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Paulus, Eduard [Hrsg.]; Württemberg / Statistisch-Topographisches Bureau [Hrsg.]
Beschreibung des Königreichs Württemberg (Band 56): Beschreibung des Oberamts Rottweil: mit drei Tabellen, einer geognostisch kolorirten Karte des Oberamts, einem Farbendruckbild und sechs Lithographien — Stuttgart, 1875

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https://doi.org/10.11588/diglit.12698#0304
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Brtskeschrcibung.

kundliches fest, doch dürfte jene am richtigsten um die Mitte des 13. Jahr-
hunderts zu setzen sein, eine Zeit, in welche die Gründung ziemlich
vieler Klöster dieses Ordens in Schwaben fällt. Jm I. 1266 wurde
dieses Kloster in die Gemeinschast des Ordens aufgenommen und den
6. Jan. 1267 empfahl es der zu Nottweil anwesende Herz. Konradin
dieser Stadt (Archiv für ältere deutsche Geschichte 3, 19); den 1. Mai
1296 erscheint Br. Walther von Mößkirch, Prior des Klosters, als
Zeuge des Gr. Friedrich von Zoltern, des Ritters (Non. ^ollar.
1, 103). Jn Betreff der nicht bedeutenden Geschichte dieses Klo-
sters, welches meistens in dürftigen ükonomischen Verhältnissen sich
befand, z. Th. wohl in Folge ursprünglich knapper Dotation, z. Th.
in Folge der ungünstigen politischen Verhältnisse, z. Th. auch in
Folge schlechter Wirthschaft, kann folgendes hervorgehoben werden.
Den 1. Jul. 1307 verglichen sich das Kloster und die Stadtpfarrei
zum h. Kreuz dahin, daß jede Leichc, die auf dem Klosterkirchhofe
begraben werden sollte, vor der Beerdigung bei der Stadtpfarrkirche
während des 1. oder 2. Amtes bis nach dem Opjer ausgesetzt
bleiben mnßte und daß die Dominikaner Jedem, der es ausdrücklich
wünschte, nur die österliche Zeit ausgenommen, die Sakramente,
Beicht und Kommnniou, sollten ertheilen Lürfen. Den 18. März
1518 verglich sich das Kloster mit der Stadt über verschiedene
Punkte, die Visitation des ökonomischen Standes des Klosters durch
die Stadt, die Versteuerung der Klostergüter, den Weinschank Seitens
des Klosters, die Behandlung weltlicher und geistiicher Streitigkeiten,
Lie Veräußerungs- und Erwerbsbefugniß des Klosters hinsichtlich von
liegenden Gütern, Nenten, Zinsen und Gülten, endlich den von der
Stadt dem Kloster zu gewährenden Schutz und Schirm. Als die
Dominikaner in Folge der Reformation von Ulm vertrieben wurden,
wandtcn sie sich im I. 1531 zu ihren Ordensbrüdern nach Rottweil
und brachten hier einige Jahre zu, bis sie im I. 1544 sich wieder
von hier wegbegabeu. Dadurch wurden einige weitere Verträge
mit der Stadt selbst vcranlaßt) nämlich vom 27. Juli 1535, wo-
durch die Nechtsverhältnisse während dieser Vereinigung, beziehungs-
weise für dcn Fall der Wiederaushebung derselben, insbesondere in
ökonomischer Hinsicht geregelt wurden (der seitherige Ulmer Prior
sollte das Rottwciler Kloster als Prior innehaben, ungefähr 8 Prie-
ster darin halten), und vom 18. Dec. 1544, wornach der Rott-
weiler Konvent dem das Nottweiler Kloster jetzt verlassenden Ulmer
noch eine Abrechnung von 460 Pfd. Hllr. zu zahlen hatte. Auch
in der Folgezeit brachte es das Rottweiler Kloster nicht zu Wohl-
stand, wie wiederholte, ihm wegen seiner Vermögenslosigkeit gewährte
Steuerrückstände darthun, nur im 18. Jahrhundert scheinen die Ver-
 
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