Verdrängung und Konversion. 29
Auch hier das unüberwindliche »Ich kann es nicht tun«, das durch
die hysterische Lähmung den Erkrankten vor dem Verbrechen schützt.
Prof. BLEULER-Burghölzli-Zttrich:
Wir haben nun doch eine Art Definition der Verdrängung be-
kommen. Wir beobachten die Tatsache, daß psychische Vorgänge
verschiedener Art, wenn sie uns nicht passen, bzw. mit nega-
tiven Gefühlen betont sind, teils im Entstehen, teils wenn sie
schon da sind, kurz in jeder Phase ihrer Existenz ganz oder teilweise
unterdrückt werden können, und zwar sowohl durch bewußte Willens-
anstrengung als auch unbewußt. Daraus entsteht Beherrschung,
wenn es willkürlich geschieht; Verdrängung nennen wir es haupt-
sächlich, wenn es unbewußt geschieht. Es gibt aber noch andere
weniger wichtige Unterschiede, aber auch fließende Übergänge vom
einen zum anderen. Gleichgültig für die Definition, aber eine theore-
tisch wichtige Frage ist es, welche Form die unterdrückten Funk-
tionen annehmen, ob sie im Unbewußten fortbestehen oder keine
psychische Existenz mehr haben, d. h. bloß als Dispositionen exi-
stieren. Pathogen wirken namentlich, vielleicht ausschließlich, ambi-
valente verdrängte Strebungen, wie wir bei der Schizophrenie ambi-
valente Komplexe die Symptomatologie beherrschen sehen, auch wenn
sie nicht verdrängt sind. Die Ambivalenz an sieh wirkt leicht
pathogen.
Dr. K. FEKi-Wien:
Ich bitte um Entschuldigung, daß ich wieder in die Debatte
eingreife und dazu noch einmal Weltanschauungsfragen streife. Ich
will nur meinem Eindruck Raum geben, daß ich in den Konflikten
Hysterischer am ehesten so etwas sehe, das am besten mit dem
Kampf zwischen Determinismus und Indeterminismus vergleichbar ist.
Außerdem nahmen teil an der Diskussion die Herren Pappen-
heim, Tauszk, Hattingberg (s. S. 18], Loewy und Federn.
Fortsetzung der Diskussion über Verdrängung und Konversion
in der Vormittagssitzung vom 20. September (s. S. 129).
Auch hier das unüberwindliche »Ich kann es nicht tun«, das durch
die hysterische Lähmung den Erkrankten vor dem Verbrechen schützt.
Prof. BLEULER-Burghölzli-Zttrich:
Wir haben nun doch eine Art Definition der Verdrängung be-
kommen. Wir beobachten die Tatsache, daß psychische Vorgänge
verschiedener Art, wenn sie uns nicht passen, bzw. mit nega-
tiven Gefühlen betont sind, teils im Entstehen, teils wenn sie
schon da sind, kurz in jeder Phase ihrer Existenz ganz oder teilweise
unterdrückt werden können, und zwar sowohl durch bewußte Willens-
anstrengung als auch unbewußt. Daraus entsteht Beherrschung,
wenn es willkürlich geschieht; Verdrängung nennen wir es haupt-
sächlich, wenn es unbewußt geschieht. Es gibt aber noch andere
weniger wichtige Unterschiede, aber auch fließende Übergänge vom
einen zum anderen. Gleichgültig für die Definition, aber eine theore-
tisch wichtige Frage ist es, welche Form die unterdrückten Funk-
tionen annehmen, ob sie im Unbewußten fortbestehen oder keine
psychische Existenz mehr haben, d. h. bloß als Dispositionen exi-
stieren. Pathogen wirken namentlich, vielleicht ausschließlich, ambi-
valente verdrängte Strebungen, wie wir bei der Schizophrenie ambi-
valente Komplexe die Symptomatologie beherrschen sehen, auch wenn
sie nicht verdrängt sind. Die Ambivalenz an sieh wirkt leicht
pathogen.
Dr. K. FEKi-Wien:
Ich bitte um Entschuldigung, daß ich wieder in die Debatte
eingreife und dazu noch einmal Weltanschauungsfragen streife. Ich
will nur meinem Eindruck Raum geben, daß ich in den Konflikten
Hysterischer am ehesten so etwas sehe, das am besten mit dem
Kampf zwischen Determinismus und Indeterminismus vergleichbar ist.
Außerdem nahmen teil an der Diskussion die Herren Pappen-
heim, Tauszk, Hattingberg (s. S. 18], Loewy und Federn.
Fortsetzung der Diskussion über Verdrängung und Konversion
in der Vormittagssitzung vom 20. September (s. S. 129).