Amtsknechte (darunter ein Forstknecht) zugeordnet waren. Die anderen pfälzi-
schen Ämter hatten etwa gleich große Mannschaften.
Württemberg stellte dagegen sehr viel stärkere Mannschaften auf, insbesondere
in den Grenzbezirken Göppingen und Vaihingen. Die Stärke des Vaihinger Geleits
schwankte im 16. Jahrhundert zwischen 34 und 51 Reitern, die des Göppinger Ge-
leits zwischen 22 und 44 Personen. Für das 15. Jahrhundert wird berichtet, daß
das Geleit im Amt Vaihingen in Kriegszeiten von bis zu 200 Mann versehen
worden war 65.
In der Markgrafschaft Baden-Pforzheim (ab 1565 Baden-Durlach) war die
stärkste Mannschaft — zwischen 16 und 35 — auf der Strecke durch den Hagen-
schieß eingesetzt, drei bis vier sicherten die Abzweigung davon nach Tiefenbronn,
während zwischen Pforzheim und Wilferdingen 6—9, zwischen Wilferdingen und
Durlach 5—7 und auf dem letzten Abschnitt über Blankenloch und Graben 5 Ge-
leitsreiter Dienst taten. Als Markgraf Karl im Jahre 1569 das badische Geleit
— jetzt auf der Strecke von Pforzheim über Stein nach Obergrombach — persön-
lich anführte, begleiteten ihn durch den Hagenschieß 35, von Pforzheim über Stein
28 Reiter. In anderen Jahren sicherten zwischen 12 und 25 Personen das Geleit
über Stein. Solange der Markgraf in Pforzheim residierte, scheinen zu den genann-
ten Geleitsreitern, die besonders angeschrieben wurden und für den Geleitsdienst
Tagegelder erhielten, auch alle diejenigen auf der Strecke von und nach Pforzheim
das Geleit mitversehen zu haben, die an der markgräflichen Tafel zur Kost
gingen 66.
Das Geleit gehörte nach dem Anstellungsvertrag des Brettener Amtmanns
Swicker von Sickingen von 1459 zu dessen wichtigsten Dienstpflichten 67. Falls der
Amtmann die Hauptmannschaft nicht selbst ausüben wollte, mußte er dies dem
Pfalzgrafen anzeigen, damit dieser einen Vertreter bestellte. Wir erfahren aber nur
von dem Gelehrten Erasmus von Venningen, um 1550 Amtmann in Bretten, daß er
den Pfalzgrafen bat, ihn von der ihm ungewohnten Aufgabe zu entbinden. Es war
dem Geleitshauptmann und seinen Knechten ausdrücklich untersagt, von denen, die
um Geleit nachsuchten, etwas zu fordern, weder Geld noch Zehrung. Nur wenn
den Geleitsknechten freiwillig etwas geschenkt wurde, durften sie es annehmen.
Noch zu Ende des 18. Jahrhunderts erhielt z. B. die Geleitsmannschaft des Ober-
amtes Heidelberg von den Kaufleuten eine bestimmte Anzahl an ledernen Nesteln
und je Mann 200 Steck- und 25 Nähnadeln 68 69. Im Amt Bretten dürfte es ähnlich
gewesen sein.
Die Mitwirkung am Geleit war aber vor allem wegen der Tagegelder sehr be-
gehrt. Die Geleitsmannschaft des Amtes Bretten lag vor dem Landshuter Erbfolge-
krieg (1504) während des sogenannten Zwischengeleits, d. h. während der drei Wo-
chen dauernden eigentlichen Messezeit, im Herrenalbischen Pfleghof in Derdingen
„in Atz“ (= Logis, Verpflegung), während sie danach aus der Amtskasse einen fe-
sten Spesensatz erhielt und für die Dauer des Zwischengeleits mit Ausnahme der
Brettener Amtsknechte nach Hause geschickt wurde G9.
65 Ebenda S. 58, 83 ff.
6ß GLA 171/723.
67 BUB S. 128 f.
68 GLA 77/7887.
69 GLA 77/7482 fol. 66 f. — Anscheinend versuchte die Kurpfalz, diese Praxis auch
noch einige Zeit nach der Niederlage im Erbfolgekrieg aufrecht zu erhalten. Nach 1525
kam es deswegen jedoch zu Auseinandersetzungen mit Württemberg. — Auch die Geleits-
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schen Ämter hatten etwa gleich große Mannschaften.
Württemberg stellte dagegen sehr viel stärkere Mannschaften auf, insbesondere
in den Grenzbezirken Göppingen und Vaihingen. Die Stärke des Vaihinger Geleits
schwankte im 16. Jahrhundert zwischen 34 und 51 Reitern, die des Göppinger Ge-
leits zwischen 22 und 44 Personen. Für das 15. Jahrhundert wird berichtet, daß
das Geleit im Amt Vaihingen in Kriegszeiten von bis zu 200 Mann versehen
worden war 65.
In der Markgrafschaft Baden-Pforzheim (ab 1565 Baden-Durlach) war die
stärkste Mannschaft — zwischen 16 und 35 — auf der Strecke durch den Hagen-
schieß eingesetzt, drei bis vier sicherten die Abzweigung davon nach Tiefenbronn,
während zwischen Pforzheim und Wilferdingen 6—9, zwischen Wilferdingen und
Durlach 5—7 und auf dem letzten Abschnitt über Blankenloch und Graben 5 Ge-
leitsreiter Dienst taten. Als Markgraf Karl im Jahre 1569 das badische Geleit
— jetzt auf der Strecke von Pforzheim über Stein nach Obergrombach — persön-
lich anführte, begleiteten ihn durch den Hagenschieß 35, von Pforzheim über Stein
28 Reiter. In anderen Jahren sicherten zwischen 12 und 25 Personen das Geleit
über Stein. Solange der Markgraf in Pforzheim residierte, scheinen zu den genann-
ten Geleitsreitern, die besonders angeschrieben wurden und für den Geleitsdienst
Tagegelder erhielten, auch alle diejenigen auf der Strecke von und nach Pforzheim
das Geleit mitversehen zu haben, die an der markgräflichen Tafel zur Kost
gingen 66.
Das Geleit gehörte nach dem Anstellungsvertrag des Brettener Amtmanns
Swicker von Sickingen von 1459 zu dessen wichtigsten Dienstpflichten 67. Falls der
Amtmann die Hauptmannschaft nicht selbst ausüben wollte, mußte er dies dem
Pfalzgrafen anzeigen, damit dieser einen Vertreter bestellte. Wir erfahren aber nur
von dem Gelehrten Erasmus von Venningen, um 1550 Amtmann in Bretten, daß er
den Pfalzgrafen bat, ihn von der ihm ungewohnten Aufgabe zu entbinden. Es war
dem Geleitshauptmann und seinen Knechten ausdrücklich untersagt, von denen, die
um Geleit nachsuchten, etwas zu fordern, weder Geld noch Zehrung. Nur wenn
den Geleitsknechten freiwillig etwas geschenkt wurde, durften sie es annehmen.
Noch zu Ende des 18. Jahrhunderts erhielt z. B. die Geleitsmannschaft des Ober-
amtes Heidelberg von den Kaufleuten eine bestimmte Anzahl an ledernen Nesteln
und je Mann 200 Steck- und 25 Nähnadeln 68 69. Im Amt Bretten dürfte es ähnlich
gewesen sein.
Die Mitwirkung am Geleit war aber vor allem wegen der Tagegelder sehr be-
gehrt. Die Geleitsmannschaft des Amtes Bretten lag vor dem Landshuter Erbfolge-
krieg (1504) während des sogenannten Zwischengeleits, d. h. während der drei Wo-
chen dauernden eigentlichen Messezeit, im Herrenalbischen Pfleghof in Derdingen
„in Atz“ (= Logis, Verpflegung), während sie danach aus der Amtskasse einen fe-
sten Spesensatz erhielt und für die Dauer des Zwischengeleits mit Ausnahme der
Brettener Amtsknechte nach Hause geschickt wurde G9.
65 Ebenda S. 58, 83 ff.
6ß GLA 171/723.
67 BUB S. 128 f.
68 GLA 77/7887.
69 GLA 77/7482 fol. 66 f. — Anscheinend versuchte die Kurpfalz, diese Praxis auch
noch einige Zeit nach der Niederlage im Erbfolgekrieg aufrecht zu erhalten. Nach 1525
kam es deswegen jedoch zu Auseinandersetzungen mit Württemberg. — Auch die Geleits-
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