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Wenn Bernhard bislang nicht daran gedacht hatte, die
Gegenden am Rhein zu befuchen, fo mußte er lieh angefichts
der Situation, die er an den Stätten von Radülf’s Triumphen
vorfand, zum Gegentheil entfchließen, wenn er nicht überhaupt
fchon in der Abficht lieh nach Flandern begeben hat, von da
aus lieh oftwärts zum Rhein zu wenden. Erinnern wir Uns,
daß wir den Zeitpunkt, da Bernhard in Mainz gegen Radulf
aufgetreten ift, November 1146, als terminus ad quem des Rund-
fehreibens bezeichneten, fo müßte man wol bis in den October
oder September zurückgehen, um zu dem Stadium zu gelangen,
wo Bernhard noch nicht an jene Reife, die ihn dann zum
Rhein geführt hat, dachte. Es verlieht lieh von felblt, daß
damit keineswegs ausgefchloffen ift, daß das Schreiben nicht
um ein bedeutendes früher, alfo im Hochfommer 1146 entftan-
den fein, könnte. Später aber als Sept./October möchte man es
kaum anfetzen dürfen.
Blicken wir einen Moment auf den Zufammenhang zurück,
den bis zu diefem Punkt die Ereigniffe gewonnen haben. Ein
Brief Heinrich’s, des Erzbifchofs von Mainz — und man darf
auch an 'onftige Mittheilungen denken — hatte Bernhard’s Auf-
merkfamkeit auf die Unruhen und Verfolgungen in Deutfchland
gerichtet. Als er darauf antwortete und das Treiben Radülf’s
verdammte, die Löfung aller Bande des Rechts und der Ord-
nung beklagte, hatte er felblt noch keine Ahnung, davon, daß
er in nicht ferner Zeit an jenen Orten eine der gewaltigften
Unternehmungen befördern werde. Denn die briefliche Mah-
nung Bernhard’s, aber auch feine öffentlichen Abmahnungs-
fehreiben fcheinen keine merklichen Wirkungen gehabt zu haben:
die Unruhen griffen weiter um lieh; fchon galt es nicht mehr,
fie zu erfticken oder zu dämpfen; fie in eine andere, in die
richtige Bahn zu lenken, wurde Bernhard’s leitender Gedanke.
Daraus ift das Kreuzzügsmanifeft an die Deutfchen entfprungen.
In diefem Schreiben war nur die Nation zur Theilnahme auf-
gefordert, an den König felblt war es nicht gerichtet und konnte
es zunächft nicht gerichtet fein: hatte doch Bernhard zu An-
fang des Jahres 1146 die Befreiung des Papftes aus der Gewalt
der Römer als die heilige Aufgabe des Königs bezeichnet1).
Bern. ep. 2-14.
Wenn Bernhard bislang nicht daran gedacht hatte, die
Gegenden am Rhein zu befuchen, fo mußte er lieh angefichts
der Situation, die er an den Stätten von Radülf’s Triumphen
vorfand, zum Gegentheil entfchließen, wenn er nicht überhaupt
fchon in der Abficht lieh nach Flandern begeben hat, von da
aus lieh oftwärts zum Rhein zu wenden. Erinnern wir Uns,
daß wir den Zeitpunkt, da Bernhard in Mainz gegen Radulf
aufgetreten ift, November 1146, als terminus ad quem des Rund-
fehreibens bezeichneten, fo müßte man wol bis in den October
oder September zurückgehen, um zu dem Stadium zu gelangen,
wo Bernhard noch nicht an jene Reife, die ihn dann zum
Rhein geführt hat, dachte. Es verlieht lieh von felblt, daß
damit keineswegs ausgefchloffen ift, daß das Schreiben nicht
um ein bedeutendes früher, alfo im Hochfommer 1146 entftan-
den fein, könnte. Später aber als Sept./October möchte man es
kaum anfetzen dürfen.
Blicken wir einen Moment auf den Zufammenhang zurück,
den bis zu diefem Punkt die Ereigniffe gewonnen haben. Ein
Brief Heinrich’s, des Erzbifchofs von Mainz — und man darf
auch an 'onftige Mittheilungen denken — hatte Bernhard’s Auf-
merkfamkeit auf die Unruhen und Verfolgungen in Deutfchland
gerichtet. Als er darauf antwortete und das Treiben Radülf’s
verdammte, die Löfung aller Bande des Rechts und der Ord-
nung beklagte, hatte er felblt noch keine Ahnung, davon, daß
er in nicht ferner Zeit an jenen Orten eine der gewaltigften
Unternehmungen befördern werde. Denn die briefliche Mah-
nung Bernhard’s, aber auch feine öffentlichen Abmahnungs-
fehreiben fcheinen keine merklichen Wirkungen gehabt zu haben:
die Unruhen griffen weiter um lieh; fchon galt es nicht mehr,
fie zu erfticken oder zu dämpfen; fie in eine andere, in die
richtige Bahn zu lenken, wurde Bernhard’s leitender Gedanke.
Daraus ift das Kreuzzügsmanifeft an die Deutfchen entfprungen.
In diefem Schreiben war nur die Nation zur Theilnahme auf-
gefordert, an den König felblt war es nicht gerichtet und konnte
es zunächft nicht gerichtet fein: hatte doch Bernhard zu An-
fang des Jahres 1146 die Befreiung des Papftes aus der Gewalt
der Römer als die heilige Aufgabe des Königs bezeichnet1).
Bern. ep. 2-14.