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Schäfer, Alfons [Hrsg.]; Arbeitsgemeinschaft für Geschichtliche Landeskunde am Oberrhein [Hrsg.]; Arbeitsgemeinschaft für Geschichtliche Landeskunde am Oberrhein [Mitarb.]; Haselier, Günther [Gefeierte Pers.]
Festschrift für Günther Haselier aus Anlaß seines 60. Geburtstages am 19. April 1974 — Oberrheinische Studien, Band 3: Karlsruhe: Kommissionsverlag G. Braun, 1975

DOI Artikel:
Schäfer, Alfons: Der Besitz des Bistums Metz rechts des Rheins in der Karolingerzeit
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https://doi.org/10.11588/diglit.52721#0192

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Schäfer

rheinischen Grafschaften belehnt war26. In einer Urkunde Kaiser Ottos III. von
985 erscheint der Salier Herzog Otto von Worms im Besitz der Grafschaft
Kraichgau, deren Mittelpunkt Bretten war27. Es ist daher anzunehmen, daß be-
reits die Salier vom Bistum Metz mit Bretten und den Stephansleuten rechts des
F.heins belehnt waren. Da diese auch die Grafschaft im Wormsgau innehatten,
dürften sie auf dem Wege über Belehnung oder Vogtei auch Befugnisse über den
Metzer Besitz im Wormsgau ausgeübt haben28.
Es läßt sich somit eine weitgehende parallele Entwicklung des Metzer Fern-
besitzes im Rechtsrheinischen feststellen. Alle drei bekannten Besitzkomplexe
wurden dem Bistum schon früh entfremdet: Herrenchiemsee war vor 891 als
Lehen ausgegeben und konnte mit Salzburg gegen Luxeuil vertauscht werden;
962 ging Ihringen an das Bistum Konstanz verloren und erscheint zu Ende des
14. Jahrhunderts als Lehen in der Hand eines Ritters; mit Bretten dürfte spä-
testens im 10. Jahrhundert die danach als Salier bezeichnete Hochadelsfamilie
belehnt worden sein. Sowohl über Ihringen wie über Bretten ging die Lehens-
hoheit im Spätmittelalter entschädigungslos verloren. Der Metzer Besitz rechts
des Rheins war „ein Ausdruck für die starken Einwirkungen, die von der austra-
sischen Königsstadt an der Mosel ausgingen und den großen Straßenverbindungen
folgten“29. Grundherrschaftliche Besitzübertragung, wirtschaftliche Erschließung,
kirchlich-kulturelle Einwirkungen und staatliche Aufgaben im Dienste des frän-
kischen Königtums waren dabei eng miteinander verbunden.
26 A. Schäfer, Staufische Reichslandpolitik (wie Anm. 10) S. 190.
27 MGH, Die Urkunden Kaiser Ottos III., Nr. 11
28 H. Werte, Staufische Hausmachtpolitik am Rhein im 12. Jh., in: ZGO 110 (1962)
S. 279. — Im Wormsgau sind im 12./13. Jahrhundert vor allem die mächtigen Reichs-
ministerialen von Bonlanden im Besitz von Metzer Lehen. Da sie schon Dienstmannen der
Salier waren, dürften sie die Metzer Lehen in diesem Kerngebiet der Salier von diesen
erhalten haben. Vgl. K. Bosl, Die Reichsministerialität der Salier und Staufer (Schriften
der MGH Bd. 10), I (1950) S. 105, 260 ff.
29 H. Büttner (wie Anm. 4) S. 34.
 
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