Neue Untersuchungen, 247
Augenbewegungen ausgeführt, die subjektiv ganz unmerklich bleiben
können. Und es wäre denkbar, daß durch die Alkoholwirkung die
sensQmotorische Erregbarkeit gesteigert würde, und daß damit jene
unwillkürlichen und unmerklichen Augenbewegungen einen Einfluß
auf die Perzeption des Reizes gewinnen könnten. Da die Beiz-
empfindlich keit der Netzhaut mit der Entfernung von der Makula zu-
nimmt, könnte man dann die Steigerung der Alkoholwerte dahin
interpretieren, daß in den Alkoholversuchen die Exkursion der Augen-
bewegungen größer gewesen wäre. Allein gegen diese Annahme
spricht zunächst wieder das Zeugnis der eigenen Beobachtung. So
verschieden ein gesehener Stern in seinem reinen Erscheinungsgehalt
ist, je nachdem er direkt,oder indirekt gesehen wird, ebenso ver-
schieden war für die aufmerksame Beobachtung die Erscheinung deB
aufblitzenden Punktes, je nachdem er mit der Makula oder außerhalb
derselben gesehen wurde. Und unsere Beobachter konnten fast in
jedem einzelnen Fall angeben, wann das Bild des aufblitzenden Punktes
auf eine von der Makula entfernte Stelle fiel. Diese Fälle traten in
recht geringer Zahl auf und zwar so verteilt, daß ein diesbezüglicher
Unterschied zwischen Normal- und Alkoholversuchen nicht zutage trat.
Zweitens. Wollte man annehmen, daß in den Alkoholversuchen nicht
nur die Makula, sondern des öfteren auch periphere Punkte der Netz-
haut von dem Lichtreiz getroffen worden seien, so bliebe angesichts
der Regellosigkeit der Augenbewegungen die von uns gefundene Regel-
mäßigkeit der in ihrer Höhe zeitlich determinierten Alkoholwerte un-
verständlich. Vor allem hätte sich der Einfluß der Augenbewegungen
auf die Perzeption des Reizes in einem Vergleich der Versuchs-
ergebnisse von L. und N. zeigen müssen. Beide Beobachter standen
nämlich insofern unter verschiedenen Versuchsbedingungen, als sich
L. nur in 20 cm, N. dagegen in 450 cm Entfernung von der Licht-
quelle befand. Bei Augenbewegungen von gleicher Exkursion müßten
deshalb, wie leicht verständlich ist, von dem Lichtreiz Netzhaut-
punkte getroffen worden sein, die bei den beiden Beobachtern eine
verschieden große Entfernung von der Netzhautgrubenmitte haben.
Und das hätte sich in einer Differenz der Werte äußern müssen. Das
r + jb_
18t aber nicht der Fall. Die Quotienten -------- stimmen bei beiden
Augenbewegungen ausgeführt, die subjektiv ganz unmerklich bleiben
können. Und es wäre denkbar, daß durch die Alkoholwirkung die
sensQmotorische Erregbarkeit gesteigert würde, und daß damit jene
unwillkürlichen und unmerklichen Augenbewegungen einen Einfluß
auf die Perzeption des Reizes gewinnen könnten. Da die Beiz-
empfindlich keit der Netzhaut mit der Entfernung von der Makula zu-
nimmt, könnte man dann die Steigerung der Alkoholwerte dahin
interpretieren, daß in den Alkoholversuchen die Exkursion der Augen-
bewegungen größer gewesen wäre. Allein gegen diese Annahme
spricht zunächst wieder das Zeugnis der eigenen Beobachtung. So
verschieden ein gesehener Stern in seinem reinen Erscheinungsgehalt
ist, je nachdem er direkt,oder indirekt gesehen wird, ebenso ver-
schieden war für die aufmerksame Beobachtung die Erscheinung deB
aufblitzenden Punktes, je nachdem er mit der Makula oder außerhalb
derselben gesehen wurde. Und unsere Beobachter konnten fast in
jedem einzelnen Fall angeben, wann das Bild des aufblitzenden Punktes
auf eine von der Makula entfernte Stelle fiel. Diese Fälle traten in
recht geringer Zahl auf und zwar so verteilt, daß ein diesbezüglicher
Unterschied zwischen Normal- und Alkoholversuchen nicht zutage trat.
Zweitens. Wollte man annehmen, daß in den Alkoholversuchen nicht
nur die Makula, sondern des öfteren auch periphere Punkte der Netz-
haut von dem Lichtreiz getroffen worden seien, so bliebe angesichts
der Regellosigkeit der Augenbewegungen die von uns gefundene Regel-
mäßigkeit der in ihrer Höhe zeitlich determinierten Alkoholwerte un-
verständlich. Vor allem hätte sich der Einfluß der Augenbewegungen
auf die Perzeption des Reizes in einem Vergleich der Versuchs-
ergebnisse von L. und N. zeigen müssen. Beide Beobachter standen
nämlich insofern unter verschiedenen Versuchsbedingungen, als sich
L. nur in 20 cm, N. dagegen in 450 cm Entfernung von der Licht-
quelle befand. Bei Augenbewegungen von gleicher Exkursion müßten
deshalb, wie leicht verständlich ist, von dem Lichtreiz Netzhaut-
punkte getroffen worden sein, die bei den beiden Beobachtern eine
verschieden große Entfernung von der Netzhautgrubenmitte haben.
Und das hätte sich in einer Differenz der Werte äußern müssen. Das
r + jb_
18t aber nicht der Fall. Die Quotienten -------- stimmen bei beiden