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Wappenbilder.

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geteilt ist) die Markgrafen von Landsberg. Einen (weiss und schwarz)
quadrierten Schild (No. 8) führen die Grafen von Holienzollern (vergl. Fig.
233). Zusammengesetzt geteilte Schilde sind z. B. folgende : ein in Würfeln
geteilter Schild (Schachbrett): die Grafen von Hohenstein; ein in rauten-
sörmigen Feldern geteilter Schild (Rautenschach): die Grafen von Mansfeld
etc. Hierher gehören auch die durch Stufen, Spitzen, Zinnen, Gitter, Spar-
ren etc. geteilten Schilde.
Anmerkung. Die Ausdrücke rechts und links sind in der Heraldik
stets von der rechten und linken Seite des Schildträgers (nicht des Beschauers)
zu verstehen. So heisst in Fig. 237 No. 1 das Feld 2 die linke Seite, das Feld
I dagegen die rechte Seite des Schildes; und ein rechts schreitender Leopard
z. B. ist ein solcher, der nach seiner rechten Seite schreitet, die auch die
rechte Seite des Schildträgers sein würde. Übrigens ist die Stellung der
Wappentiere und Figuren, d. h. ihre Wendung nach rechts oder links durchaus
kein heraldisches Charakteristikum. Dieselbe richtet sich lediglich nach der
Stellung des Schildes, d. h. wenn dieser nach rechts gelehnt ist, so ist auch
das Tier nach rechts gerichtet, wenn nach links, so ebenfalls das Tier. Wenn
zum Ausdruck irgend einer näheren Beziehung (Symmetrie oder Verwandtschaft)
zwei Schilde gegen einander geneigt sind, so werden bei dem heraldisch rechts
besindlichen (bei Ehepaaren der des Mannes) der Schild samt Helm, Bild und
Kleinod vollständig umgekehrt. Dies findet namentlich auch bei den Reihen
der Ahnenwappen auf beiden Seiten der Grabsteine statt.
77. Die übrigen Wappenbilder sind äusserst mannigfaltiger Art; ausser
solchen geometrischen Figuren, welche dem Metallbeschlag der Schilde ihren
Ursprung verdanken, kommen besonders Raub-Tiere und Yögel (Adler,
Löwe, Wolf etc. aber auch zahme), daneben andere Bilder aus der Na-
bir (Blätter, Bäume, Sterne etc.) und allerhand Utensilien (Schwerter,
Linge, Becher, Kesselhaken, Räder etc.) häufig vor.
Ein Adler (mit zwei Köpfen) ist das Wappen des heiligen römischen
Reichs; dem deutschen König wird ein einköpfiger Adler zugeschrieben;
diesen führen auch viele kaiserliche Beamte, als: die Markgrafen von
Brandenburg, die Pfalzgrafen von Sachsen etc. und viele andere Geschlech-
ter. Ein Löwe ist z. B. das Wappen der Könige von Böhmen, der Herzoge
von Braunschweig, der Landgrafen von Thüringen (Hessen), der Markgrafen
vonMeissen, von Jülich, der Pfalzgrafen am Rhein etc. Redende Wappen-
bilder sind solche, die an den Namen des betreffenden Geschlechts erinnern,
z. B. das Wappen der Grafen von Henneberg: eine Henne, die auf einem
Be rge steht, oder das der Herren von Münchhausen: ein Mönch; auch Städte
haben oft solche redende Wappen, z. B. Kalbe a. d. S. ein Kalb, Jüterbog
einen Bock,' Kröplin in Mecklenburg einen Krüppel etc. — Die Bilder der
bürgerlichen Wappen gehen häufig von der Hausmarke aus, daneben kommt
allerhand Handwerkszeug vor, von Tieren mehr friedliche, auch sind Teile
4es menschlichen Körpers beliebt. — Es giebt hin und wieder Wappenbilder,
1 Dies kann zugleich als Beispiel dienen, wie dergleichen redende Bilder zuweilen
lur auf missverstanaener Namensaeutung beruhen, da Jüterbog nichts mit einem Bocke
II thun hat, sondern nach dem slaviscnen Gotte (bog) Jiitra genannt ist.
 
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