teil des Warenverkehrs aus dem mittleren und oberen Neckarraum und aus Ober-
schwaben zum Rhein und zur Frankfurter Messe ging, vermittelt das Verzeichnis
eine klare Vorstellung von den Handelsbeziehungen der genannten Landschaften
mit dem Rhein-Main-Gebiet.
Die Wagen gehörten Kaufleuten und Unternehmern aus folgenden Orten: Augs-
burg 45, Ulm 37, Kempten 35, Speyer 33, Wangen i. A. 16, Crailsheim 13, Win-
terlingen (einem Fuhrmannsflecken im Landkreis Balingen) 12 oder 13, Geislingen
a. d. Steige 11, Bruchsal 9, Nördlingen 8, Altmannshofen (Kr. Wangen) 7, Reutte
in Tirol 7, Miltenberg a. M. 6, Münsingen 6, Reutlingen 6, Friedberg (b. Augs-
burg?) 5, Eßlingen 4, Schwäbisch Gmünd 4, Pforzheim 4, Ubstadt (Kr. Bruchsal) 3,
Durlach 3, Weil der Stadt 3, Nürnberg 3, Benzingen (Kr. Balingen) 3, Bretten 2,
Ettlingen 2, Lienzingen (Kr. Vaihingen) 2, Adelshofen (?) 2, Friemersbach 2, Bibe-
rach an der Riß 1, Blaufelden 1, Dinkelsbühl 1, Döffingen (Kr. Böblingen) 1,Gärt-
ringen (Kr. Böblingen) 1, Göbrichen (Kr. Pforzheim) 1, Herrenberg 1, Kirch-
heim unter Teck 1, Nagold 1, Nürtingen 1, Oppenheim 1, Rottenburg 1, Tübingen
1, Vaihingen 1, Veringen 1. Dazu kommen noch über 20 Wagen ohne Besitzer-
oder Herkunftsangabe und einige wenige Orte, die nur mit einem Wagen vertreten
waren und nicht identifiziert werden können. Ein Unternehmerkonsortium von
Kaufleuten aus Speyer und Kempten stellte 5, aus Ulm und Bruchsal 5, aus Augs-
burg und Crailsheim 5, aus Crailsheim und Winterlingen 5, aus Winterlingen und
Rottweil 10 Wagen. Auch „Jeckel von Bretten“ — es handelte sich um Jakob
Schmeltzle — rüstete zur Herbstmesse 1520 zusammen mit Christmann von Ett-
lingen zwei Wagen aus. Im Frühjahr war er mit einem Wagen allein gefahren 58a.
Dazu kam das Geleit für einige nach Frankfurt reisende Juden. Einmal ist ange-
geben, daß sie aus Engelstal kamen. Auch für 10 Pferde aus Nördlingen wurde
Geleitszoll erhoben.
An den Hauptreisetagen der Frankfurter Messe langten bis zu 35 Wagen in
Bretten an. Es handelt sich dabei um große Lastwagen, die mit sechs Pferden be-
spannt waren und an den Steigungen noch weiteren Vorspann benötigten. Mit
Kaufleuten und Fuhrknechten kam somit ein ganzes Völkchen von Fremden in
Bretten zusammen. Es waren dies aber nicht irgendwelche Gäste, die zur Frankfur-
ter Messe reisenden Kaufleute stellten die bürgerliche Oberschicht der südwest-
deutschen Städte dar.
e) Geleit auf den Straßen im Amt Bretten
Es war bisher wiederholt von den pfälzischen Geleitsrechten die Rede. Man un-
terschied im wesentlichen drei Arten des Geleits: das Fürstengeleit, das Judengeleit
und das Kaufmannsgeleit.
Fremde Fürsten, meist mit stattlichem, bewaffnetem Gefolge, konnten nicht ohne
Geleit durch ein Territorium ziehen. Das Geleit war für sie einerseits ein Zeichen
der Ehrerbietung, andererseits brachte es die Souveränität des Landesherrn zum
Ausdruck, durch dessen Territorium die Reise führte. Wir haben für das Amt Bret-
ten zahlreiche Beispiele für die Ausübung des Fürstengeleites, das gerade im 16.
58a Über ihn siehe unten S. 296.
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schwaben zum Rhein und zur Frankfurter Messe ging, vermittelt das Verzeichnis
eine klare Vorstellung von den Handelsbeziehungen der genannten Landschaften
mit dem Rhein-Main-Gebiet.
Die Wagen gehörten Kaufleuten und Unternehmern aus folgenden Orten: Augs-
burg 45, Ulm 37, Kempten 35, Speyer 33, Wangen i. A. 16, Crailsheim 13, Win-
terlingen (einem Fuhrmannsflecken im Landkreis Balingen) 12 oder 13, Geislingen
a. d. Steige 11, Bruchsal 9, Nördlingen 8, Altmannshofen (Kr. Wangen) 7, Reutte
in Tirol 7, Miltenberg a. M. 6, Münsingen 6, Reutlingen 6, Friedberg (b. Augs-
burg?) 5, Eßlingen 4, Schwäbisch Gmünd 4, Pforzheim 4, Ubstadt (Kr. Bruchsal) 3,
Durlach 3, Weil der Stadt 3, Nürnberg 3, Benzingen (Kr. Balingen) 3, Bretten 2,
Ettlingen 2, Lienzingen (Kr. Vaihingen) 2, Adelshofen (?) 2, Friemersbach 2, Bibe-
rach an der Riß 1, Blaufelden 1, Dinkelsbühl 1, Döffingen (Kr. Böblingen) 1,Gärt-
ringen (Kr. Böblingen) 1, Göbrichen (Kr. Pforzheim) 1, Herrenberg 1, Kirch-
heim unter Teck 1, Nagold 1, Nürtingen 1, Oppenheim 1, Rottenburg 1, Tübingen
1, Vaihingen 1, Veringen 1. Dazu kommen noch über 20 Wagen ohne Besitzer-
oder Herkunftsangabe und einige wenige Orte, die nur mit einem Wagen vertreten
waren und nicht identifiziert werden können. Ein Unternehmerkonsortium von
Kaufleuten aus Speyer und Kempten stellte 5, aus Ulm und Bruchsal 5, aus Augs-
burg und Crailsheim 5, aus Crailsheim und Winterlingen 5, aus Winterlingen und
Rottweil 10 Wagen. Auch „Jeckel von Bretten“ — es handelte sich um Jakob
Schmeltzle — rüstete zur Herbstmesse 1520 zusammen mit Christmann von Ett-
lingen zwei Wagen aus. Im Frühjahr war er mit einem Wagen allein gefahren 58a.
Dazu kam das Geleit für einige nach Frankfurt reisende Juden. Einmal ist ange-
geben, daß sie aus Engelstal kamen. Auch für 10 Pferde aus Nördlingen wurde
Geleitszoll erhoben.
An den Hauptreisetagen der Frankfurter Messe langten bis zu 35 Wagen in
Bretten an. Es handelt sich dabei um große Lastwagen, die mit sechs Pferden be-
spannt waren und an den Steigungen noch weiteren Vorspann benötigten. Mit
Kaufleuten und Fuhrknechten kam somit ein ganzes Völkchen von Fremden in
Bretten zusammen. Es waren dies aber nicht irgendwelche Gäste, die zur Frankfur-
ter Messe reisenden Kaufleute stellten die bürgerliche Oberschicht der südwest-
deutschen Städte dar.
e) Geleit auf den Straßen im Amt Bretten
Es war bisher wiederholt von den pfälzischen Geleitsrechten die Rede. Man un-
terschied im wesentlichen drei Arten des Geleits: das Fürstengeleit, das Judengeleit
und das Kaufmannsgeleit.
Fremde Fürsten, meist mit stattlichem, bewaffnetem Gefolge, konnten nicht ohne
Geleit durch ein Territorium ziehen. Das Geleit war für sie einerseits ein Zeichen
der Ehrerbietung, andererseits brachte es die Souveränität des Landesherrn zum
Ausdruck, durch dessen Territorium die Reise führte. Wir haben für das Amt Bret-
ten zahlreiche Beispiele für die Ausübung des Fürstengeleites, das gerade im 16.
58a Über ihn siehe unten S. 296.
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