führte über Eutingen, Kieselbronn, durch den Bauschlotter Wald bis zum alten
Galgen östlich vor der Stadt. Die andere ging über Göbrichen durch das Sprantal
bis zur Ziegelhütte bei Rinklingen westlich von Bretten 39. Letztere umging also
die Stadt. Baden übte das Geleit in beiden Richtungen, es hatte somit eine beacht-
liche Stellung, die wahrscheinlich in die Zeit zurückreicht, bevor Bretten 1349 von
den Pfalzgrafen erworben wurde. Auf der Grundlage zahlreicher übereinstim-
mender Zeugenaussagen, die Markgraf Karl vorbringen konnte, bestätigte ein
Schiedsspruch des Erzbischofs Diether von Mainz 1453 das badische Geleitsrecht
auf beiden Straßen und in beiden Richtungen. Besondere Beachtung verdienen hier-
bei die jeweils vor ihrem Stadtgericht protokollierten Erklärungen von handel-
treibenden Bürgern der Städte Weil der Stadt, Horb und Reutlingen. So bekun-
deten acht von dreizehn Bürgern aus Weil, daß sie auf beiden Straßen Pforzheim-
Bretten zur Messe nach Frankfurt gefahren, geritten oder „gewandelt“ seien, wäh-
rend die übrigen fünf lediglich aussagten, daß sie die Märkte in Bruchsal und Bret-
ten besucht hatten. Von achtzehn Reutlinger Bürgern benutzten nur zwei diese
Straße auf dem Weg nach Frankfurt, die übrigen waren mit Ochsenfuhrwerken
an den Rhein, d. h. wohl nach Speyer, gefahren und zwei auf den Markt nach
Bretten „gewandelt“ bzw. gefahren. Von fünf Horbern waren drei auf dieser
Straße nach Frankfurt gezogen, während die beiden übrigen keine Angaben über
das Ziel der Reise machten. Die Aussagen reichten bis zu 50 Jahren zurück. Wir
lernen damit wohl den gesamten Kreis der Handeltreibenden der betreffenden
Städte kennen. Von Speyer wurden, wie aus späteren Quellen zu erfahren ist,
Hering und Frucht, aber auch Wein, Eisen, Stahl „und anderes“ über Pforzheim
in diese Städte befördert.
Die Kurpfalz fügte sich nur kurze Zeit in den Spruch von 1453. Nach dem Sieg
bei Seckenheim setzte Pfalzgraf Friedrich es durch, daß Baden zwar auf beiden
Straßen von Pforzheim nach Bretten bzw. Rinklingen das Geleit behielt, in der
Gegenrichtung geleitete jedoch Kurpfalz bis vor die Tore von Pforzheim. Bald
darauf kam es zu neuen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Territorien.
Die Kurpfalz wollte den Handelsverkehr unterbinden, der unter Umgehung ihres
Zolles in Bretten sich direkt zwischen Speyer und Pforzheim und den Städten am
Ostrand des Schwarzwaldes abspielte. Benutzt wurden dafür die Straßen Pforz-
heim - Stein - Grömbach - Kammerforst - Neudorf - Rheinhausen - Speyer oder
aber Pforzheim - Remchingen - Wössingen - Jöhlingen - Grömbach. Das badische
Geleit reichte bis auf den „Wechsel“ zwischen Obergrombach und Jöhlingen und
wurde dort von Speyer übernommen. Zeugenaussagen von 1473 bekräftigten den
Handelsverkehr auf diesen Geleitsstrecken bis vor die Zeit um 14 5 0 40. Ein Ver-
trag zwischen der Markgrafschaft und dem Bistum Speyer über das Geleit von
1423 beweist ebenfalls die Benutzung und das hohe Alter dieser Straßen41. Der
Güterverkehr auf dieser Route reicht jedoch erheblich weiter zurück. Das Speyerer
Einkünfteverzeichnis von 1341 weist zu Grömbach 145 fl. Geleitseinnahmen aus,
während das Rheinhausener Geleit 64 fl., das zu Horrenberg (an der Straße
Speyer-Wimpfen) 38fl. erbrachte42. Befahren wurde die Strecke im 15. Jahrhun-
dert von Kaufleuten und Fuhrunternehmern aus Pforzheim, Calw, Weil der Stadt,
Reutlingen, Horb und Dornstetten, sicher auch von anderen Städten auf der Ost-
39 RMB 4 Nr. 10367.
40 GLA 74/2554. — Die „Markgräfischen“ aus dem Gebiet von Pforzheim befuhren
zunächst diese Strecke (74/2555).
41 ZGO 26 (1874) S. 110.
42 GLA 14 (1493 VI 1); 74/2555.
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Galgen östlich vor der Stadt. Die andere ging über Göbrichen durch das Sprantal
bis zur Ziegelhütte bei Rinklingen westlich von Bretten 39. Letztere umging also
die Stadt. Baden übte das Geleit in beiden Richtungen, es hatte somit eine beacht-
liche Stellung, die wahrscheinlich in die Zeit zurückreicht, bevor Bretten 1349 von
den Pfalzgrafen erworben wurde. Auf der Grundlage zahlreicher übereinstim-
mender Zeugenaussagen, die Markgraf Karl vorbringen konnte, bestätigte ein
Schiedsspruch des Erzbischofs Diether von Mainz 1453 das badische Geleitsrecht
auf beiden Straßen und in beiden Richtungen. Besondere Beachtung verdienen hier-
bei die jeweils vor ihrem Stadtgericht protokollierten Erklärungen von handel-
treibenden Bürgern der Städte Weil der Stadt, Horb und Reutlingen. So bekun-
deten acht von dreizehn Bürgern aus Weil, daß sie auf beiden Straßen Pforzheim-
Bretten zur Messe nach Frankfurt gefahren, geritten oder „gewandelt“ seien, wäh-
rend die übrigen fünf lediglich aussagten, daß sie die Märkte in Bruchsal und Bret-
ten besucht hatten. Von achtzehn Reutlinger Bürgern benutzten nur zwei diese
Straße auf dem Weg nach Frankfurt, die übrigen waren mit Ochsenfuhrwerken
an den Rhein, d. h. wohl nach Speyer, gefahren und zwei auf den Markt nach
Bretten „gewandelt“ bzw. gefahren. Von fünf Horbern waren drei auf dieser
Straße nach Frankfurt gezogen, während die beiden übrigen keine Angaben über
das Ziel der Reise machten. Die Aussagen reichten bis zu 50 Jahren zurück. Wir
lernen damit wohl den gesamten Kreis der Handeltreibenden der betreffenden
Städte kennen. Von Speyer wurden, wie aus späteren Quellen zu erfahren ist,
Hering und Frucht, aber auch Wein, Eisen, Stahl „und anderes“ über Pforzheim
in diese Städte befördert.
Die Kurpfalz fügte sich nur kurze Zeit in den Spruch von 1453. Nach dem Sieg
bei Seckenheim setzte Pfalzgraf Friedrich es durch, daß Baden zwar auf beiden
Straßen von Pforzheim nach Bretten bzw. Rinklingen das Geleit behielt, in der
Gegenrichtung geleitete jedoch Kurpfalz bis vor die Tore von Pforzheim. Bald
darauf kam es zu neuen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Territorien.
Die Kurpfalz wollte den Handelsverkehr unterbinden, der unter Umgehung ihres
Zolles in Bretten sich direkt zwischen Speyer und Pforzheim und den Städten am
Ostrand des Schwarzwaldes abspielte. Benutzt wurden dafür die Straßen Pforz-
heim - Stein - Grömbach - Kammerforst - Neudorf - Rheinhausen - Speyer oder
aber Pforzheim - Remchingen - Wössingen - Jöhlingen - Grömbach. Das badische
Geleit reichte bis auf den „Wechsel“ zwischen Obergrombach und Jöhlingen und
wurde dort von Speyer übernommen. Zeugenaussagen von 1473 bekräftigten den
Handelsverkehr auf diesen Geleitsstrecken bis vor die Zeit um 14 5 0 40. Ein Ver-
trag zwischen der Markgrafschaft und dem Bistum Speyer über das Geleit von
1423 beweist ebenfalls die Benutzung und das hohe Alter dieser Straßen41. Der
Güterverkehr auf dieser Route reicht jedoch erheblich weiter zurück. Das Speyerer
Einkünfteverzeichnis von 1341 weist zu Grömbach 145 fl. Geleitseinnahmen aus,
während das Rheinhausener Geleit 64 fl., das zu Horrenberg (an der Straße
Speyer-Wimpfen) 38fl. erbrachte42. Befahren wurde die Strecke im 15. Jahrhun-
dert von Kaufleuten und Fuhrunternehmern aus Pforzheim, Calw, Weil der Stadt,
Reutlingen, Horb und Dornstetten, sicher auch von anderen Städten auf der Ost-
39 RMB 4 Nr. 10367.
40 GLA 74/2554. — Die „Markgräfischen“ aus dem Gebiet von Pforzheim befuhren
zunächst diese Strecke (74/2555).
41 ZGO 26 (1874) S. 110.
42 GLA 14 (1493 VI 1); 74/2555.
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