Vorrede.
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„wie man in peinlichen Sachen
„heutiges Tages nach algemeinen
„geistlichen und weltlichen Rech-
„ten / auch nach etlichen besonder
„verordneten Gewohnheiten/ Opi-
„nionen / Reichs und Lands-Ow>
„nungen etliche mündliche und
„schriftliche ?ro6uÄa und Ke-
„cek halten/ stellen/ schreiben
„und procecliren soll. Unter-
schiedlich in VI!. Termin oder
„/^Ltu8 getheilt. Franckfurt am
„Mayn 1587. fol. „ Ferner in
dessen „t^lciculo Poems,
vul§0 Strafbuch darin begrif-
fen wie heutiges Tages/ nach al-
gemeinen beschriebenen geistlichen
und weltlichen Rechten/ Reichs
auch Landes - Ordnungen / Sta-
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„wie man in peinlichen Sachen
„heutiges Tages nach algemeinen
„geistlichen und weltlichen Rech-
„ten / auch nach etlichen besonder
„verordneten Gewohnheiten/ Opi-
„nionen / Reichs und Lands-Ow>
„nungen etliche mündliche und
„schriftliche ?ro6uÄa und Ke-
„cek halten/ stellen/ schreiben
„und procecliren soll. Unter-
schiedlich in VI!. Termin oder
„/^Ltu8 getheilt. Franckfurt am
„Mayn 1587. fol. „ Ferner in
dessen „t^lciculo Poems,
vul§0 Strafbuch darin begrif-
fen wie heutiges Tages/ nach al-
gemeinen beschriebenen geistlichen
und weltlichen Rechten/ Reichs
auch Landes - Ordnungen / Sta-