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Paulus, Eduard [Hrsg.]; Württemberg / Statistisch-Topographisches Bureau [Hrsg.]
Beschreibung des Königreichs Württemberg (Band 56): Beschreibung des Oberamts Rottweil: mit drei Tabellen, einer geognostisch kolorirten Karte des Oberamts, einem Farbendruckbild und sechs Lithographien — Stuttgart, 1875

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https://doi.org/10.11588/diglit.12698#0472
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Brtsbcschrcibung.

zimmerischen Chronik wurde; auch in der Dichtkunst versuchto er
sich. Gegen 20 Jahre lang war er Hofrichtcr zu Rottweil, später,
von 1529 an, längere Zeit Afsessor und dann auch Rath beim
Reichskammergericht in Speier, von den Kaisern Karl V. und Fer-
dinand I. hochgeschätzt. Eine besondere Vorliebe hatte er für das
Schloß Herrenzimmern, wo er viel verweilte und in dcr sog.
„Wunderkammer" eine schöne Sammlung geschichtlicher Antiquitäten
und merkwürdiger Naturalien anlegte, auch eine werthvolle Hand-
schrjftensammlung begründete.*) Jn den Jahren 1514—1527 war
er Besitzer der Herrschaft Oberndorf (s. ob.); den Kirchensatz, den
großen Zehenten und andere Rechte zu Dunningen verkaufte er im
I. 1523 an die Rottweiler Bruderschaft um 500 fl, **)

Den 15. Mai 1526 schlossen die beiden älteren Brüder vor
dem Rottweiler Hofgerichte einen Vertrag, wonach derjenige von
ihnen, welcher ohne männliche Leibescrben versterbe, dem anderen
seine Güter vermachen solle. Den 24. Mai 1538 wurden alle drei
sür sich und ihre Erben, namentlich in Anbetracht der gulen Dienste,
welche Wilhelm Wernher beim Hofgcricht und beim Reichskammer-
gericht geleistet, von Kaiser Karl V. in dcn Grafenstand erhoben
und ihre Herrschaften zu einer Grafschaft gemacht.

Von den 8 Gebrüdern hinterließ nnr Gr. Johann Wernher
rechtmäßige männliche Leibeserben. ***) Von diesen traten Ler älteste,
Johann Christoph, und der jüngste, Gottfried Christoph,
in geistlichen Stand, erhielten auch — abgesehen von manchen an-
deren Pfründen — jener die Domdekans-, dieser eine Domkapitular-
pfründe zu Straßburg, und verzichteten im I. 1549 zu Gunsten
des mittleren, begabtesten, Froben Christoph (ch 1566 oder

*) Den Leichnam des h. Aurelius verschafste er sich im I. 1557
vom Kl. Hirschau fMone Quellensamml. 2, 136).

Er verordnete, daß sein Herz unter dem Altarboden in der Schloß-
kapelle zu Herrenzimmern so begraben wcrden solle, daß der Messe lesende
Priester bei der Feier auf demselben stnnde. Es geschah dies anch; als
aber im I. 1645 die Schloßkaplanei nach Epfendorf verlegt wurde, kam
dieses Herz mit bischöflicher Genehmignng an das Rottweiler Kapu-
zinerkloster, nnd als das letztere in Privatbesitz überging. wurde es
an das fürstenbergische Hauptarchiv zu Donaneschingen verkauft lRuck-
gaber, Zimmern 225).

Uneheliche Descendenz war ziemlich viele vorhanden, zu ihr
gehörten wohl die öfters in den Rottweiler Rathsprotokollen genann-
tm „Herren von Zimmern", von denen einer, Hans Georg, im I.
1638 Hofgerichtsassessor wurde, tresjliche juristische Kenntnisse besaß
und unter dem Titel Ülsnnrrls-Eassaroo-Dieastsrials u. s. w. juridische
Erörterungen über die Nottw. Hofgerichtsordnnng veröffentlichte.
 
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