Bedingungen der Auktion.
1. Die Versteigerung findet bei nicht bekannten Personen
gegen Barzahlung statt; im übrigen sind die gekauften Bilder
innerhalb 8 Tagen nach Schluss der Auktion zu bezahlen.
2. Die Bilder werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich befinden, weshalb der Käufer auf etwaige
Beschädigungen, auch der Rahmen achten wolle. Die vorherige
Ausstellung bietet Gelegenheit zur Prüfung und können Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschlag daher nicht Berück-
sichtigung finden.
3. Die angegebenen Masse verstehen sich für die Bilder
ohne Rahmen und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite
Zahl die Breite der Bilder.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mark.
5. Ein Aufschlag zur Kaufsumme wird vom Käufer
mit 5 pZt. von Gemälden und 10 pZt. von Aquarellen und
sonstigen Gegenständen erhoben.
6. Falls nach erfolgtem Zuschlag sich ein Doppelgebot er-
geben sollte, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals
aufgeboten.
7. Die Versteigerung geschieht im allgemeinen nach der
Reihenfolge der Nummern, jedoch werden die Bilder, auf
welche bereits Gebote abgegeben sind, zuerst aufgeboten,
auch werden auf Verlangen die gewünscht«! Nummern sofort
aufgeboten. •
8. Bei Gegenständen, für welche seitens der Verkäufer
Mindestpreise vorgeschrieben sind, wird für deren Rechnung
bis zur Höhe dieser Preise mitgeboten.
9. Bei genügenden Geboten können Gemälde bereits
vor der Auktion während der öffentlichen Ausstellung
verkauft werden; es muss dann jedoch erst die Genehmi-
gung der Besitzer eingeholt werden.
10. Die Verpackung der gekauften Bilder nach auswärts
geschieht kostenlos, falls die Kisten zurückgesandt werden.
1. Die Versteigerung findet bei nicht bekannten Personen
gegen Barzahlung statt; im übrigen sind die gekauften Bilder
innerhalb 8 Tagen nach Schluss der Auktion zu bezahlen.
2. Die Bilder werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich befinden, weshalb der Käufer auf etwaige
Beschädigungen, auch der Rahmen achten wolle. Die vorherige
Ausstellung bietet Gelegenheit zur Prüfung und können Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschlag daher nicht Berück-
sichtigung finden.
3. Die angegebenen Masse verstehen sich für die Bilder
ohne Rahmen und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite
Zahl die Breite der Bilder.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mark.
5. Ein Aufschlag zur Kaufsumme wird vom Käufer
mit 5 pZt. von Gemälden und 10 pZt. von Aquarellen und
sonstigen Gegenständen erhoben.
6. Falls nach erfolgtem Zuschlag sich ein Doppelgebot er-
geben sollte, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals
aufgeboten.
7. Die Versteigerung geschieht im allgemeinen nach der
Reihenfolge der Nummern, jedoch werden die Bilder, auf
welche bereits Gebote abgegeben sind, zuerst aufgeboten,
auch werden auf Verlangen die gewünscht«! Nummern sofort
aufgeboten. •
8. Bei Gegenständen, für welche seitens der Verkäufer
Mindestpreise vorgeschrieben sind, wird für deren Rechnung
bis zur Höhe dieser Preise mitgeboten.
9. Bei genügenden Geboten können Gemälde bereits
vor der Auktion während der öffentlichen Ausstellung
verkauft werden; es muss dann jedoch erst die Genehmi-
gung der Besitzer eingeholt werden.
10. Die Verpackung der gekauften Bilder nach auswärts
geschieht kostenlos, falls die Kisten zurückgesandt werden.