sommer 1749 an;
vielmehr hat nach ihm der Meister an den (1750
signierten) Fresken in Jochberg länger als ein Jahr
gearbeitet und die Malereien in St. Ulrich könnten
daher erst nach 1750 gefolgt sein. Der Umfang der
Deckengemälde ist aber kein zwingender Grund:
für alle anderen Freskenzyklen, auch den recht um-
(x) J. Weingartner, Zeitschr, des Ferdinandeums von Tirol,
1914. S. 476 ff.
fänglichen in St. Johann, setzt H. selbst nur ein
Jahr an. Aber St. Ulrich, in dem sich der hoch-
barocke Kraftstil gemäßigter zeigt als im Jochberg,
mußte die Brücke zur großen Abklärung in Ratten-
berg bilden, so wollte es die Konstruktion der
Entwicklung! Mit Recht ist von dem oben er-
wähnten Referenten hervorgehoben worden, daß
dieser Konstruktion auch das Marienbild von 1758
in Kitzbühel widerstreitet, in dem nach H.s
eigener Beschreibung das Jochberger Barock zum
zweiten Male hervorbrechen würde. Diesem Auf
und Ab gegenüber wird die Annahme einer kon-
tinuierlichen Verstärkung des barocken Grund-
zuges wohl die einfachere bleiben.
Nicht zuzustimmen vermag ich endlich der Be-
hauptung, daß H.s Hauptstärke im Porträt, nicht
in der Historie liege. Wir haben von ihm eine
lange Reihe kirchlicher Werke, aber nur fünf Bild-
nisse. Über ihren Wert kann man streiten; mir
scheint nur eines den Durchschnitt zu überragen.
Nun gründet H. jenes Urteil außerdem auch auf
die Heiligenköpfe in den Fresken selbst: sie sind
aber m. E. zwar charaktervolle, jedoch immer ideale
Köpfe, in denen sich der allgemeine Stiltypus nie
verleugnet, daher keine Bildnisse.
Heinrich Hammer.
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züglich des ersteren hat H. gerade bei mir lesen
können, daß die Güntherschen Fresken ebenfalls
in die 40er Jahre gehören. Aber gerade an
dieser für ihn entscheidenden Stelle ist
H. auf meine Gründe für eine frühere Da-
tierung nicht mit einem Worte einge-
gangen, was doch wohl eine absichtliche Igno-
rierung meiner Ergebnisse zeigt. Ich brauche jene
Gründe hier nicht mehr zu verteidigen; sie haben
von einem anderen, sehr berufenen Rezensenten
inzwischen volle Zustimmung erfahren1). Aber
auch die Datierung der Deckengemälde in St. Ulrich
ist sehr anfechtbar. Für sie hat gerade H. zuerst
einen wertvollen urkundlichen Haltpunkt im Kon-
sens des Chiemseer Bischofs zur Ausmalung, da-
tiert v. 30. Jänner 1749, gefunden: er nimmt diese
nun aber nicht etwa für den Sommer 1749 an;
vielmehr hat nach ihm der Meister an den (1750
signierten) Fresken in Jochberg länger als ein Jahr
gearbeitet und die Malereien in St. Ulrich könnten
daher erst nach 1750 gefolgt sein. Der Umfang der
Deckengemälde ist aber kein zwingender Grund:
für alle anderen Freskenzyklen, auch den recht um-
(x) J. Weingartner, Zeitschr, des Ferdinandeums von Tirol,
1914. S. 476 ff.
fänglichen in St. Johann, setzt H. selbst nur ein
Jahr an. Aber St. Ulrich, in dem sich der hoch-
barocke Kraftstil gemäßigter zeigt als im Jochberg,
mußte die Brücke zur großen Abklärung in Ratten-
berg bilden, so wollte es die Konstruktion der
Entwicklung! Mit Recht ist von dem oben er-
wähnten Referenten hervorgehoben worden, daß
dieser Konstruktion auch das Marienbild von 1758
in Kitzbühel widerstreitet, in dem nach H.s
eigener Beschreibung das Jochberger Barock zum
zweiten Male hervorbrechen würde. Diesem Auf
und Ab gegenüber wird die Annahme einer kon-
tinuierlichen Verstärkung des barocken Grund-
zuges wohl die einfachere bleiben.
Nicht zuzustimmen vermag ich endlich der Be-
hauptung, daß H.s Hauptstärke im Porträt, nicht
in der Historie liege. Wir haben von ihm eine
lange Reihe kirchlicher Werke, aber nur fünf Bild-
nisse. Über ihren Wert kann man streiten; mir
scheint nur eines den Durchschnitt zu überragen.
Nun gründet H. jenes Urteil außerdem auch auf
die Heiligenköpfe in den Fresken selbst: sie sind
aber m. E. zwar charaktervolle, jedoch immer ideale
Köpfe, in denen sich der allgemeine Stiltypus nie
verleugnet, daher keine Bildnisse.
Heinrich Hammer.
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