in dem Rath zu sitzen hatte; dieses Versehens
weM bekam Fabius von den Consuls einen
scharfen Verweis. Valerius muß nicht so ver-
standen werden, als wenn er behaupte, daß
die Quästores gar kein Recht gehabt hatten,
in dem Rach zu erscheinen, bis sie von den
Censoren eingeschrieben waren: denn es erhel-
let aus unstreitigen Beyspielen und Zeugnissen,
die aus dem, was wenigstens in den letzter n
Zeiten der Republik üblich war, gezogen sind,
daß sie nicht allein das Recht in den Rath zu
kommen, und ihre Stimme zu geben, son-
dern, daß sie auch die volle Freyhett zu reden,
(M) r und
VI. CapLttk. Von dem politischen Regiment der Römer. 9?
Notturni/ Monetales, Cereales, und dergleichen: die Extraordmarü
waren die Triumvin, welche erwählet waren ein Pstanzvolk irgend wohin zu füh-
ren ; die Curatores Viarum auser Rom; die Ausseher einer Einwsyhung oder
Ausbesserung heiliger -Oerter, auch der Wiederaufbauung der Mauern und Thür-
ne; die Triumvin mensales, welche bestimmt waren, Mittel ausjufinden,
das Volk von Schuldenlast und dergleichen zu erleichtern.
Noch über schon gedachte Magistrakspersomn, welche gleichsam alle Urbani
waren, das ist, in die Stadt Nom gehörten, waren auch noch andere Magi-
strates provinciales, welche so hissen, weil sie zur Regierung der entlegenen
Provinzen bestimmt waren. Dergleichen waren die Proconsules, die Prato-
res provinciales, die« Proprätores mit ihren Legatis, Tribums, Quä-
storibus und Proguastoribus, von welchen allen insbesondere zu reden ist»
Wir wollen von dem Rath den Anfang machen.
§. 6. Der Rath war eine so ehrwürdige und majestätische Versammlung,
daß der kluge Cineas, Abgesandter des Königs Pyrrhi/ als er in den Saal,
wo der Rath beysammen saß, hinein kam, sagte: „ Es schiene ihm dieses eine
„ Versammlung von lauter Königen zu seyn. " Derjenige mußte drey Stücke
haben, welcher einen Stern an diesem so schönen Himmel wollte abgeben, Adel
des Geblüts, Ehrbarkeit der Sitten, und ansehnlichen Reichkhum, wenigstens
jährlich fünf und zwanzig tausend Thaler Einkünfte, und zwar dieses letzte unter
den Kaisern.
Den Glanz dieses Ordens zu erhalten, waren die Censores gar wachsam,
und auf ihr Gutachten, worvon man nicht appelliren konnte, kam es an, daß
jemand in den Rath eingenommen, oder hinaus gethan wurde, und alle fünf Jahr
bey Gelegenheit der allgemeinen Untersuchung wurde auch eines jedweden Rathsherrn
Leben und Handlungen untersucht, und wenn sich befand, daß sich einer mit et-
was
Abhandlung von dem Rach ;u Rom.
statt gefunden hat, so kann man daraus einen
Knoten in der Geschichte bey dem Valerius Ma-
ximus, der allen denjenigen, die diese Frage
sbgehandelt haben, viele Mühe gemacht hat,
auflösen. Die Sache wird so erzählet. Q. Fa-
bius Maximus begegnete, als er aus dem Rath
kam, von ohngefähr dem P. Crassus, und er-
zahlete ihm als eine Neuigkeit, was insgeheim
wegen des punischen Kriegs beschlossen wäre.
Er erinnerte sich, daß Crassus vor dreyen Jah-
ren Quästor gewesen wäre, und wüste nicht,
daß er noch nicht von den Censoren in die Raths-
rolle eingeschrieben wäre, und also kein Recht
weM bekam Fabius von den Consuls einen
scharfen Verweis. Valerius muß nicht so ver-
standen werden, als wenn er behaupte, daß
die Quästores gar kein Recht gehabt hatten,
in dem Rach zu erscheinen, bis sie von den
Censoren eingeschrieben waren: denn es erhel-
let aus unstreitigen Beyspielen und Zeugnissen,
die aus dem, was wenigstens in den letzter n
Zeiten der Republik üblich war, gezogen sind,
daß sie nicht allein das Recht in den Rath zu
kommen, und ihre Stimme zu geben, son-
dern, daß sie auch die volle Freyhett zu reden,
(M) r und
VI. CapLttk. Von dem politischen Regiment der Römer. 9?
Notturni/ Monetales, Cereales, und dergleichen: die Extraordmarü
waren die Triumvin, welche erwählet waren ein Pstanzvolk irgend wohin zu füh-
ren ; die Curatores Viarum auser Rom; die Ausseher einer Einwsyhung oder
Ausbesserung heiliger -Oerter, auch der Wiederaufbauung der Mauern und Thür-
ne; die Triumvin mensales, welche bestimmt waren, Mittel ausjufinden,
das Volk von Schuldenlast und dergleichen zu erleichtern.
Noch über schon gedachte Magistrakspersomn, welche gleichsam alle Urbani
waren, das ist, in die Stadt Nom gehörten, waren auch noch andere Magi-
strates provinciales, welche so hissen, weil sie zur Regierung der entlegenen
Provinzen bestimmt waren. Dergleichen waren die Proconsules, die Prato-
res provinciales, die« Proprätores mit ihren Legatis, Tribums, Quä-
storibus und Proguastoribus, von welchen allen insbesondere zu reden ist»
Wir wollen von dem Rath den Anfang machen.
§. 6. Der Rath war eine so ehrwürdige und majestätische Versammlung,
daß der kluge Cineas, Abgesandter des Königs Pyrrhi/ als er in den Saal,
wo der Rath beysammen saß, hinein kam, sagte: „ Es schiene ihm dieses eine
„ Versammlung von lauter Königen zu seyn. " Derjenige mußte drey Stücke
haben, welcher einen Stern an diesem so schönen Himmel wollte abgeben, Adel
des Geblüts, Ehrbarkeit der Sitten, und ansehnlichen Reichkhum, wenigstens
jährlich fünf und zwanzig tausend Thaler Einkünfte, und zwar dieses letzte unter
den Kaisern.
Den Glanz dieses Ordens zu erhalten, waren die Censores gar wachsam,
und auf ihr Gutachten, worvon man nicht appelliren konnte, kam es an, daß
jemand in den Rath eingenommen, oder hinaus gethan wurde, und alle fünf Jahr
bey Gelegenheit der allgemeinen Untersuchung wurde auch eines jedweden Rathsherrn
Leben und Handlungen untersucht, und wenn sich befand, daß sich einer mit et-
was
Abhandlung von dem Rach ;u Rom.
statt gefunden hat, so kann man daraus einen
Knoten in der Geschichte bey dem Valerius Ma-
ximus, der allen denjenigen, die diese Frage
sbgehandelt haben, viele Mühe gemacht hat,
auflösen. Die Sache wird so erzählet. Q. Fa-
bius Maximus begegnete, als er aus dem Rath
kam, von ohngefähr dem P. Crassus, und er-
zahlete ihm als eine Neuigkeit, was insgeheim
wegen des punischen Kriegs beschlossen wäre.
Er erinnerte sich, daß Crassus vor dreyen Jah-
ren Quästor gewesen wäre, und wüste nicht,
daß er noch nicht von den Censoren in die Raths-
rolle eingeschrieben wäre, und also kein Recht