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Müller, Karl Otfried
Geschichten hellenischer Stämme und Städte (Band 3): Die Dorier: Abth. 2 — Breslau: Max, 1824

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https://doi.org/10.11588/diglit.62502#0142
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Prytaneen, welche von den streitenden Partheien
vor jedem Proeeß nach Maaßgabe des Gegenstandes
desselben erlegt wurden, und zum Unterhalt der Rich-
ter dienten r. Der Name beweist, daß diese Gelder
ehemals der Lohn der richtenden Prytanen waren, wie
die bei Homer und Hesiod. Ferner wissen wir,
daß die uralte Finanzbehörde der Kolakreten ehemals,
wie ihr Name besagt, den Antheil an den Opferthie-
ren sammelte — welchen auch in Sparta die Könige
von jedem öffentlichen Opfer empfingen — daß sie fer-
ner immerfort die Speisungen im Prytaneion besorg-
te, und spater die Gcrichtsgelder, z. B. eben jene
Prytaneen, eincasfirte Aus dem noch nicht ganz
verwischten Zusammenhangs dieser Funktionen erhellt,
daß auch jene ältern richtenden Prytanen ein Syssition
bildeten, welches öffentlich speiste, und in Hinsicht der
Einkünfte in die Gerechtsame der Könige eingetreten
war, deren Antheil an Opfern und Gerichtsgeldern
ehemals die Kolakreten gesammelt hatten. Obgleich
dies nun wohl zusammen zu hängen scheint: so befrem-
det doch, daß hier ein ganzer Gerichtshof den Namen
Prytanen führt, da doch in andern Staaten die Zahl
dieser Magistrate immer sehr gering gefunden wurde;
und es entsteht die Frage, ob nicht die Prytanen, wie
anderwärts, blos die Leiter und Vorsitzer dieses höch-
sten Gerichts waren. Wir wissen aber, daß noch spä-
ter die Phylobasileis den Vorfitz im Prytaneion hat-
ten, vier Eupatriden, welche den vier alten Phylen
vorstanden, und außer den heiligen Funktionen, die ih-
nen zugeschrieben werden, einst gewiß einen weiteren
») Böckh Staatshaush, i. S. 369- 2) Ebd. S. '86-,
wo zuerst Licht über die Behörde verbreitet ist- Die Areopagiten er-
hielten ihr -<oL«s auch wohl durch sie. vgl- Hesych und Phvtios
5. V. re(-L«e.
 
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