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Monimenta Hassiaca darinnen verschiedene zur hessischen Geschichte und Rechtsgelahrsamkeit dienende Nachrichten und Abhandlungen an das Licht gestellt werden — Vierter Theil.1765

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https://doi.org/10.11588/diglit.44991#0150
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vb dieselbige wieder den Churfürsten zu Sachse«,
Ihnen, oder die Religion - Eynungs - verwandte«
zu verwelken / darauff könte er ihme in Untertä-
nigkeit nicht verhalten, daß sein Herre mit dem
Churfürsten ihme dem Landgraven oder ihren
Landen und Leuten wenig zu thun. Soviel von
dem eroberten Fürstenthumb Braunschweig ver-
meldet würde, könte er ihme gleicher gestalt nicht
verhalten, daß er hiebevor von Herren Bernhard
von Mylen, Ritter, Statthalter und Rathen
zu Wolffenbüttel der ursach halben auch schriftlich
den 19- Augufti clakiiet, samt etlichen beyver-
wahrten Copeyen der Keyserserlichen Majestät
Mandaten, überkommen hatte. Was er nun dem-
felbigen an Ihrer aller statt für Antwort zuge-
stalt, zweiffelte er nicht, dieselbe würden davon
wohl guten bericht zu geben wissen, mit bitte, l
ihn dieser bewerbung in ungnädigen willen nicht
zu verdencken, sondern sein gnädiger Herr zu seyn
und zu bleiben. Das schreiben an die Statthalter
und Räthe zu Wolffenbüttel belangende, darauff
er sich in dieser antwort referiret, ist geschehen am
22ten tag Augusti zu Verden, denn die genanten
Statthalter und Räthe hätten von ihme zu wißen
begehret, ihnen an Endes statt, damit er den
Churfürsten und Landgraven verwandt wäre, zu
vermelten, ob das Kriegs-volck Hertzog Heinri-
chen von Braunschweig zuständig? Darauff er
ihnen also geantwortet: Er hätte zu solchem
Haussen einen hochlöblichen Christlichen Herren
überkommenwelcher dem Römischen Reich nicht
zuwieder, wäre auch in ungezweiffelter Zuversicht,
Hertzog Heinrich/ dm er zu diesem Haussen für
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