in dem Herzogchum Würtemberg. 611
Seegen ist , wäre Johannes Gayling wel-
cher um das Jahr 1522. vonWittenberg,wo er
Luthern zum kr^ceprore gehabt hatte, in sein
Vaterland nach Ilßfeld m Würtemberg zu-
ruck gekommen und , erstgemeldter massen,
allda das Evangelium zuerst rem gelehret
hat, welches auch der liebe Mann mit Pau-
lo jederzeit für seinen grösten Ruhm gehalten,
und sich ihn nicht hat nehmen lassen. Jedoch
es wahrere nicht lang; dann so bald die Oe-
sterreichische Regierung es erführe, wurde
ihm nicht nur das Stillschweigen auferleget,
und er aus Würtemberg verbannet, sondern
man drohete ihm auch gar mit dem S trang,
wo er nicht parsten würde. Er mußte also
disesmahlen der Gewalt weichen und sich zu
dem Lande hinaus machen. (*)
§. z.
Scharsses wegen der Evangelischen
Lehr in würtemberg.
-^nno 1522. gäbe die Oesterreichische Re-
gierung in Würtemberg wider v. Luthern,
auch dessen Schrifften und Anhänger, fol-
gendes sehr scharsses Mandat heraus, und lies-
se solches in allen Städten und Flecken ver-
kündigen: (**) Wirdes Durchlauchtigsten,
Ag 2 Groß-
V/ürremb, k. i. p. 1.2.
(*") Es ist ^n. Is22. zu Stuttgart gedruckt,
und stehet auch in Reichs-
Handl.
Seegen ist , wäre Johannes Gayling wel-
cher um das Jahr 1522. vonWittenberg,wo er
Luthern zum kr^ceprore gehabt hatte, in sein
Vaterland nach Ilßfeld m Würtemberg zu-
ruck gekommen und , erstgemeldter massen,
allda das Evangelium zuerst rem gelehret
hat, welches auch der liebe Mann mit Pau-
lo jederzeit für seinen grösten Ruhm gehalten,
und sich ihn nicht hat nehmen lassen. Jedoch
es wahrere nicht lang; dann so bald die Oe-
sterreichische Regierung es erführe, wurde
ihm nicht nur das Stillschweigen auferleget,
und er aus Würtemberg verbannet, sondern
man drohete ihm auch gar mit dem S trang,
wo er nicht parsten würde. Er mußte also
disesmahlen der Gewalt weichen und sich zu
dem Lande hinaus machen. (*)
§. z.
Scharsses wegen der Evangelischen
Lehr in würtemberg.
-^nno 1522. gäbe die Oesterreichische Re-
gierung in Würtemberg wider v. Luthern,
auch dessen Schrifften und Anhänger, fol-
gendes sehr scharsses Mandat heraus, und lies-
se solches in allen Städten und Flecken ver-
kündigen: (**) Wirdes Durchlauchtigsten,
Ag 2 Groß-
V/ürremb, k. i. p. 1.2.
(*") Es ist ^n. Is22. zu Stuttgart gedruckt,
und stehet auch in Reichs-
Handl.