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Paulus, Eduard [Hrsg.]; Hartmann, ... [Red.]
Beschreibung des Königreichs Württemberg (Band 55): Beschreibung des Oberamts Brackenheim: mit drei Tabellen, einer Karte des Oberamts, drei lithogr. Ansichten und einem Grundriß — Stuttgart, 1873

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https://doi.org/10.11588/diglit.11584#0126
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Einzelne Knlturen.

der Baumsäge sorgfältig unter Vcobachtung der Regel, dem Stamme
uur die untersten Aeste auf ganz kurzen Abstand wegzunehmen und
stch möglichst auf ungesundes Astwerk zu beschränken, aufgeastet. Ueber-
haupt werden die fär die Unterlandsforste bestehenden Wirthschafts-
regeln mit Sorgfalt in Anwendung gebracht. (Amtsblatt der K.
württ. Oberfinanzkammer, Domänendirektion und Forstdirektion 1865,
auch in besondern Abdrücken bekannt gemacht).

Zn den Mittelwaldungen erfolgt die Schlagftellung, fo weit
es angeht, nach den Regeln des Mittelwaldbetriebs und wird
diese gewöhnlich auf einmal vollzogen. Doch finden hin und wieder
beim Vorhandensein von Buchenoberständern auch Nachhiebe ftatt.
Bei der Auswahl des Oberholzes ift es Regel, das kurzschäftige
Oberholz, auch wenn es in Eichen besteht, nicht zu schonen, dagegen
da, wo werthvolles Oberholz erzogen werden kann, wo der Boden
frischer und tiefgründiger ist, von einer gleichmäßigen Vertheilung
des Oberholzes über die ganze Schlagfläche nach Schulregeln
gänzlich abzusehen. Wie der Boden in unsercm Bezirk so häufig
und auffallend in seiner Güte wechselt, ebenso verhält es sich mit
dem mehr oder weniger starken Ueberhalt von Faßraiteln, Oberstän-
dern und Oberbäumen auf ein und derselben Schlagfläche, so daß
die Ueberschirmung durch das Oberholz auf einigen Morgen — 0,
auf einigen andern Morgen — 0,125, auf wieder andern — 0,25
dieser Fläche betragen und bis zu 0,5 und noch höher ansteigen
kann, je nachdem die Oertlichkeit zur Oberholzzucht, zur Erziehung
langschäftiger Hölzer (Eichen) weniger over mehr geeignet ist. —
Da der kräftige Wiederausschlag des Unterholzes wesentlich
durch einen gut geführten, scharfen, glatten Hieb der Stöcke bedingt
ist, und sich stiezu das im Odenwald eingeführte sogenannte Eber-
bacher Beil ganz besonders gut eignet, so ist die Einführung des-
selben bei den Holzhauern in Gemeindeausschlagwaldungen empfohlen
worden und von den Holzhauern in mehreren Gemeinden bereits
eingeführt, wie beim Staat.

Das eichene Unterholz und ein Theil des schwächern Oberholzes
wird geschält und das Rindenerzeugniß voir dcn Gemeinden und vom
Staat, sowie von ver Hofdomänenkammer und der Standesherrschaft
Neipperg, bei der Eichenrindenversteigerung in Heilbronn nach den
für diese bestehenden allgemeinen Beftimmungen verkauft. Nur wenige
Gemeindeverwaltungen sind es, welche diese Einrichtung nicht benutzen.
Die Gewinnung der Eichenrinde, insbesondere der sehr werthvollen
Glanz- und auch der Raitelrinde bildet in dem Bezirk in den Staats-
waldungen, wie in den Waldungen der Gemeinden mit Ausnahme
der im Leinthal gelegenen, einen wichtigen Theil der Hauptnutzung.

Was die forstlichen Umtriebszeiten, Wirthschafts-
einrichtungen und Waldertr ag sr e gelu ng en betrifft, so ifl
 
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