Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Monimenta Hassiaca darinnen verschiedene zur hessischen Geschichte und Rechtsgelahrsamkeit dienende Nachrichten und Abhandlungen an das Licht gestellt werden — Dritter Theil.1750

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.44990#0034
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
!4 kloniklxnrä
Näher aber zu unserem Vorhaben zu kommen,
so lautet es in dem Kayserlichen Zuschreiben, als
oben zu ersehen, folgender gestalt:
«c /o^sr/'s -rs/^o er
^ske/r eir/e^s //recr^r/er e/s
^-/^örrcre-r^o /)e^
er«F^e«- sN-^/^r ee /^e
Woraus sich ungezwungen darle-
get, daß Landgraf Friedrich zu Thüringen und
LandgrafHemrich zu Hessen (a) eine würkliche
Hand-
- Lessen/ Begebenheiten am Clevischen Lose/,,
xer psrres nochmakn mit einfthaltete/wie der durch dessen
Herrn Sohn nach seinem Hintrikt zu Cassel in dem
Aahr 1746. in 4to besorgte Abdruck p. 57. in i^or. er in
vocum. c^uorunciam eo perciv. 6. n. z. erweiset.
Dessen dabey fuhreude Gedanken/ wie nicht weniger
einige andere gute Einfälle / so sich zu Vieser Materie
mit beziehen/ haben mich vermocht/ daß ich gegenwär-
tige meine geringfügige Arbeit anderweit reaüumnet/
mir solche 36 meinem zu Nutze gemacht/ und damit
die daher geschöpfte Anmerkungen als curae potterio.
res, sich von den übrigen/ welche durch Buchstaben be-
zeichnet/ sich desto kanntlicher unterscheideten/ selbige mit-
telst eines einfachen oder doppelten Sternzeichens be-
merket/ welches hier gleich zu Anfang anzuzeigen nicht
unterlassen sollen.
ta) Aus der Hessischen Genealogie ist bekannt/daß Landgraf
Otto nebst diesem Landgrafen Heinrich noch zwey Söh-
ne erzeuget/ welche weltlichen Standes geblieben. Und
möchte man da wohl fragen / warum nicht auch diese
beyde mit zu diesem Erbverbündniß gezogen worden?
und ob dergleichen ohne ihr Vorwiffen habe können
geschehen? oder dieseldige füglich davon weggelaffen und
ausge.
 
Annotationen