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Nürnberger Antiquariat [Hrsg.]
Chodowiecki-Porträts, -Handzeichnungen, -Stiche, -Bücher und -Literatur, deutsche Literatur aus der Zeit von 1520 - 1865 u.a.: Erasmus, Gottsched, Gryphius, Luther, Opitz, Lessing, Zachariä: Versteigerung am 14. u. 15. Juli 1924 (Katalog Nr. 3) — Nürnberg, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.32292#0002
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung wird mit Genehmigung des Finanzamtes durch die Leitung
der unterzeichneten Gesellschaft selbst gegen bare Zahlung in Goldmark (4.20
Goldmark = 1 Dollar Ü. S. A.) abgehalten.

Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15°'0 zu entrichten. Mit Rück-
sicht auf unsere Auftraggeber müssen wir bitten, Inlandszahlungen wert-
beständig zu leisten, Auslandszahlungen können wir nur in Devisen annehmen.
Jede Zahlung wird zum Geldkurs des Eingangstages angerechnet. Bei ver-
späteter Zahlung wird bankmäljige Verzinsung in Anrechnung gebradit.

Das geringste zulässige Gebot ist 1 Goldmark, über 100 Mark wird um
wenigstens 5 Mark, über 250 Mark um wenigstens 10 Mark gesteigert.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung des Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch bereits nach erfolgtem Zuschlag an den Käufer über.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in Empfang
zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in
keiner Weise übernommen werden. Versand auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

AuRer an die uns bekannten Kunden erfolgt die Zusendung des Ersteigerten
nur gegen Nadinahme oder Voreinsendung des Betrages.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschlieklicher Gerichts-
stand ist Nürnberg.

Auslandsbestellern wird weder Ausfuhrabgabe noch ein besonderer
Aufschlag beredinet.

Die Vorteile des §§ 23, Abs. I, Nr. 2 des Llmsatzsteuergesetzes können
nur dann eingeräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis der Wieder-
verkäuferbescheinigung in der vorgeschriebenen Form erbringt.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern au^erhalb der Reihen-
folge zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu trennen.

Kann eine entstehende Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht
sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer
nochmals angeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot ab-
geben, und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt,
so entscheidet das Los.

Durch die öffentliche Ausstellung ist Gelegenteit geboten, sich von dem
Zustande der Stücke zu iiberzeugen. Auch wird vorher schriftliche Auskunft
darüber gern erteilt Obwohl selbst bei sorgfaltigster Bearbeitung Irrtümer nie
ganz ausgeschlossen sind, können wir daher nachträgliche Beanstandungen nicht
berücksichtigen.

AUFTRÄGE

übernehmen die bekannten Antiquariate, Buch- und Kunsthandlungen, sowie die
unterzeichnete Firma; diese berechnet für das gewissenhafte Besorgen ihr er-
teilter schriftlicher Aufträge 5% vom Gesamtbetrage.

NORNBERGER ANTIQUARIAT / G. m. b. H.

NÜRNBERG /BurgstraBe 11

Postsdieckkonto; Nürnberg 35270.
 
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