V ersteigerungs - Bedingungen
Die Sammlung wird unter Leitung des vereideten Ver-
steigerers Herrn E. Joseph gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu
vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Ver-
fügung vom 10. Juli 1902.)
Die Blätter werden in dem Zustande versteigert, in dem
sie sich befinden. Durch die öffentliche Besichtigung ist jeder-
mann Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung der Blätter
zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irr-
tümlicher Angaben im Kataloge können daher nach erfolgtem
Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Berlin SW., Leipziger Straße 89, Eingang: Markgrafen-Straße.
Fernsprecher: Amt I, Nr. 4868,
Verkaufsordnung:
Montag, den 2. Mai, vormittags 10 Uhr:
nachmittags Y2 4 Uhr:
Dienstag, den 3. Mai, vormittags 10 Uhr:
nachmittags ll%4 Uhr:
Mittwoch, den 4. Mai, vormittags 10 Uhr:
nachmittags l/24z Uhr:
No. 1—180
No. 181—386
No. 387—633
No. 634—879
No. 880—1125
No. 1126—1371
Oeffemtliche Besichtigung der Sammlung:
Donnerstag, den 28. und Freitag, den 29. April, von 10 Uhr vormittags
bis 6 Uhr nachmittags.
Die Sammlung wird unter Leitung des vereideten Ver-
steigerers Herrn E. Joseph gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu
vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Ver-
fügung vom 10. Juli 1902.)
Die Blätter werden in dem Zustande versteigert, in dem
sie sich befinden. Durch die öffentliche Besichtigung ist jeder-
mann Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung der Blätter
zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irr-
tümlicher Angaben im Kataloge können daher nach erfolgtem
Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Berlin SW., Leipziger Straße 89, Eingang: Markgrafen-Straße.
Fernsprecher: Amt I, Nr. 4868,
Verkaufsordnung:
Montag, den 2. Mai, vormittags 10 Uhr:
nachmittags Y2 4 Uhr:
Dienstag, den 3. Mai, vormittags 10 Uhr:
nachmittags ll%4 Uhr:
Mittwoch, den 4. Mai, vormittags 10 Uhr:
nachmittags l/24z Uhr:
No. 1—180
No. 181—386
No. 387—633
No. 634—879
No. 880—1125
No. 1126—1371
Oeffemtliche Besichtigung der Sammlung:
Donnerstag, den 28. und Freitag, den 29. April, von 10 Uhr vormittags
bis 6 Uhr nachmittags.