derherstellung des Friedens im Reich und dem „geliebten Vatterlandt“, womit
sowohl die Stadt Bretten selbst wie die Kurpfalz gemeint sein konnte, zum Aus-
druck. Es ist zu spüren, daß diese Bekundung keine leere Floskel, sondern
Ausdruck eines aufrichtigen Gefühles war. Man hatte schon vor längerer Zeit
die Reparatur der Orgel in der Pfarrkirche geplant, mußte diese aber wegen
der in der Gegend anhaltenden schweren Kriegsunruhen zurückstellen. Die Bür-
gerschaft sei zu häufigen Umlagen für den Reiswagen (Kriegswagen) sowie zur
Verpflegung der Reiter herangezogen worden und habe sich auf ihre Kosten
vom Feind Salvegardien, d. h. Schutzwachen, geben lassen müssen, so daß ihre
Mittel erschöpft seien. Aus diesem Grunde wollte man Gelder aus dem Almo-
senfonds der Pfarrkirche für die Orgelreparatur verwenden. Die Sache hatte al-
lerdings einen Haken. Die Mittel sollten genauer gesagt aus dem Zinsrückstand
genommen werden, in dem sich zahlreiche Bürger gegenüber dem Almosen-
fonds - herrührend aus Darlehen oder aus Güter- und Hauszinsen - befanden
und der sich trotz Nachlaß noch auf über 2000 Gulden belief. Der Almosen-
fonds war trotzdem noch recht liquide, so daß die ärmeren Bürger nicht be-
reit waren, ihre Rückstände zu zahlen, da diese doch nur den „landfahrenden
Bettlern“ zugute kämen. Sie waren aber willens, ihren Verpflichtungen nachzu-
kommen, falls die Gelder für die Reparatur der Orgel verwendet würden.
Außerdem stellten die Brettener den Antrag, die Almosenrückstände für den
Wiederaufbau ihrer eingefallenen Stadtmauer und Tore zu verwenden. Der Pfalz-
graf lehnte diese Finanzierungsvorschläge sehr ungnädig ab, außerdem gab er An-
weisung, zuerst die Tore und Mauern zu reparieren, damit niemand darüberstei-
gen könne. Erst danach sollten sie an die Orgel denken, weil es „sonsten gar
traurig lauten würde“. Die Brettener beeilten sich, dem Pfalzgrafen mitzuteilen,
daß sie mit der Wiederherstellung der Stadtbefestigung bereits begonnen hätten:
der See und der Stadtgraben bei der eingefallenen Mauer seien inzwischen schon
in Ordnung gebracht, indem man die in diesen gefallenen Steine herausgeholt
habe, um sie zum Wiederaufbau der Mauer zu verwenden. Die erneut vorge-
tragene Bitte, Gelder aus dem Almosenfonds dafür verwenden zu dürfen, wurde
vom Pfalzgrafen aber dennoch wiederum abgewiesen.
Nach Abschluß der Orgelreparatur stellte sich heraus, daß die Stadt gar nicht
verpflichtet gewesen wäre, diese aus ihren Mitteln vorzunehmen, sondern daß
laut Stiftung des Pfalzgrafen Friedrich IV. 1551 die Katharinen- und Johannes-
pfründe zum Unterhalt der Orgel und des Organisten bestimmt worden waren.
Die Stadt teilte dies 1683 dem neuen Pfalzgrafen mit und bat um Ersatz
ihrer Kosten aus den dafür der Kollektur Bretten zugewiesenen beiden Pfrün-
den. Wir erfahren bei dieser Gelegenheit, daß die alte Orgel neun Register
hatte; ihr Anschaffungspreis wurde vom Kirchenrat auf 800 Gulden geschätzt,
die Reparaturkosten, 1679 zunächst auf 100 Gulden veranschlagt, betrugen schließ-
lich 250 Gulden.
Die Reparatur der Orgel, die seit den 1660er Jahren nicht mehr gespielt wer-
den konnte, wurde von der Stadt damit begründet, daß sie zur Ehre und Zier-
de des Gottesdienstes, zur Förderung und „desto bequemer(en) und zierlicher(en)
Führung des geistlichen Gesangs“ dringend erwünscht sei. Der Brettener Pfar-
rer und Inspektor Johann Philipp Hemelius (1678-1680) gab als weitere Gründe
an, denen sich auch der Kirchenrat in Heidelberg anschloß, daß ein erhebli-
cher Teil der Brettener Bürgerschaft, der nicht dem reformierten Bekenntnis an-
gehöre, dadurch veranlaßt werden sollte, mehr den Gottesdienst in der Stadt-
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sowohl die Stadt Bretten selbst wie die Kurpfalz gemeint sein konnte, zum Aus-
druck. Es ist zu spüren, daß diese Bekundung keine leere Floskel, sondern
Ausdruck eines aufrichtigen Gefühles war. Man hatte schon vor längerer Zeit
die Reparatur der Orgel in der Pfarrkirche geplant, mußte diese aber wegen
der in der Gegend anhaltenden schweren Kriegsunruhen zurückstellen. Die Bür-
gerschaft sei zu häufigen Umlagen für den Reiswagen (Kriegswagen) sowie zur
Verpflegung der Reiter herangezogen worden und habe sich auf ihre Kosten
vom Feind Salvegardien, d. h. Schutzwachen, geben lassen müssen, so daß ihre
Mittel erschöpft seien. Aus diesem Grunde wollte man Gelder aus dem Almo-
senfonds der Pfarrkirche für die Orgelreparatur verwenden. Die Sache hatte al-
lerdings einen Haken. Die Mittel sollten genauer gesagt aus dem Zinsrückstand
genommen werden, in dem sich zahlreiche Bürger gegenüber dem Almosen-
fonds - herrührend aus Darlehen oder aus Güter- und Hauszinsen - befanden
und der sich trotz Nachlaß noch auf über 2000 Gulden belief. Der Almosen-
fonds war trotzdem noch recht liquide, so daß die ärmeren Bürger nicht be-
reit waren, ihre Rückstände zu zahlen, da diese doch nur den „landfahrenden
Bettlern“ zugute kämen. Sie waren aber willens, ihren Verpflichtungen nachzu-
kommen, falls die Gelder für die Reparatur der Orgel verwendet würden.
Außerdem stellten die Brettener den Antrag, die Almosenrückstände für den
Wiederaufbau ihrer eingefallenen Stadtmauer und Tore zu verwenden. Der Pfalz-
graf lehnte diese Finanzierungsvorschläge sehr ungnädig ab, außerdem gab er An-
weisung, zuerst die Tore und Mauern zu reparieren, damit niemand darüberstei-
gen könne. Erst danach sollten sie an die Orgel denken, weil es „sonsten gar
traurig lauten würde“. Die Brettener beeilten sich, dem Pfalzgrafen mitzuteilen,
daß sie mit der Wiederherstellung der Stadtbefestigung bereits begonnen hätten:
der See und der Stadtgraben bei der eingefallenen Mauer seien inzwischen schon
in Ordnung gebracht, indem man die in diesen gefallenen Steine herausgeholt
habe, um sie zum Wiederaufbau der Mauer zu verwenden. Die erneut vorge-
tragene Bitte, Gelder aus dem Almosenfonds dafür verwenden zu dürfen, wurde
vom Pfalzgrafen aber dennoch wiederum abgewiesen.
Nach Abschluß der Orgelreparatur stellte sich heraus, daß die Stadt gar nicht
verpflichtet gewesen wäre, diese aus ihren Mitteln vorzunehmen, sondern daß
laut Stiftung des Pfalzgrafen Friedrich IV. 1551 die Katharinen- und Johannes-
pfründe zum Unterhalt der Orgel und des Organisten bestimmt worden waren.
Die Stadt teilte dies 1683 dem neuen Pfalzgrafen mit und bat um Ersatz
ihrer Kosten aus den dafür der Kollektur Bretten zugewiesenen beiden Pfrün-
den. Wir erfahren bei dieser Gelegenheit, daß die alte Orgel neun Register
hatte; ihr Anschaffungspreis wurde vom Kirchenrat auf 800 Gulden geschätzt,
die Reparaturkosten, 1679 zunächst auf 100 Gulden veranschlagt, betrugen schließ-
lich 250 Gulden.
Die Reparatur der Orgel, die seit den 1660er Jahren nicht mehr gespielt wer-
den konnte, wurde von der Stadt damit begründet, daß sie zur Ehre und Zier-
de des Gottesdienstes, zur Förderung und „desto bequemer(en) und zierlicher(en)
Führung des geistlichen Gesangs“ dringend erwünscht sei. Der Brettener Pfar-
rer und Inspektor Johann Philipp Hemelius (1678-1680) gab als weitere Gründe
an, denen sich auch der Kirchenrat in Heidelberg anschloß, daß ein erhebli-
cher Teil der Brettener Bürgerschaft, der nicht dem reformierten Bekenntnis an-
gehöre, dadurch veranlaßt werden sollte, mehr den Gottesdienst in der Stadt-
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