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Overberg, Bernhard Heinrich
Anweisung zum zweckmäßigen Schulunterricht für die Schullehrer im Hochstifte Münster — Münster, 1798 [VD18 14366630]

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https://doi.org/10.11588/diglit.38844#0160
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118 Von den Pflichten eines Schullehrers
gesittetes in ihren Morten und Betragen,
welches ihnen nicht wenig schädlich ist: denn
ihre Rohheit und Grobheit macht, daß ge-
sittete Leute sie weniger achten, ihren Umgang
fliehen, ihr Elend weniger mitfühlen, und da-
her auch oft so ungeneigk sind, dasselbe zu he-
ben. — Setzer, in einem Dorfe, wo eine
Herrschaft auf ihrem Gue wohnt, ist unter
andern nothlei^enden Familien eine einzige, wo
Mann und Frau und Kinder nach ihrer Art
recht höflich, freundlich, bescheiden und sitt-
sam sind; mit welcher wird die Herrschaft mehr
Mitleid haben? welcher wird sie in der Noch
am willigsten und mildchärigsten beyspringen?
Die Rohheit und Grobheit Haben noch
mehr üble Folgen. Sie vermindern das An-
genehme des Umganges, auch selbst unter de-
nen, die sich an dieselben gewöhne haben; sie
Machen wechselseitig auf das Herz einen ihnen
ähnlichen Eindruck, und ersticken dadurch Ach,
rung und Liebe, erschweren das Mitgefühl,
führen zur Herzenöharce; und legen also der
Erfüllung der vornehmsten Religionspflichren
kein geringes Hinderniß in den Weg. Ein
höfliches, bescheidenes, anständiges Betragen
bringt die den genannten Übeln Folgen dec
Grobheit entgegengesetzten guten Wirkungen
Hervor,
 
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