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Schäfer, Alfons [Hrsg.]
Geschichte der Stadt Bretten: von den Anfängen bis zur Zerstörung im Jahre 1689 — Oberrheinische Studien, Band 4: Karlsruhe: Braun [in Komm.], 1977

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A. Bretten im frühen und hohen Mittelalter
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https://doi.org/10.11588/diglit.52722#0085
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kauft10. Obwohl das Schultheißenamt alsbald wieder ausgelöst wurde, so kann
man doch feststellen, daß die Stellung Herrenalbs in Bretten durch den Verkauf
sämtlicher fünf Mühlen und der Dorfherrschaft über Sprantal und Weißhofen
durch die Grafen Heinrich und Otto von Zweibrücken außerordentlich gestärkt
worden ist.
Graf Heinrich von Zweibrücken ist letztmals 1303 in Bretten urkundlich er-
wähnt. Er ist bald danach ohne Erben gestorben. In ganz jugendlichem Alter
war er 1281 anläßlich der Beilegung der Fehde zwischen den Zweibrückenern
und den Markgrafen von Baden mit der ältesten Tochter des Markgrafen Her-
mann verlobt worden. Es war dies im Mittelalter eine sehr beliebte Art, Frie-
den oder Kompromisse zwischen zerstrittenen und verfeindeten Geschlechtern
zu schließen. Die Heirat sollte stattfinden, sobald die Markgrafentochter zwölf
Jahre alt war. Sei es, daß diese im Kindesalter starb, sei es, daß die Beziehun-
gen sich wieder verschlechterten, jedenfalls kam die Eheverbindung nicht zustande.
Graf Heinrich heiratete - gesellschaftlich eine Stufe tiefer - Kunigunde von
Bruchsal, die vorher mit Philipp von Bolanden verehelicht war. Die Ehe blieb
kinderlos. Heinrich dürfte etwa im Alter von 40-45 Jahren gestorben sein.
Sowohl Heinrich wie sein Bruder Otto führten je ein größeres und ein klei-
neres Siegel, in beiden die ebersteinische Rose11. In dem größeren Siegel ist die
in einem Dreiecksschild befindliche Rose jedoch beseitet von zwei einwärts
gewendeten Löwen, dem Wappentier der Grafen von Zweibrücken. Das kleine
Siegel zeigt nur die Rose. Bemerkenswert und an die ebersteinische Abstam-
mung erinnernd ist die Tatsache, daß beim kleineren Siegel Heinrichs die Um-
schrift lautet:' + HENRICI. COMITIS. D. EBERS(TEIN), während die Um-
schrift sonst dem Titel „Graf von Zweibrücken“ entspricht.
Nach dem Tode seines Bruders wurde Graf Otto von Zweibrücken alleiniger
Herr von Bretten Seine Rechte waren durch die vorausgegangenen Verkäufe
zwar zusammengeschmolzen. Es blieben ihm aber immer noch beträchtliche Ein-
künfte aus der jährlichen Bede = Steuer, aus dem Fronhof, aus den Einkünften
der Pfarrkirche und dem sehr einträglichen Zehnten, den die Herrschaft zu zwei
Dritteln in der ganzen Pfarrei Bretten zu beziehen hatte. Außer Bretten ge-
hörten zur Herrschaft Ottos aus dem ebersteinischen Erbe unter anderem noch
Burg und Städtchen Udenheim mit einem wohl einträglichen Rheinzoll, ferner die
Dörfer Rheinsheim, Oberhausen, Rheinhausen, Knaudenheim (seit 1758 landein-
wärts verlegt und in Huttenheim umbenannt), Winden (aufgegangen in Udenheim)
und das abgegangene Dorf Grevenhart (auf dem Boden von Huttenheim)113. Auch
von Zweibrückener Seite dürfte Otto noch einige ansehnliche Besitzungen besessen
haben, so ein bedeutendes Lehen vom Kloster Weißenburg, das Besitzungen im
Links- und Rechtsrheinischen - beispielsweise in Ettlingen, Forchheim und Daxlan-
den— umfaßte. Sein Bruder Heinrich erhielt 1284 vom Herzog von Lothringen
10 ZGO 5 (1854 S. 336 — BUB S. 36; Pöhlmann—Doll (wie Anm. 2) S. 132 Nr. 408.
11 K. v. Neuenstein, Die Grafen von Eberstein in Schwaben (1897) S. 95 ff.
113 Es' handelt sich nicht um Winden, Kr. Germersheim, sondern um einen in Uden-
heim-Philippsburg aufgegangenen Ort dieses Namens. Da auch Grevenhart nachweislich
auf dem Boden des heutigen Huttenheim lag, ist der ganze Komplex der Urkunden von
1309 und 1316 rechtsrheinisch. Vgl. P. Waibel, Der Grevenhart bei Graben, in: So weit
der Turmberg grüßt 1959 S. 153 ff und derselbe ebenda 1960, S. 175 ff. Danach sind die
Angaben zur Lage bei Christmann, Siedlungsnamen der Pfalz I S. 197 und BUB S. 40
zu korrigieren.

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