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(Hendemselben /// §«/eAo>-. /«--.er/M./>.zz4.'
hievon so viel hinterlassen: „Von den Freunden
„auf beyden Seiten ward im besten ein Rachtunge
„(ließ Richtunge) vorgenommen, und verthei--
„dungt, das Frau Sophia mit ihrem Sohne/ mu-
„sten/ wie gehört/verzeihen uffdasDoringer-Landt,
„und man solte ihnen die genandten 8. festen (wel-
che Herzog Albrecht zu Braunschweig abtreten
„müssen) Wiedergaben und zu ihren Händen stellen,
„dazu solte man ihnen geben 7000. Margk Sil-
„bers/ die wurden ihnen verschrieben uff Weisen-
„sehe/ und furters ward gemacht die Erbring, wel-
„ches Land erblos stürbe, so solten die andern Herrn
„erben dazu seyn und bleiben, also wurden sie in
„der Güthe vertragen, und zur Erbeinigung
„bracht.,. Allein, daß ich nicht erwehne, daß
der Verfasser erst 8ec. XV. gelebet, so sind die
übrigen Chronisten, so um eben die Zeit gelebet,
von der oft gemeldeten Erbverbrüderung ganz
stumm und stille. Als da sind der Urheber des
ingleichen^oh.Aothe und
in ihren Thüringischen Geschjchtbüchern
AP. eo/. Z24«
cs/. 1742 7s--r. ///. cs/. 1296. Ulli)
beruhen nur blos dabey, daß nachdem man des
Schwerds und BlutvergiesenS müde worden, und
zu einer Belichtung, oder den Friedens-Tractaten
geschritten, die Herzogin Sophia und ihr Sohn
unter vorher besagten Bedingungen, daß Herzog
Albrecht an sie möchte acht Städte und Vesten
abgeben, und eben so viel tausend Mark Silbers
erstatten, sich alles Rechten, so sie bis anher ge-
meynet an Thüringen zu haben, ewiglich verzeihen,
und
(Hendemselben /// §«/eAo>-. /«--.er/M./>.zz4.'
hievon so viel hinterlassen: „Von den Freunden
„auf beyden Seiten ward im besten ein Rachtunge
„(ließ Richtunge) vorgenommen, und verthei--
„dungt, das Frau Sophia mit ihrem Sohne/ mu-
„sten/ wie gehört/verzeihen uffdasDoringer-Landt,
„und man solte ihnen die genandten 8. festen (wel-
che Herzog Albrecht zu Braunschweig abtreten
„müssen) Wiedergaben und zu ihren Händen stellen,
„dazu solte man ihnen geben 7000. Margk Sil-
„bers/ die wurden ihnen verschrieben uff Weisen-
„sehe/ und furters ward gemacht die Erbring, wel-
„ches Land erblos stürbe, so solten die andern Herrn
„erben dazu seyn und bleiben, also wurden sie in
„der Güthe vertragen, und zur Erbeinigung
„bracht.,. Allein, daß ich nicht erwehne, daß
der Verfasser erst 8ec. XV. gelebet, so sind die
übrigen Chronisten, so um eben die Zeit gelebet,
von der oft gemeldeten Erbverbrüderung ganz
stumm und stille. Als da sind der Urheber des
ingleichen^oh.Aothe und
in ihren Thüringischen Geschjchtbüchern
AP. eo/. Z24«
cs/. 1742 7s--r. ///. cs/. 1296. Ulli)
beruhen nur blos dabey, daß nachdem man des
Schwerds und BlutvergiesenS müde worden, und
zu einer Belichtung, oder den Friedens-Tractaten
geschritten, die Herzogin Sophia und ihr Sohn
unter vorher besagten Bedingungen, daß Herzog
Albrecht an sie möchte acht Städte und Vesten
abgeben, und eben so viel tausend Mark Silbers
erstatten, sich alles Rechten, so sie bis anher ge-
meynet an Thüringen zu haben, ewiglich verzeihen,
und