Die Bildung des Landes Württemberg-Baden 1945/46 247
an der des Stuttgarter jeweils ein Colonel stand. Aber das Stuttgarter RMG war
zuständig für das gesamte Land Württemberg, soweit es zur amerikanischen Be-
satzungszone gehörte — in Baden beschränkte sich die Autorität jedes der zwei
RMGs auf je einen Verwaltungsbezirk des früheren Landes. Das zur amerikani-
schen Besatzungszone gehörige Württemberg war geeinigt in einem RMG der
Besatzungsmacht, das amerikanisch besetzte Baden war seit dem 9. Juli 1945 in
die Zuständigkeitsbereiche zweier RMGs aufgeteilt.
2. Einrichtung einer deutschen Verwaltung im Bereich des RMG Mannheim
Der Leiter des Regional Military Government in Mannheim, Oberstleutnant
Winning, befaßte sich schon im Monat Mai 1945 mit dem Problem des Neuaufbaus
deutscher Regionalbehörden in seinem Dienstbereich. Damit sind die Amerikaner
in Mannheim keineswegs vorgeprellt. Im Regierungsbezirk Aachen, der als erster
deutscher Verwaltungsbereich von den Amerikanern besetzt worden war, bestand be-
reits seit Mitte April ein deutscher Gerichtshof4. In der ersten Maihälfte hatten die
Amerikaner in Neustadt/Weinstraße ein „Oberregierungspräsidium Mittelrhein-
Saar“ eingerichtet, das von dem 1933 abgesetzten Mannheimer Oberbürgermeister
Dr. Heimerich geleitet wurde5. Heimerichs Mitarbeiter waren fast alle Badener.
Etwa zur gleichen Zeit entstand in Darmstadt unter Leitung des bis 1933 im
Reichsarchiv in Berlin tätig gewesenen Dr. Ludwig Bergsträßer eine Provinzial-
regierung, die sich selbst als „Deutsche Regierung der Provinz Starkenburg“ be-
zeichnete6.
Das erste schriftliche Zeugnis für die Bestellung eines deutschen Beamten mit
überlokaler Funktion stellt die Ernennung des Vorstehers des Finanzamts Mann-
heim-Neckarstadt, Friedrich Brunner, zum Oberfinanzpräsidenten Nordbaden
dar, die, rückwirkend auf den Monatsersten, von Major Theodore R. Scholey,
Financial-Officer des RMG Mannheim, am 31. Mai 1945 ausgesprochen wurde7.
Zum gleichen ZeitpunkternannteScholey auch den Vorsteher des Finanzamtes Mann-
heim-Stadt, Dr. Karl Amend, zum Stellvertreter des Oberfinanzpräsidenten und
verlieh ihm die Amtsbezeichnung „Finanzpräsident“8. Brunner und Amend wa-
ren aber schon im Monat Mai in ihren Funktionen tätig. Dies beweist eine vom
23. Mai datierte Bekanntmachung des Oberfinanzpräsidenten Nordbaden „über
die Bildung des Oberfinanzpräsidiums Nordbaden mit dem Sitz in Mannheim“9.
Allerdings besteht begründeter Anlaß zu der Vermutung, daß zu diesem Zeitpunkt
Brunners Beauftragung mit den Geschäften eines Oberfinanzpräsidenten nur in
mündlicher Form erfolgt war, sonst wäre ja das Bestallungsschreiben vom 31. Mai
nicht mehr erforderlich gewesen.
4 Die Mitteilungen. Alliiertes Nachrichtenblatt für die deutsche Zivilbevölkerung Nr. 1
vom 14. 4. 1945 S. 1.
5 G. Kratz, Mittelrhein-Saar (Stuttgart 1954).
6 Die Mitteilungen Nr. 7 vom 26. 5. 1945 S. 1 f.
7 Versorgungsakten Friedrich Brunner (GLA 466/18231 fol. 2).
8 Personalakten Dr. Karl Amend (Akten des Oberfinanzpräsidenten Baden in der Re-
gistratur des Regierungspräsidiums Nordbaden in Karlsruhe) fol. 1.
9 Ebd. fol. 3.
an der des Stuttgarter jeweils ein Colonel stand. Aber das Stuttgarter RMG war
zuständig für das gesamte Land Württemberg, soweit es zur amerikanischen Be-
satzungszone gehörte — in Baden beschränkte sich die Autorität jedes der zwei
RMGs auf je einen Verwaltungsbezirk des früheren Landes. Das zur amerikani-
schen Besatzungszone gehörige Württemberg war geeinigt in einem RMG der
Besatzungsmacht, das amerikanisch besetzte Baden war seit dem 9. Juli 1945 in
die Zuständigkeitsbereiche zweier RMGs aufgeteilt.
2. Einrichtung einer deutschen Verwaltung im Bereich des RMG Mannheim
Der Leiter des Regional Military Government in Mannheim, Oberstleutnant
Winning, befaßte sich schon im Monat Mai 1945 mit dem Problem des Neuaufbaus
deutscher Regionalbehörden in seinem Dienstbereich. Damit sind die Amerikaner
in Mannheim keineswegs vorgeprellt. Im Regierungsbezirk Aachen, der als erster
deutscher Verwaltungsbereich von den Amerikanern besetzt worden war, bestand be-
reits seit Mitte April ein deutscher Gerichtshof4. In der ersten Maihälfte hatten die
Amerikaner in Neustadt/Weinstraße ein „Oberregierungspräsidium Mittelrhein-
Saar“ eingerichtet, das von dem 1933 abgesetzten Mannheimer Oberbürgermeister
Dr. Heimerich geleitet wurde5. Heimerichs Mitarbeiter waren fast alle Badener.
Etwa zur gleichen Zeit entstand in Darmstadt unter Leitung des bis 1933 im
Reichsarchiv in Berlin tätig gewesenen Dr. Ludwig Bergsträßer eine Provinzial-
regierung, die sich selbst als „Deutsche Regierung der Provinz Starkenburg“ be-
zeichnete6.
Das erste schriftliche Zeugnis für die Bestellung eines deutschen Beamten mit
überlokaler Funktion stellt die Ernennung des Vorstehers des Finanzamts Mann-
heim-Neckarstadt, Friedrich Brunner, zum Oberfinanzpräsidenten Nordbaden
dar, die, rückwirkend auf den Monatsersten, von Major Theodore R. Scholey,
Financial-Officer des RMG Mannheim, am 31. Mai 1945 ausgesprochen wurde7.
Zum gleichen ZeitpunkternannteScholey auch den Vorsteher des Finanzamtes Mann-
heim-Stadt, Dr. Karl Amend, zum Stellvertreter des Oberfinanzpräsidenten und
verlieh ihm die Amtsbezeichnung „Finanzpräsident“8. Brunner und Amend wa-
ren aber schon im Monat Mai in ihren Funktionen tätig. Dies beweist eine vom
23. Mai datierte Bekanntmachung des Oberfinanzpräsidenten Nordbaden „über
die Bildung des Oberfinanzpräsidiums Nordbaden mit dem Sitz in Mannheim“9.
Allerdings besteht begründeter Anlaß zu der Vermutung, daß zu diesem Zeitpunkt
Brunners Beauftragung mit den Geschäften eines Oberfinanzpräsidenten nur in
mündlicher Form erfolgt war, sonst wäre ja das Bestallungsschreiben vom 31. Mai
nicht mehr erforderlich gewesen.
4 Die Mitteilungen. Alliiertes Nachrichtenblatt für die deutsche Zivilbevölkerung Nr. 1
vom 14. 4. 1945 S. 1.
5 G. Kratz, Mittelrhein-Saar (Stuttgart 1954).
6 Die Mitteilungen Nr. 7 vom 26. 5. 1945 S. 1 f.
7 Versorgungsakten Friedrich Brunner (GLA 466/18231 fol. 2).
8 Personalakten Dr. Karl Amend (Akten des Oberfinanzpräsidenten Baden in der Re-
gistratur des Regierungspräsidiums Nordbaden in Karlsruhe) fol. 1.
9 Ebd. fol. 3.