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Das neue gelehrte Europa — 2.1752

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[I. - VIII.]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22571#0109
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des Hrn. Gerhard Meermann. ;z;
und Westfriesland angenommen ward und in Gra-
venhaag mit vieler Beredsamkeit Processe geführet
hat. Es sind noch itzt zwev Consilia von ihm vor-
handen. Sie stehen in den donlulrarion en 3<Ivylen
äer I4oll3nclcsclre k-eclirsZeleercien, Io. IV. donlll.
222 er 410. Auch hat man von ihm poüciones ex
mareria obli§3tionum, 9UT re, verbis, ec licceris
eonrraliunrur. Diese vertheidigte er 1598 den z Ju-
nius unter dem Vorsitze des Cornelius Swanenburgs,
eines Rechtlehrerö zu ieyden. Endlich besitzt noch
unser Gelehrter in feiner Bibliothek von ihm ein Lor-
PU8 juris eivilis ex eelir. Dion. Lordokrecli mit vie-
len sehr gelehrten Anmerkungen, so dieser Gerhard
bengeschrieben. Er starb unverheiratet. Der 6te
Sohn ist Wilhelm Meermann, ein Mann von großem
Verstände. Derselbe hatte zwar von Jugend auf
den Seekriegen beygewshnet, aber deswegen doch die
Gelehrsamkeit und schönen Wissenschaften nicht liegen
lassen. Als zu seiner Zeit die größte Uneinigkeit in
der holländischen Kirche zwischen dem Arminius und
Gomarus entstanden und ausgebrochen war, gab er
1612 eine niedliche Stachelschrift in holländischer Spra-
che in Quart heraus, Lomoe6i3 vekus of Lotsmanr
xraetje betitelt. Er hat sich darinn der Redens-
arten der Seefahrenden bedienet. Sie ist von den
Gelehrten sowohl ausgenommen worden, daß man sie
den besten Stachelschriften der Römer und Griechen
gleich geschähet. Zu eben derselben Zeit schrieb er
eine Schutzschrift für bemeldere Satyre, unter der
Aufschrift: ^Ile n3e§en, die jedoch erst lange her-
nach öffentlich erschienen ist. Bei de Werkchen sin^
mit gelehrten Anmerkungey G. van Zonhoven und
Bb 4 mit
 
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