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Näher aber zu unserem Vorhaben zu kommen,
so lautet es in dem Kayserlichen Zuschreiben, als
oben zu ersehen, folgender gestalt:
«c /o^sr/'s -rs/^o er
^ske/r eir/e^s //recr^r/er e/s
^-/^örrcre-r^o /)e^
er«F^e«- sN-^/^r ee /^e
Woraus sich ungezwungen darle-
get, daß Landgraf Friedrich zu Thüringen und
LandgrafHemrich zu Hessen (a) eine würkliche
Hand-
- Lessen/ Begebenheiten am Clevischen Lose/,,
xer psrres nochmakn mit einfthaltete/wie der durch dessen
Herrn Sohn nach seinem Hintrikt zu Cassel in dem
Aahr 1746. in 4to besorgte Abdruck p. 57. in i^or. er in
vocum. c^uorunciam eo perciv. 6. n. z. erweiset.
Dessen dabey fuhreude Gedanken/ wie nicht weniger
einige andere gute Einfälle / so sich zu Vieser Materie
mit beziehen/ haben mich vermocht/ daß ich gegenwär-
tige meine geringfügige Arbeit anderweit reaüumnet/
mir solche 36 meinem zu Nutze gemacht/ und damit
die daher geschöpfte Anmerkungen als curae potterio.
res, sich von den übrigen/ welche durch Buchstaben be-
zeichnet/ sich desto kanntlicher unterscheideten/ selbige mit-
telst eines einfachen oder doppelten Sternzeichens be-
merket/ welches hier gleich zu Anfang anzuzeigen nicht
unterlassen sollen.
ta) Aus der Hessischen Genealogie ist bekannt/daß Landgraf
Otto nebst diesem Landgrafen Heinrich noch zwey Söh-
ne erzeuget/ welche weltlichen Standes geblieben. Und
möchte man da wohl fragen / warum nicht auch diese
beyde mit zu diesem Erbverbündniß gezogen worden?
und ob dergleichen ohne ihr Vorwiffen habe können
geschehen? oder dieseldige füglich davon weggelaffen und
ausge.
Näher aber zu unserem Vorhaben zu kommen,
so lautet es in dem Kayserlichen Zuschreiben, als
oben zu ersehen, folgender gestalt:
«c /o^sr/'s -rs/^o er
^ske/r eir/e^s //recr^r/er e/s
^-/^örrcre-r^o /)e^
er«F^e«- sN-^/^r ee /^e
Woraus sich ungezwungen darle-
get, daß Landgraf Friedrich zu Thüringen und
LandgrafHemrich zu Hessen (a) eine würkliche
Hand-
- Lessen/ Begebenheiten am Clevischen Lose/,,
xer psrres nochmakn mit einfthaltete/wie der durch dessen
Herrn Sohn nach seinem Hintrikt zu Cassel in dem
Aahr 1746. in 4to besorgte Abdruck p. 57. in i^or. er in
vocum. c^uorunciam eo perciv. 6. n. z. erweiset.
Dessen dabey fuhreude Gedanken/ wie nicht weniger
einige andere gute Einfälle / so sich zu Vieser Materie
mit beziehen/ haben mich vermocht/ daß ich gegenwär-
tige meine geringfügige Arbeit anderweit reaüumnet/
mir solche 36 meinem zu Nutze gemacht/ und damit
die daher geschöpfte Anmerkungen als curae potterio.
res, sich von den übrigen/ welche durch Buchstaben be-
zeichnet/ sich desto kanntlicher unterscheideten/ selbige mit-
telst eines einfachen oder doppelten Sternzeichens be-
merket/ welches hier gleich zu Anfang anzuzeigen nicht
unterlassen sollen.
ta) Aus der Hessischen Genealogie ist bekannt/daß Landgraf
Otto nebst diesem Landgrafen Heinrich noch zwey Söh-
ne erzeuget/ welche weltlichen Standes geblieben. Und
möchte man da wohl fragen / warum nicht auch diese
beyde mit zu diesem Erbverbündniß gezogen worden?
und ob dergleichen ohne ihr Vorwiffen habe können
geschehen? oder dieseldige füglich davon weggelaffen und
ausge.