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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 50.1929

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Pagenstecher, Karl: Der Streit um die während des Dreissigjährigen Krieges konfiszierten Güter des Hauses Nassau-Saarbrücken
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https://doi.org/10.11588/diglit.62028#0183
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Der Streit uni die konfiszierten Güter des Hauses Nassau-Saarbrücken. 177
notleidenden Untertanen, die Bewunderung verdient, eine Arbeitskraft, die in
unzähligen, meist in Wiesbaden, teils auch im Haager Hausarchiv aufbewahrten
Akten sich äussert. Die in eigentümlicher Weise an Bismarcks Handschrift
erinnernden persönlichen Niederschriften verraten einen fast fieberhaften Tätig-
keitsdrang, und am sympathischsten berührt uns das Verhältnis zu seiner edlen
Gemahlin, deren Frömmigkeit — der Graf hat nie den Versuch einer Bekehrung
gemacht, auch nicht auf dem Sterbebette — ganz an die heilige Elisabeth er-
innert. Nach ihrem Tode hat der Graf versucht (Haager Familienarchiv), ihren
Charakter wie die Geschichte ihres Endes ausführlich darzustellen in Aufzeich-
nungen, die eine echte Empfindung verraten.5) Und noch eins: auch der Pro-
testant muss anerkennen, dass vor allem religiöse Gewissensbedenken ihn zum
Uebertritt in Wien veranlassten, dass er bei der Bekehrung seines Ländchens
weit schonender vorging, als es damals üblich war, dass auch die Jesuiten, die
er berief, meist Gutes wirkten. So lohnt es sich wohl, von dem merkwürdigen
Manne einmal ein vollständigeres wissenschaftliches Bild zu entwerfen. Ein ge-
waltiges Material wäre dann freilich durchzuarbeiten.
Beilage.
Graf Johann von Nassau-Saarbrücken an Graf Ludwig Heinrich von Dillenburg.
Metz, 19. August 1638.
(Wiesbadener Staatsarchiv, Saarbrückener Akten S. 805) Orig. P. S. eigenhändig.
E. Ld. ist ohne weitleuftigkeit bekannt, welcher gestalt unser vetter grave
Johann Ludwig zu Iladamar per sub-obreptitias preces und darauf erpracticierte
kayl. donation in unser der gebrüdere graven zu Nassau Saarbrücken land und
leut nicht allein einen starken eingrief gethan, sondern selbige auch noch und
bis uff dieße stund de facto uns vorenthält, nutzen und genießen thut. Darbei
es dann nicht geplieben, sondern haben E. Ld. ab beikommendem inschluß mit
mehrerm ableßend zu vernehmen, daß durch ein ebenmäßig erpracticirt kays. decret
er sich noch ferners understehet, mein zu Frankfurt befindlich archiv gleichfals
anzusprechen, zu erheben und ohne einige schuld oder Ursache an sich zu pringen.
Welcher gestalt mir dieß widerrechtlich und meinem hauß praejudicirlich und
schädlich beginnen vorkombt, haben E. Ld. ohnschwer zu ermeßen, sich aber darbey
zu erinnern, welcher gestalt er von unserem hauß degenerirt, sich auch je und
allezeit dahien bevliessen, wie er graf Johann Ludwig demselben zu schimpf und
schaden sein können, welches er dann nochmals und anjetzo hierin erweisen thut.
Ich verhoffe nicht, dass E. Ld. darab einige gefallen haben, versehe mich zu
demselben weit eines bessern und ersuche E. Ld. freundvetterlich, weiln mir
wohl bewust, daß dies procedere von niemand anderst als sein grave Johann Ludwigen
ohnersätlichem geiz herkompt und geführet wird, ihne dahin zu erinnern, von
dießem ohnbillichen, ohnbefugten und widerrechtlichen beginnen abzuweichen und
sich darvon zu enthalten, widerigen fals sich zu versichern, so wahr ich noch der
alte Hanß, ich dahien trachten, auch nicht zu verdenken sein werde, wie ich
mich inskünftig gegen ihme erhoben und rechnen möge. Weiln E. Ld ahn diesem
6) Siehe meine Abhandlung über Riehls Novelle und deren sagenhafte Grundlage in
„Alt-Nassau“ (Beilage zum Wiesbad. Tageblatt 1898, jetzt vergriffen.)
 
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