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Fränkel, Max [Editor]
Altertümer von Pergamon (Band VIII, Band 2): Die Inschriften von Pergamon — Berlin, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.916#0260
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428

Amphorkwstempkl

Aber noch Weiteres solpt aus der oben gc-
machten Zusammenstellung unsers Materials.
Über die Bedeutung ^-v Amphorenstempel
hat man lieh seit den eiilen Publikationen Stod-
dart's und Stephani's vielsach gellritten, ohne
dass doch bis heute ein befriedigendes Ergeb-
nis erreicht wäre. Nach Stephan! (Melanges
II S. 8) sind die Amphorenstempel »nichts an-
deres als vom Staat den Kaufleuten ausgestellte
Ursprungszeugnisse sür ihre Waren«. Und dies
wird (ebenda S. 11) weiter ausgesührt: "Man
gab stets genau die Zeit an, wann das einzelne
GesäTs geltempelt wurde, indem man durch
den Namen eines Pricltcrs, wahrscheinlich des
Priesters des Helios, das Jahr bezeichnete und,
da in Rhodos die meiden Magistrate, also
wahrscheinlich auch der, welchem diele Stem-
pelung oblag, monatlich wechselten, den Monat
nannte. Endlich nahm man stets den Namen
des Handelsherrn in den Stempel aus, der
die einzelnen Amphoren zur Versendung reiner
Waren ansertigen liess. Diese in Rhodos als
notwendig geltenden Bestandteile verteilte man
regelmässig so aus die beiden Henkel, dass der
eine das Supplement des andern bildete«.
Stephani sasst also beide Stempel als staat- i
liehe auf: durch den Namen des Priellcrs wird
das Jahr bellimmt, der Rempelnde Beamte be-
zeichnet lieh selbll beschcidentlieh nur durch
den Monat; dazu kommt der Name des be-
stellenden Kausmanns.
Von dieser Ausladung sind Osann1 und
Kraule- dadurch abgewichen, dass lie zunächst
die Stempelung nicht als eine ossizielle, von
Beamten vorgenommene, sondern als eine pri-
vate betrachteten, und dass sie serner unter
der Ware, aus welche sich die Inschnsten be-
ziehen sollten, ausschlicsslich Wein verbanden.
»Festfteht«, lagt Kraule3, »dass jene Henkel-
insehriften vor allen anderen eine Zeitbeltim-
mung enthielten, um dadurch Alter und Qua-
1 Archiv sür Philologie und Püdagoyik, Suppl.
Bd.XVIN (1852) S.52off.
a Angeiologie S. 200 s.
J Angeiologic S. 206.
* 'AotuwouoOvtoi; Ae\ipLviou toü Kn.Uiou Buk^ioi; üi
HpaK*dö(ou<;) [(ioT]uvono(üvroi;) (CR. 1859 S. 142]. Diesen 1<
hinzugesügt werden (s. oben S. 395) nAivfloi ......> um axavoö
b Melanges II S. 207.
0 Jahrb. s. klass. Phil. Suppl. IV S. 4S7.

litat des in jenen (iesälsen enthaltenen Weines
anzugeben. Dem Kauser Hand es natürlich
srei, diesen Angaben Zutrauen zu schenken
oder nicht. Ferner stcht seil, dass der Pcr-
ibnenname, welcher bald im Genitiv, bald im
Nominativ nach dem Kponymos, oder in einer
andern Klasse von Henkelausfchristen nach dem
Monatsnamen solgt, nichts anderes bedeute als
den Weinproduzenten, den Belitzer der Reben
und Kelter, denen Name in besonderen Füllen
schon weithin bekannt sein, und welcher ge-
wöhnlich schon viele Jahre hindurch den Ruf
einer soliden Weinhandlung bewahrt haben
mochte.«
In ein neues Stadium trat die Frage als
Stephani selbll zwei Ziegelinschristen verössent-
lichte, welche bei einer den Henkelinl'christen
gleichartigen Fällung neben dem dort bisher
sür den Weinha'ndler gehaltenen Namen den
Zusatz einmal enoHoe und das andere Mal ke-
paueuc, hatten1. Die Nutzanwendung auf die
Henkelinschristen war unabweislich. Stephani
selbll solgerte, -dats das Ursprungszeugnis, wie
bei den Ziegeln, zunächß wenigstens den Am-
phoren l'elbst und höchstens zugleich auch der
darin versendeten Ware galt"'; Becker" aber
erklärte kategorisch nur das erllere noch sür
möglich: »die Amphoren mussen selbll einen
Handelsartikel abgegeben haben und sind als
Ware im eigenen Lande benutzt oder in sremde
Lander ausgesührt worden«.
Diese letztere Ansicht ilt nachher nicht mehr
angesochten worden und gilt auch uns als ge-
liehen. Aber in anderen wichtigen Punkten
scheinen mirdiebisherigenUntersuchungcn noch
nicht das Richtige getrossen zu haben. Becker,
Dumont, wie auch neuerdings noch Grundmann
sind bei der alten Aussüllung Stephanis geblieben,
dass die Stempelung eine ossizielle sei. Becker
lagt, dass «alle diele Stempel hauptla-chlich die
Kontrolle konllatieren süllten, welche in den
iu den neuen Jabxb s. Phil. u. Päd. von Jahn u. Klotz

obüpou enÖHOE (Mel. II S. 108) und KaMaOcvou Mpa»*W
ünnen jelzt noch die Inschritten der [partanifchen Ziegel
HKat; cni Ka\\inpciT€Oi; eprwva NiK«3iu>voc oder ZhvW«
 
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