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Einzelne Kultureu.
Folgen in dem Waldzustand in demselben Maß. Hier soll dem
Fortschreiten des Uebels durch Aufstellung und strenge Einhaltung
von Waldstreunutzungsplanen, durch Abschasfung der unentgeltlichen
Waldstreubezüge, durch Beseitigung des Ausgebens von sogenannten
Waldstreustückchen an die Gemeindegenossen, durch Einführung des
Verkaufs der Waldstreu im Ausstreich, nachdem dieselbe auf Kosten
der Gemeindeverwaltung durch eine beschränkte Anzahl von Wald-
arbeitern nur d a gesammelt uud in geordnete Schichtmaße gebracht
worden ist, wo der Waldstreunutzungsplau eine derartige Nutzung
zur Noth noch sür zulässig erachtet und ein dringeudes Bedürfniß
zur Aushilfe wirklich vorhanden ist, Einhalt gethan werden.
Außer Zweifel stehen die hofkammerlichen Walvungen, welche
von dem leidigen Laubstreurechen mehr verschont geblieben sind, weil
mit keinem berechtigten Herkommen belastet, in einem bessern Zu-
stand als die Waldungen des Staats, in welchen besonders die
Buchenbestände, soweit sie noch nicht in Nadelholz und in Laub- und
Nadelholz gemischt, umgewandelt sind, an Zopftrockniß leiden. Jn
den hofkammerlichen Waldungen — Baiselberg — fiudet man noch
schöne Buchenbeftände.
Wenden wir den Blick hinweg von der hier erwähnten großen
Schattenseite der Waldwirthschaft und der ältern Bestände unseres
Bezirks, so dürfen wir hoffen, daß die jüngern Bestände und Schläge
einer bessern Zukunst entgegengehen und müssen anerkennen, daß sür
dic Emporbringung der Waldungen mittelst geregelter Bewirthschas-
tung und künstlicher Nachhilfe nichts versäumt wird. So wurden
viele in Folge übermäßiger Streunutzung heruntergekommene Wald-
theile und Schläge mittelst Saat oder Pfianzung in bessern Bestand
gebracht, auch kleinere aus verschiedenen Veranlassungen entstandene
Lücken mit entsprechenden Holzarten ausgepstanzt. Die hiezu nöthigen
Pflanzen werden entweder aus verjüngten Schlägen mit Ballen, oder
aus eigens dazu angelegten Pflanzschulen, deren 28 im Bezirk an-
gelegt sind, bezogen. Von der Staatsforstverwaltung werden über-
dieß an Privaten und Gemeinden mit kleinerem Waldbesitz verkäuf-
liche Holzpflanzen zu ermäßigten Preisen in erster Linie abgegeben.
Wie von den verschiedenen Verwaltungen, und eS sind auch
die Gemeindeverwaltungen in der Mehrzahl nicht auszunehmen, —
für gute Bestockung in den Schlägen meist mit regem Eiser Sorge
getragen wird, so verdient auch hinsichtlich der Boden- und Bestan-
despflege manche Leistung Anerkennung und insbesondere auch das
Bestreben Erwähnung, versumpfte Plätze in den Waldungen nicht
bloß zu entwässern, sondern das überflüssige Wasser durch besondere
Vorrichtungen zur Waldbodenbewässerung wirthschaftlich zu
Lerwenden, und trockenen Bodenpartien zuzuleiten.
Jn den Staatswaldungen ist zwar der Hochwaldbetrieb der vor-
Einzelne Kultureu.
Folgen in dem Waldzustand in demselben Maß. Hier soll dem
Fortschreiten des Uebels durch Aufstellung und strenge Einhaltung
von Waldstreunutzungsplanen, durch Abschasfung der unentgeltlichen
Waldstreubezüge, durch Beseitigung des Ausgebens von sogenannten
Waldstreustückchen an die Gemeindegenossen, durch Einführung des
Verkaufs der Waldstreu im Ausstreich, nachdem dieselbe auf Kosten
der Gemeindeverwaltung durch eine beschränkte Anzahl von Wald-
arbeitern nur d a gesammelt uud in geordnete Schichtmaße gebracht
worden ist, wo der Waldstreunutzungsplau eine derartige Nutzung
zur Noth noch sür zulässig erachtet und ein dringeudes Bedürfniß
zur Aushilfe wirklich vorhanden ist, Einhalt gethan werden.
Außer Zweifel stehen die hofkammerlichen Walvungen, welche
von dem leidigen Laubstreurechen mehr verschont geblieben sind, weil
mit keinem berechtigten Herkommen belastet, in einem bessern Zu-
stand als die Waldungen des Staats, in welchen besonders die
Buchenbestände, soweit sie noch nicht in Nadelholz und in Laub- und
Nadelholz gemischt, umgewandelt sind, an Zopftrockniß leiden. Jn
den hofkammerlichen Waldungen — Baiselberg — fiudet man noch
schöne Buchenbeftände.
Wenden wir den Blick hinweg von der hier erwähnten großen
Schattenseite der Waldwirthschaft und der ältern Bestände unseres
Bezirks, so dürfen wir hoffen, daß die jüngern Bestände und Schläge
einer bessern Zukunst entgegengehen und müssen anerkennen, daß sür
dic Emporbringung der Waldungen mittelst geregelter Bewirthschas-
tung und künstlicher Nachhilfe nichts versäumt wird. So wurden
viele in Folge übermäßiger Streunutzung heruntergekommene Wald-
theile und Schläge mittelst Saat oder Pfianzung in bessern Bestand
gebracht, auch kleinere aus verschiedenen Veranlassungen entstandene
Lücken mit entsprechenden Holzarten ausgepstanzt. Die hiezu nöthigen
Pflanzen werden entweder aus verjüngten Schlägen mit Ballen, oder
aus eigens dazu angelegten Pflanzschulen, deren 28 im Bezirk an-
gelegt sind, bezogen. Von der Staatsforstverwaltung werden über-
dieß an Privaten und Gemeinden mit kleinerem Waldbesitz verkäuf-
liche Holzpflanzen zu ermäßigten Preisen in erster Linie abgegeben.
Wie von den verschiedenen Verwaltungen, und eS sind auch
die Gemeindeverwaltungen in der Mehrzahl nicht auszunehmen, —
für gute Bestockung in den Schlägen meist mit regem Eiser Sorge
getragen wird, so verdient auch hinsichtlich der Boden- und Bestan-
despflege manche Leistung Anerkennung und insbesondere auch das
Bestreben Erwähnung, versumpfte Plätze in den Waldungen nicht
bloß zu entwässern, sondern das überflüssige Wasser durch besondere
Vorrichtungen zur Waldbodenbewässerung wirthschaftlich zu
Lerwenden, und trockenen Bodenpartien zuzuleiten.
Jn den Staatswaldungen ist zwar der Hochwaldbetrieb der vor-