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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 63.1952

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Siegel- und Wappenstudien
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Renkhoff, Otto: Die Siegel und Wappen der kurtrierischen Orte in Nassau
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https://doi.org/10.11588/diglit.62672#0324
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304_ Siegel- und Wappenstudien
ersichtlich gewesene Stadtwapen noch mehr außer Frage zu stellen, genugsam erfüllet zu haben ....
H. Birkenbühl .. bemerkte, daß in den Raths- und Gerichtssigillen die Bildnis des Apostels Petri
das eigentliche städtische Insigne seye, wie dann auch ein dergleichen über dem Stadtthor, so zum
Saurthal führet, samt einer Jahrzahl zu ersehen seye ...
H. Liel: Seinerseiths hätte man genugsam gezeiget, daß ein Creutz das einzige Weßentliche des
Montabaurer Stadtwapens, alles übrige aber nur die Verzierung desselben ausmache, mithin demselben
bald hinzugesetzet und bald davon hinweggelassen werde. Der h. Petrus sei der Patron dahieser Kirche,
wessen Bildnus dahero auch das Montabaurer Pfarrinsigel ausmache; es hätte daher am schicklichsten
geschienen, das bei größeren Sigillen für sich allein unförmlich stehende Creutz durch dessen Bildnus
auszufüllen. Daß besagtes Bildnus nicht allemal dem Creutz einverleibt geweßen seye noch demselben
bis jetzo einverleibet werde, zeige der Abtruck des ... uhralten Rathssigilli und Sigilli ad causas, auf
welchen beiden zu jeder Seithe ein einfaches unverzierdes Creutz, so wie solche auf denen Marksteinen
befindlich, zu ersehen seye. Letzteres als das Wesentliche des Montabaurer Stadtwapen hätte der
Märkerschaft am schicklichsten und wenigstkostenden geschienen, denen rauen Marksteinen, welche
das ganze größere Wapen nicht würden angenohmen haben, einzuhauen ....
Commissio begäbe sich demnach an das Sauerwasser- Thor, und Stande ober demselben zwey kleine,
mit gemeiner rother und blauer Haußfarb gemahlte Thürn, zwieschen welchen eine kleine Figur ge-
zeignet ist, welche nach dem Angeben des impetrantischen Theil den h. Petrus vorstellen solle, mit der
Jarzahl 1714.
H. Birkenbühl: Wie lächerlich denen Impetraten bey genohmenem Augenschein diese Anweisung habe
anscheinen wollen, ebenso lächerlich komme es ihme vor, als impetrati praecelsam commissionem auf
den Kirchenthurn geführet und alda auf der grosen Klocke das städtische' Wapen haben vorzeigen
wollen. Dem von dem Geometer gemachten Abriß nach wäre darauf weither nichst zu ersehen als
einerseiths das gräflich Ley'sche Wapen und andererseiths das churfürstlich-erzstiftische Wapen, in
der Mitte aber befände sich die Bildnus des Apostels Petri mit einigen Thürnen ohne das anmaßliche
Wapen eines Creutzes, zum Zeigen daß, wie hiesige Stadt das besagte Bildnus zum städtischen Insigne
führet, dieselbe niemal ein Wapen mit einem Creutz geführet, wie es dann auch derselben ein churfürst-
lich-erzstiftisches Wapen zu führen gahr nicht anstehet noch zugestanden wird. Ebenso verhalte es sich
mit denen in denen Kirchen-Chorstühlen ersichtlichen Wapen, deren eins das gräflich-Leysche, das
andere das churfürstl.-erzstiftische vorstelle, weilen bekanntlich der Churfürst Carl Caspar aus gräfl.-
Leyscher Familie herstammet, und bewundere ihn sehr, daß impetratischer Theil diese beyde An-
weisungen in seinem Recessu übergangen habe, wo doch die übrige angewiesene Creutzwapen eben nicht
anderst dann churfürstl.-erzstiftisch oder allenfals anmaßliche unerlaubte Nachahmungen des erz-
stiftischen Wapens angesehen werden könnten ... Das churfürstliche Wapen .. zu einem städtischen
zu machen, werde den Gegneren nimmer gelingen, wann es nicht gar zur gehörigen Ahndung kommen
wird...
H. Liel: Die ex adverso .. geschehene Anweisung des ober dem Sauerthaler- Thor gemahlten
Bildgens könne diesseithigem Theil unmöglich anderst als lächerlich vorkommen, weil man daraus ein
Stadtwapen und aus einem daselbst zwieschen zweyen Thürnen ersichtlichen Manngen ohne Kopf
einen Petrum hätte machen wollen; dieses Bildgen seye eine bloße Fantasie des Weisbänder, und das
auf dem Petersthor ersichtliche in Stein gehauene Creutz zeige genugsam, was die Stadt Montabaur auf
ihren Stadtthoren und sonsten für Wapen führe. Wann in der Montabaurer Pfarrkirche nebst dem in
selbiger oftermals befindlichen Stadtwapen die Insignia fremder Herrschaften oder auch trierischer
Churfürsten ersichtlich seyen, so thue dieses dahier nicht das mindeste zur Sache und zeige nur, daß
dieselbe entweder dahin begraben worden oder Guthäter der Kirche gewesen seyen. Auf der Glocke sei
dem städtischen Kreuz das Wappen des Kurfürsten Carl Caspar nur deshalb gegenübergesetzt,
weil dieser — laut den untergesetzten Worten — nach dem Brand des Jahres 1667 der Bürger-
schaft eine Beisteuer zur Umgießung der Glocke geleistet habe; und könne man schon daraus
genugsam abnehmen, daß das Creutz nicht Churtrier bedeuten könne, weilen sich selbiges ansonsten
auf der rechten Seithe finden müste.Daß endlich die impetratischerseiths in der hiesigen Pfarr-
kirche angezeigte Creutzwapen keine churfürstliche, sondern städtische vorstellen solten, zeige erstlich
dasjenige, welches an dem unteren Fenster ersichtlich seye und worunter sich die Nahmen Bürger-
meister und Stadtrath der Stadt Montabaur bezeichnet fänden, wie nicht weniger 2tens selbige, welches
auf der Uhr dem churfürstlichen Wapen gegenüberstehe, und müße man übrigens die Zeith gewärtigen,
wanehe es, wie bishero doch noch nicht geschehen, seiner Churfürstlichen Durchlaucht gefallen werde,
der Stadt Montabaur die Führung eines Creutzwapen zu verbiethen.
 
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