Bedingungen der Auktion.
1. Die Versteigerung findet bei nicht bekannten
Personen gegen Barzahlung statt; im übrigen sind
die gekauften Bilder innerhalb 8 Tagen nach Schluss
der Auktion zu bezahlen.
2. Die Bilder werden in dem Zustande ver-
steigert, in welchem sie sich befinden, weshalb der
Käufer auf etwaige Beschädigungen, auch der
Rahmen achten wolle. Die vorherige Ausstellung
bietet Gelegenheit zur Prüfung und können Rekln*
mationen nach erfolgtem Zufchlag datier nicht Be*
rücksichfigung finden.
3. Die angegebenen Maasse verstehen sich für
die Bilder ohne Rahmen und bedeutet die erste
Zahl die Höhe, die zweite Zahl die Breite der
Bilder.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk.
5. Gin Auffchlag zur Kaufsumme wird vom
Käufer mit 5 pZt. von Gemälden und 10 pZt. von
Aquarellen und sonstigen Gegenständen erhoben.
6. Falls nach erfolgtem Zuschlag sich ein
Doppelgebot ergeben sollte, so wird die betreffende
Nummer sofort nochmals aufgeboten.
7. Die Versteigerung geschieht im allgemeinen
nach der Reihenfolge der Nummern, jedoch werden
die Bilder; auf welche bereits Gebote abgegeben
sind, zuerst aufgeboten, auch werden auf Verlangen
die gewünschten Nummern sofort aufgeboten.
8. Bei Gegenständen, für welche seitens der
Verkäufer Mindestpreise vorgeschrieben sind, wird
für deren Rechnung bis zur Höhe dieser Preise
mitgeboten.
9. Bei genügenden Geboten können Gemälde
bereits vor der Auktion während der öffentlichen
Ausstellung verkauft werden; es muf$ dann jedoch
erst Genehmigung der Besitzer eingeholt werden.
1. Die Versteigerung findet bei nicht bekannten
Personen gegen Barzahlung statt; im übrigen sind
die gekauften Bilder innerhalb 8 Tagen nach Schluss
der Auktion zu bezahlen.
2. Die Bilder werden in dem Zustande ver-
steigert, in welchem sie sich befinden, weshalb der
Käufer auf etwaige Beschädigungen, auch der
Rahmen achten wolle. Die vorherige Ausstellung
bietet Gelegenheit zur Prüfung und können Rekln*
mationen nach erfolgtem Zufchlag datier nicht Be*
rücksichfigung finden.
3. Die angegebenen Maasse verstehen sich für
die Bilder ohne Rahmen und bedeutet die erste
Zahl die Höhe, die zweite Zahl die Breite der
Bilder.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk.
5. Gin Auffchlag zur Kaufsumme wird vom
Käufer mit 5 pZt. von Gemälden und 10 pZt. von
Aquarellen und sonstigen Gegenständen erhoben.
6. Falls nach erfolgtem Zuschlag sich ein
Doppelgebot ergeben sollte, so wird die betreffende
Nummer sofort nochmals aufgeboten.
7. Die Versteigerung geschieht im allgemeinen
nach der Reihenfolge der Nummern, jedoch werden
die Bilder; auf welche bereits Gebote abgegeben
sind, zuerst aufgeboten, auch werden auf Verlangen
die gewünschten Nummern sofort aufgeboten.
8. Bei Gegenständen, für welche seitens der
Verkäufer Mindestpreise vorgeschrieben sind, wird
für deren Rechnung bis zur Höhe dieser Preise
mitgeboten.
9. Bei genügenden Geboten können Gemälde
bereits vor der Auktion während der öffentlichen
Ausstellung verkauft werden; es muf$ dann jedoch
erst Genehmigung der Besitzer eingeholt werden.