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emgefunden haben solte. Siehe x>. 362. *)
z) Beruhet auch auf einen eben so falschen Grun-
_, _G_ dt/
Jüngsthin hat sich ans des Herrn Rath Schmmckens ft
eben angeführten Histor. Unters, von Otto Schützen
p. Z2. ü;. gezeiget/ wie selbiger auch bereits bey seinem
Leben die Unrichtigkeit dieser Sätze des berührten
Chronisten meWch eingesehen/ daß also ein des Un-
terrichts in den Sachen begieriger Leser nicht Umgang
nehmen darf/ seine Widerlegung mit der unserigen et-
was sorgfältiger zusammen zu halten/ indem er befin-
den wird/ daß wenn ich ausnehme was von Landgraf
Ludewigs Lebenslange vornmleu irrig nut eiuflieffen
lassen und nnn erst verbessert/ wir in den fürnehmsten
Stücken so ziemlich miteinander Übereinkommen.
Demnächst bat selbiger/ äusser denen Puncten der Ab-
weichung/ welche ich dem erwehnten Verfasser des
elrrouici ehedem sÜrgehalteN / Noch
überdieß etliche neue Anmerkungen beygebracht/ welche
wir hier billig mitnehmen/ und summarisch wiederho-
len. Als ») hieß der Hessischen PrinceffinElisabethen
Braunschweigischer Gemahl nicht Otto/ sondern
Ernst/ der Bohn aber/ so von beyden erzielet wor-
den/ Örro der (Ouade/gestalten ich solches in der vorhin
ebenfalls erst angezogenen Vorstellung von ihrer Mutter
in dem K,rr.. nach Anleitung desselben gleichmäsig aus-
führlicher dargetban. r) Konte Landgraf Heinrich
diesem seinen von der Tochter herstammenden Enckel
wegen annoch verschiedentlich in seinem Hauß vorhan-
dener männlichen Erben nur so viel weniger ein Recht
zur Nachfolge in seinen Landen angedeyhen lassen / da
hierwieder sogar ein besonderes Paetum stritte/ wel-
ches u;6. zwischen ihm und seinen Gebrüderen dieser-
wegeu aufgerichtet/ und davon in mehrgedachten Tra-
ctat §. 5. nicht minder ein umständlicher Auszug von
mir gemacht worden/ obwohlen ausserdem/ oder in Er-
mangelung dergleichen Hauß-Verkrage in den Zeiten
nichts ungewöhnliches war/ daß mit Absterben der äl-
teren Linie in Fürstlichen und Gräflichen Familien
wohl
emgefunden haben solte. Siehe x>. 362. *)
z) Beruhet auch auf einen eben so falschen Grun-
_, _G_ dt/
Jüngsthin hat sich ans des Herrn Rath Schmmckens ft
eben angeführten Histor. Unters, von Otto Schützen
p. Z2. ü;. gezeiget/ wie selbiger auch bereits bey seinem
Leben die Unrichtigkeit dieser Sätze des berührten
Chronisten meWch eingesehen/ daß also ein des Un-
terrichts in den Sachen begieriger Leser nicht Umgang
nehmen darf/ seine Widerlegung mit der unserigen et-
was sorgfältiger zusammen zu halten/ indem er befin-
den wird/ daß wenn ich ausnehme was von Landgraf
Ludewigs Lebenslange vornmleu irrig nut eiuflieffen
lassen und nnn erst verbessert/ wir in den fürnehmsten
Stücken so ziemlich miteinander Übereinkommen.
Demnächst bat selbiger/ äusser denen Puncten der Ab-
weichung/ welche ich dem erwehnten Verfasser des
elrrouici ehedem sÜrgehalteN / Noch
überdieß etliche neue Anmerkungen beygebracht/ welche
wir hier billig mitnehmen/ und summarisch wiederho-
len. Als ») hieß der Hessischen PrinceffinElisabethen
Braunschweigischer Gemahl nicht Otto/ sondern
Ernst/ der Bohn aber/ so von beyden erzielet wor-
den/ Örro der (Ouade/gestalten ich solches in der vorhin
ebenfalls erst angezogenen Vorstellung von ihrer Mutter
in dem K,rr.. nach Anleitung desselben gleichmäsig aus-
führlicher dargetban. r) Konte Landgraf Heinrich
diesem seinen von der Tochter herstammenden Enckel
wegen annoch verschiedentlich in seinem Hauß vorhan-
dener männlichen Erben nur so viel weniger ein Recht
zur Nachfolge in seinen Landen angedeyhen lassen / da
hierwieder sogar ein besonderes Paetum stritte/ wel-
ches u;6. zwischen ihm und seinen Gebrüderen dieser-
wegeu aufgerichtet/ und davon in mehrgedachten Tra-
ctat §. 5. nicht minder ein umständlicher Auszug von
mir gemacht worden/ obwohlen ausserdem/ oder in Er-
mangelung dergleichen Hauß-Verkrage in den Zeiten
nichts ungewöhnliches war/ daß mit Absterben der äl-
teren Linie in Fürstlichen und Gräflichen Familien
wohl