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Kunst- und Möbel-Auktionshaus Hermann Nestle <Breslau> [Hrsg.]
Auktions-Katalog: Versteigerung auf Schloss Sibyllenort (Schlesien) von Nr. 1 bis Nr. 623 — Breslau, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.9933#0004
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Versteigerungsbedingungen.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden und wird für bestimmte Güte und Beschaffenheit, für die
Vollständigkeit derselben oder für Fehler, Schäden und Mängel an
denselben sowie für besondere Eigenschaften Gewähr nicht geleistet.

Der Zuschlag' an den Meistbietenden wird erst erteilt, wenn nach drei-
maligem Wiederholen des Höchstgebots ein Übergebot nicht abgegeben
ist. Die Erteilung des Zuschlages kann ohne Angabe von Gründen
verweigert werden.

3. Mit dem erteilten Zuschlage geht die Gefahr der gekauften Gegen-
stände auf den Käufer über.

4. Die Kaufgelder sind sofort nach erfolgtem Zuschlage an den Versteigerer
zu zahlen und geschieht die Übergabe einer zugeschlagenen Sache
nur gegen bare Zahlung. Zur Zuschlagssumme wird vom Käufer
ein Aufgeld von 10% erhoben.

5. Hat der Meistbietende nicht sogleich nach erteiltem Zuschlage gegen
Zahlung des Kaufgeldes die Übergabe verlangt, so geht er seiner Rechte
aus dem Zuschlage verlustig und wird die Sache anderweitig versteigert.
Der Meistbietende wird zu einem weiteren Gebote nicht zugelassen;
er haftet für den Ausfall, auf den Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

6. Der Auktionator ist ermächtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände
und die Nebenleistungen im eigenen Namen einzuziehen und ein-
zuklagen und gilt Breslau als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen.

7. Die Höhe der Beträge, mit welchen aufgeboten werden muß, werden
nach Ermessen des Versteigerers für die ganze Versteigerung oder
besonders für die einzelnen Stücke bestimmt.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, so entscheidet das Los.

9. Die angegebenen Maße verstehen sich bei Gemälden und Bildern ohne
Rahmen.

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