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Zur nassauischen Ortsgeschichte
vorübergehend den Rest an die Grafen von Katzenelnbogen verpfändeten, die 1391 bis
1470 ohnehin Pfandrechte an den Westerwälder Kirchspielen der Grafschaft gehabt
hatten. Die andere Hälfte war an die Herren von Eppstein gefallen, die diese 1453 halb
an die Grafen von Katzenelnbogen verkauften, von denen dieses Viertel 1479 an die
Landgrafen von Hessen kam. Da Eppstein ein Achtel 1453 an Kurtrier verpfänden
mußte, blieb ihm nur ein Achtel, das 1522 an die Grafen von Königstein fiel, die es 1530
an Nassau-Dillenburg verkauften. Doch zog Kurtrier, das diesem Kauf seine Zustim-
mung als Lehnsherr verweigert, 1535 nach deren Erlöschen dies Teil als erledigtes Lehen
ein. Nachdem 1557 das hessische Viertel für Ansprüche an das katzenelnbogensche Erbe
an Nassau-Dillenburg gekommen war, war dieses zu drei, Kurtrier zu einem Viertel an
der gemeinsamen Herrschaft der Grafschaft beteiligt. Diese Gemeinschaft, eine Quelle
vieler Streitigkeiten, löste der Diezer Vertrag vom 27. Juli 1564, der die vier Kirchspiele
Kurtrier zuteilte.
Noch im gleichen Jahre wies Kurtrier die Kirchspiele dem Amt Montabaur zu, dem
sie bis 1803 unterstellt blieben. Seitdem bildeten sie unter Nassau mit dem Dorf Mols-
berg, das schon seit 1365 zu Kurtrier gehörte, das Amt Meudt, dem 1816 auch das
vordem leiningen-westerburgische Dorf Weltersburg zugewiesen wurde, wofür es den
Anteil an Malmeneich ans Amt Limburg abtreten mußte. Der Amtssitz wurde 1831 von
Montabaur nach Wallmerod verlegt. Das Amt Wallmerod gehörte seit 1867 mit den
Ämtern Selters und Montabaur zum Unterwesterwaldkreis, bis es, bei der Auflösung der
nassauischen Ämterverfassung 1885, dem Kreis Westerburg zugewiesen wurde.
Die Kirchspielsgerichte werden zwar mehrfach seit 1319 Zenten genannt, doch ge-
hören sie zu dem Netz von Untergerichten, mit dem die Grafen von Diez schon zu
Beginn des 14. Jh.s ihre Grafschaft überspannt hatten, um fremde grundherrliche
Rechte auszuschalten. Vogel2) kennt nach einem Weistum von 1532, das z. Z. nicht
aufzufinden ist, eine Folge aus diesen Kirchspielen auf die Stühle, vor das Stuhllinden-
gericht bei Winnen und auf den Reckenforst, doch ist nur die letztere Folge mit Sicher-
heit nachzuweisen. Die Kirchspiele Hundsangen und Nentershausen haben ursprünglich
wohl zur Zent Dietkirchen gehört. Bei Salz und Meudt muß es dahingestellt bleiben,
ob sie zur Dietkirchener Zent oder zur Zent Winnen-Höhn zu rechnen sind. Die Gerichte
der vier Kirchspiele waren jeweils mit einem Schultheiß und sieben Schöffen besetzt.
Die Kirchspiele waren in mehrere Heimgereide oder Zechen unterteilt, denen Heim-
berger vorstanden. Diese Zechen umfaßten, bei mehrfach geänderter Zusammensetzung,
zum Teil mehrere heutige Gemeinden.
Das Kirchspiel Hundsangen3)
In Hundsangen, um 1225 Hundesangen, trugen 1382 die Waldboten von Wald-
mannshausen den Kirchsatz von den Grafen von Katzenelnbogen zu Lehen, zu deren
ältestem Besitz Hundsangen gehörte. Hier ist wohl die Hufe zu Hundeszagel zu suchen,
die der Ahnherr der Katzenelnbogener Tieder der Ältere und seine Söhne Heinrich und
Tieder 1096 der Abtei Siegburg verkauften. Doch war die katzenelnbogensche Vogtei
Hundsangen, die wir 1200/1225 fassen können, als ein Vogt Conrad hier erwähnt wird,
kaum eine Vogtei über diesen bescheidenen Siegburger Besitz. Einen Hinweis gibt das
Goarpatrozinium der Kirche, das auf alten Besitz der Kirche von St. Goar oder ihres
Mutterklosters Prüm deutet. Als Vögte haben die Katzenelnbogener den vielleicht von
ihren Vorfahren aus ihrem Eigengut einer jener Kirchen geschenkten Besitz wieder in
ihre Hand gebracht. Doch wurde die katzenelnbogensche Grundherrschaft, die wohl
seit dem Beginn des 12. Jh.s an die von Waldmannshausen verliehen war, schon im
13. Jh. völlig von dem gräflichen Gericht Hundsangen der Grafen von Diez jeder ge-
richtlichen Funktion entkleidet. Der alte Umfang der Grundherrschaft läßt sich an
Hand der Zehntrechte der Waldboten zu Berod, Hundsangen, Malmeneich, Obererbach,
Oberhausen, Ruppach, Steinefrenz und Wallmerod erkennen. Adlige von Hundsangen
begegnen von 1225 bis 1372.
Ein Pleban wird hier zwar erst 1329 erwähnt, doch ist die Pfarrei wohl weit älter.
Den Patronat hatten als Katzenelnbogener Lehen 1382 die Waldbot von Waldmanns-
hausen, 1391 die Waldbot von Bassenheim, dann die Waldbot von Pfaffendorf 1398, die
ihn später als Lehen von Hessen 1525 und Nassau-Dillenburg 1564 innehatten, nach
deren Aussterben er 1621 an die von Walderdorf kam. Als 1722/1726 die Kirche durch
einen Neubau ersetzt wurde, blieb der romanische Turm erhalten. Den Liebfrauenaltar
2) Vogel S. 739. — 3) J. Wagenbach, Hundsangen-Heimat (1926).
Zur nassauischen Ortsgeschichte
vorübergehend den Rest an die Grafen von Katzenelnbogen verpfändeten, die 1391 bis
1470 ohnehin Pfandrechte an den Westerwälder Kirchspielen der Grafschaft gehabt
hatten. Die andere Hälfte war an die Herren von Eppstein gefallen, die diese 1453 halb
an die Grafen von Katzenelnbogen verkauften, von denen dieses Viertel 1479 an die
Landgrafen von Hessen kam. Da Eppstein ein Achtel 1453 an Kurtrier verpfänden
mußte, blieb ihm nur ein Achtel, das 1522 an die Grafen von Königstein fiel, die es 1530
an Nassau-Dillenburg verkauften. Doch zog Kurtrier, das diesem Kauf seine Zustim-
mung als Lehnsherr verweigert, 1535 nach deren Erlöschen dies Teil als erledigtes Lehen
ein. Nachdem 1557 das hessische Viertel für Ansprüche an das katzenelnbogensche Erbe
an Nassau-Dillenburg gekommen war, war dieses zu drei, Kurtrier zu einem Viertel an
der gemeinsamen Herrschaft der Grafschaft beteiligt. Diese Gemeinschaft, eine Quelle
vieler Streitigkeiten, löste der Diezer Vertrag vom 27. Juli 1564, der die vier Kirchspiele
Kurtrier zuteilte.
Noch im gleichen Jahre wies Kurtrier die Kirchspiele dem Amt Montabaur zu, dem
sie bis 1803 unterstellt blieben. Seitdem bildeten sie unter Nassau mit dem Dorf Mols-
berg, das schon seit 1365 zu Kurtrier gehörte, das Amt Meudt, dem 1816 auch das
vordem leiningen-westerburgische Dorf Weltersburg zugewiesen wurde, wofür es den
Anteil an Malmeneich ans Amt Limburg abtreten mußte. Der Amtssitz wurde 1831 von
Montabaur nach Wallmerod verlegt. Das Amt Wallmerod gehörte seit 1867 mit den
Ämtern Selters und Montabaur zum Unterwesterwaldkreis, bis es, bei der Auflösung der
nassauischen Ämterverfassung 1885, dem Kreis Westerburg zugewiesen wurde.
Die Kirchspielsgerichte werden zwar mehrfach seit 1319 Zenten genannt, doch ge-
hören sie zu dem Netz von Untergerichten, mit dem die Grafen von Diez schon zu
Beginn des 14. Jh.s ihre Grafschaft überspannt hatten, um fremde grundherrliche
Rechte auszuschalten. Vogel2) kennt nach einem Weistum von 1532, das z. Z. nicht
aufzufinden ist, eine Folge aus diesen Kirchspielen auf die Stühle, vor das Stuhllinden-
gericht bei Winnen und auf den Reckenforst, doch ist nur die letztere Folge mit Sicher-
heit nachzuweisen. Die Kirchspiele Hundsangen und Nentershausen haben ursprünglich
wohl zur Zent Dietkirchen gehört. Bei Salz und Meudt muß es dahingestellt bleiben,
ob sie zur Dietkirchener Zent oder zur Zent Winnen-Höhn zu rechnen sind. Die Gerichte
der vier Kirchspiele waren jeweils mit einem Schultheiß und sieben Schöffen besetzt.
Die Kirchspiele waren in mehrere Heimgereide oder Zechen unterteilt, denen Heim-
berger vorstanden. Diese Zechen umfaßten, bei mehrfach geänderter Zusammensetzung,
zum Teil mehrere heutige Gemeinden.
Das Kirchspiel Hundsangen3)
In Hundsangen, um 1225 Hundesangen, trugen 1382 die Waldboten von Wald-
mannshausen den Kirchsatz von den Grafen von Katzenelnbogen zu Lehen, zu deren
ältestem Besitz Hundsangen gehörte. Hier ist wohl die Hufe zu Hundeszagel zu suchen,
die der Ahnherr der Katzenelnbogener Tieder der Ältere und seine Söhne Heinrich und
Tieder 1096 der Abtei Siegburg verkauften. Doch war die katzenelnbogensche Vogtei
Hundsangen, die wir 1200/1225 fassen können, als ein Vogt Conrad hier erwähnt wird,
kaum eine Vogtei über diesen bescheidenen Siegburger Besitz. Einen Hinweis gibt das
Goarpatrozinium der Kirche, das auf alten Besitz der Kirche von St. Goar oder ihres
Mutterklosters Prüm deutet. Als Vögte haben die Katzenelnbogener den vielleicht von
ihren Vorfahren aus ihrem Eigengut einer jener Kirchen geschenkten Besitz wieder in
ihre Hand gebracht. Doch wurde die katzenelnbogensche Grundherrschaft, die wohl
seit dem Beginn des 12. Jh.s an die von Waldmannshausen verliehen war, schon im
13. Jh. völlig von dem gräflichen Gericht Hundsangen der Grafen von Diez jeder ge-
richtlichen Funktion entkleidet. Der alte Umfang der Grundherrschaft läßt sich an
Hand der Zehntrechte der Waldboten zu Berod, Hundsangen, Malmeneich, Obererbach,
Oberhausen, Ruppach, Steinefrenz und Wallmerod erkennen. Adlige von Hundsangen
begegnen von 1225 bis 1372.
Ein Pleban wird hier zwar erst 1329 erwähnt, doch ist die Pfarrei wohl weit älter.
Den Patronat hatten als Katzenelnbogener Lehen 1382 die Waldbot von Waldmanns-
hausen, 1391 die Waldbot von Bassenheim, dann die Waldbot von Pfaffendorf 1398, die
ihn später als Lehen von Hessen 1525 und Nassau-Dillenburg 1564 innehatten, nach
deren Aussterben er 1621 an die von Walderdorf kam. Als 1722/1726 die Kirche durch
einen Neubau ersetzt wurde, blieb der romanische Turm erhalten. Den Liebfrauenaltar
2) Vogel S. 739. — 3) J. Wagenbach, Hundsangen-Heimat (1926).